Das Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein historisches Urteil gefällt, das den deutschen Wohnungsmarkt erschüttert.
Die Richter bestätigten, dass eine Wohnungssuchende aufgrund ihres Namens diskriminiert wurde. Die Klägerin Humaira Wasim, eine deutsche Angestellte mit pakistanischen Wurzeln, hatte 2022 eine Wohnung über ein Immobilienbüro angefragt und wurde abgewiesen.
Unter dem deutschen Namen „Julia Schneider“ erhielt sie jedoch sofort einen Besichtigungstermin. Das Gericht sprach ihr 3000 Euro Entschädigung sowie die Erstattung der Anwaltskosten zu.
Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman begrüßte das Urteil und betonte, dass Betroffene nun ein starkes rechtliches Instrument besitzen, um sich gegen Benachteiligungen zu wehren.
Quellen - Agenturen