Wer darf einen Familiennachzug beantragen?
Wenn du Folgendes hast:
Asylberechtigung (politisches Asyl) oder
Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention
dann hast du in der Regel innerhalb der ersten 3 Monate nach Zustellung des Anerkennungsbescheids einen rechtlichen Anspruch auf Familiennachzug ohne zusätzliche Voraussetzungen.
Wenn du dagegen subsidiären Schutz (subsidiärer Schutz) hast, ist der Familiennachzug kein automatisches Recht. Er erfolgt über Kontingente und eine humanitäre Einzelfallprüfung und erfordert starke Gründe (z. B. minderjährige Kinder, Krankheit, besondere Schutzbedürftigkeit).
Wen kann man über den Familiennachzug nachholen?
Ehepartner/Ehepartnerin (Voraussetzung: die Ehe bestand bereits vor der Einreise nach Deutschland)
Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) – wenn sie im Ausland sind oder wenn sie in Deutschland ohne einen Elternteil sind
In Ausnahmefällen: ein Elternteil zu einem minderjährigen, anerkannten Flüchtlingskind in Deutschland
Geschwister, Großeltern oder Verwandte zweiten Grades können in der Regel nicht nachgezogen werden – außer in sehr seltenen humanitären Ausnahmefällen.
Welche Frist gilt für den Antrag?
Der Familiennachzug sollte innerhalb von 3 Monaten nach der Anerkennung beantragt werden.
Der Antrag wird bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Land gestellt, in dem die Familie lebt.
Wird die Frist überschritten, werden meist zusätzliche Voraussetzungen verlangt: ausreichendes Einkommen, angemessener Wohnraum und Krankenversicherung.
Praktische Schritte für den Familiennachzug
1. Termin bei der deutschen Auslandsvertretung registrieren
Über die Website der Botschaft im Aufenthaltsland der Familie.
Empfehlung: sofort nach Erhalt des Anerkennungsbescheids registrieren – auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind.
2. Antrag ggf. online einreichen
In manchen Ländern/Vertretungen ist eine Online-Antragstellung möglich; danach wird ein Termin vergeben.
3. Benötigte Unterlagen vorbereiten
Wichtige Dokumente:
Reisepässe aller Familienmitglieder
Heirats- und Geburtsurkunden, übersetzt und legalisiert/beglaubigt
Anerkennungsbescheid / Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden Person
Meldebescheinigung (Anmeldung)
Mietvertragkopie (falls erforderlich)
Biometrische Passfotos
Visumantrag (unterschrieben)
Ggf. ein erläuterndes Schreiben (insbesondere bei Ausnahmefällen)
Sind Einkommen und Wohnung erforderlich?
Wenn der Antrag innerhalb der ersten 3 Monate gestellt wird:
meist keine Pflicht zum Nachweis eines ausreichenden Einkommens oder einer bestimmten Wohnungsgröße
häufig wird die Familie zunächst über die bestehenden Strukturen mitversorgt
Bei verspäteter Antragstellung:
Nachweis erforderlich über:
regelmäßiges Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts
angemessenen Wohnraum entsprechend der Personenzahl
Krankenversicherungsschutz für die Familie
Wie lange dauert das Verfahren?
Von mehreren Monaten bis über ein Jahr – je nach Land, Auslandsvertretung und Termindruck.
In stark ausgelasteten Botschaften (z. B. Beirut oder Istanbul) kann schon der erste Termin viele Monate dauern.
Nach dem Interview wird der Antrag oft an die Ausländerbehörde in Deutschland zur Zustimmung weitergeleitet; danach wird das Visum erteilt.
Kann man in Notfällen beschleunigen?
Ja, z. B. durch:
einen Eilantrag
medizinische/psychische Nachweise
Unterstützung durch Anwalt oder Beratungsstellen (z. B. Pro Asyl, Diakonie, Caritas)
Nach der Einreise der Familie nach Deutschland
Anmeldung bei der Stadt/Gemeinde (Anmeldung)
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Familiennachzugs
Krankenversicherung
Einschulung/Schulanmeldung der Kinder
Fazit
Familiennachzug ist für anerkannte Schutzberechtigte in Deutschland ein zentraler Anspruch, aber er ist an Fristen und Unterlagen gebunden. Der wichtigste Schlüssel ist die schnelle Antragstellung nach der Anerkennung und eine sorgfältige Vorbereitung der Dokumente. Bei Hindernissen oder Verzögerungen ist rechtliche Beratung oder Unterstützung durch spezialisierte Organisationen sinnvoll.
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