Deutschland lehnt Terrorlisten-Einstufung der iranischen Revolutionsgarden ab

Datum: 2026-02-03

 

Die Bundesregierung hat ihre Ablehnung gegenüber einem Vorstoß innerhalb der Europäischen Union bekräftigt, die iranischen Revolutionsgarden auf die Terrorliste der EU zu setzen. Berlin argumentiert, dass eine solche Einstufung nur auf Grundlage eines rechtskräftigen Gerichtsurteils möglich sei.

Nach Angaben aus Regierungskreisen sieht Deutschland derzeit keine rechtliche Grundlage, um die Revolutionsgarden offiziell als Terrororganisation einzustufen. Mehrere EU-Mitgliedstaaten hatten zuvor gefordert, die iranische Eliteeinheit wegen ihrer Rolle bei Menschenrechtsverletzungen und der Unterstützung militärischer Aktivitäten in der Region auf die Liste zu setzen.

Die Bundesregierung betonte, dass sie weiterhin alle rechtlichen Optionen prüfe, gleichzeitig aber auf die Einhaltung europäischer Rechtsstandards bestehe.

Quellen - Agenturen

 

 
Die Bundesregierung hat ihre Ablehnung gegenüber einem Vorstoß innerhalb der Europäischen Union bekräftigt, die iranischen Revolutionsgarden auf die Terrorliste der EU zu setzen. Berlin argumentiert, dass eine solche Einstufung nur auf Grundlage eines rechtskräftigen Gerichtsurteils möglich sei.
Nach Angaben aus Regierungskreisen sieht Deutschland derzeit keine rechtliche Grundlage, um die Revolutionsgarden offiziell als Terrororganisation einzustufen. Meh...

mehr News

Absolutely amazing dolor sit amet beyond compare