Die Bundesregierung arbeitet an einem neuen Gesetz, das heimliches Fotografieren in intimen Kontexten – etwa in Saunen oder Wellnessanlagen – unter Strafe stellen soll. Bislang gilt solches Verhalten nicht als eigenständige Straftat.
Justizministerin Stefanie Hubig erklärte, Ziel sei es, moderne strafrechtliche Regeln gegen „digitale Spanner“ einzuführen. Wer heimlich in Saunen oder öffentlichen Badeanlagen fotografiert wird, soll künftig rechtlich geschützt sein.
Unterstützung kommt auch aus den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die die Initiative im Bundesrat vorantreiben. Der Gesetzentwurf sieht vor, bestehende Strafnormen zu erweitern, da bisher nur heimliches Fotografieren in Wohnungen, Umkleiden oder Toiletten mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet wird.
Quellen - Agenturen