Erstellung der Zollwertanmeldung (Customs Invoice) für implantierbare Medizinprodukte in Deutschland
Ein Leitfaden für internationale Patienten zur Vermeidung von Zollüberraschungen und zur präzisen Dokumentation medizinischer Sendungen
Beim Import oder der Wiederausfuhr implantierbarer medizinischer Geräte nach Deutschland – wie künstliche Gelenke, Herzpumpen, Neurostimulatoren und ähnliche Systeme – sei es für Behandlung, Nachsorge oder technische Wartung, spielt die sogenannte „Zollwertanmeldung“ (Customs Invoice / Zollwert) eine entscheidende Rolle.
Sie bildet die Grundlage für die Berechnung von Zöllen sowie der Einfuhrumsatzsteuer, was sie für internationale Patienten und Kliniken gleichermaßen unverzichtbar macht.
Erstens: Was bedeutet „Zollwert“ bzw. „Marktwertbesteuerung“?
Es handelt sich um die offizielle finanzielle Bewertung des importierten Medizinprodukts, welche zur Bestimmung der fälligen Zollabgaben genutzt wird. Diese Bewertung wird in einem Dokument festgehalten, das der Sendung beigefügt wird und unter folgendem Namen bekannt ist: