Das Entsorgen eines Originalpasses beim Asylantrag: Rechtliche Folgen

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-26 Blog-Kategorie: Asyl

Erstens: Was ist mit „sich des Reisepasses entledigen“ gemeint?
Dazu gehört:

  • Den Pass zu zerstören (zerreißen oder verbrennen)

  • Ihn irgendwo wegzuwerfen, bevor man Polizei oder Flughafen erreicht

  • Ihn vor den Behörden zu verstecken, obwohl man ihn besitzt

  • Absichtlich einen ungültigen Pass statt des Originalpasses vorzulegen

Zweitens: Wie ist die rechtliche Lage in Deutschland?
Nach § 15 AsylG (Asylgesetz) und § 49 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist eine asylsuchende Person rechtlich verpflichtet:

  • Den Reisepass oder andere vorhandene Reise-/Identitätsdokumente den Behörden auszuhändigen

  • Vollständig über Identität und Staatsangehörigkeit Auskunft zu geben

  • Bei der Identitätsklärung mitzuwirken – durch Dokumente, Befragungen oder die Auswertung von Daten

Die Nichtbeachtung dieser Pflichten gilt als Pflichtverletzung und kann unmittelbare negative Folgen haben.

Drittens: Rechtliche und verwaltungsrechtliche Konsequenzen

1. Zweifel an der Glaubwürdigkeit
Fehlt der Pass, beginnen Behörden (insbesondere BAMF und Asylgerichte) häufig zu zweifeln an:

  • Der Richtigkeit der Angaben zur Staatsangehörigkeit oder zum Aufenthaltsort

  • Der Gefährdungslage bei Rückkehr in das Herkunftsland

  • Einer möglichen Absicht, das Dublin-/Asylsystem zu umgehen

2. Ablehnung aus formalen Gründen
Wenn sich zeigt, dass der Pass bewusst „beseitigt“ wurde, um das erste EU-Einreiseland zu verschleiern, kann der Asylantrag nach der Dublin-III-Verordnung abgelehnt werden.

3. Verzögerung des Verfahrens oder negative Entscheidung
Das Fehlen von Dokumenten führt oft zu:

  • Längeren Ermittlungen zur Identität

  • Aufschub der Entscheidung um mehrere Monate

  • Möglichweise Ablehnung, wenn die Staatsangehörigkeit nicht durch alternative Nachweise belegt werden kann

4. Einschränkung von Rechten

  • Ein gültiger Aufenthaltstitel ist ohne Identitätsnachweis schwer bzw. nicht ausstellbar

  • Kein Anspruch auf einen Reiseausweis (Reiseausweis für Flüchtlinge)

  • Probleme bei Heirat oder Familiennachzug

  • Später praktisch keine Möglichkeit, Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung zu beantragen

5. Verpflichtung zur Vorsprache bei der Botschaft des Herkunftslandes
Bei Ablehnung des Antrags oder Wegfall des Schutzes kann die Person verpflichtet werden, bei der Botschaft des Herkunftslandes eine Reisedokumentation zu beantragen. Fehlt ein offizieller Pass, wird dies oft als mangelnde Mitwirkungsbereitschaft gewertet – was Abschiebung oder Abschiebungshaft begünstigen kann.

Viertens: Wie gehen Behörden mit solchen Fällen um?
Wenn kein Pass vorliegt, stützen sich Behörden häufig auf:

  • EURODAC-Fingerabdrücke zur Feststellung einer Einreise über ein anderes EU-Land

  • Sprachanalyse oder Auswertung von Sprachmerkmalen (ggf. auch aus Social-Media-Inhalten)

  • Erweiterte persönliche Befragung zur Identitätsklärung

  • Mitunter Zusammenarbeit mit Botschaften des Herkunftslandes zur Identitätsfeststellung

Fünftens: Ist das eine Straftat?
In bestimmten Fällen: Ja. Das absichtliche Beseitigen des Passes kann ausgelegt werden als:

  • Versuch der Täuschung der Behörden (z. B. § 95 AufenthG)

  • Behinderung der Rechtsdurchsetzung

  • Missbrauch des Asylverfahrens

Das führt nicht zwingend immer zu einem Strafverfahren, kann aber im Asylakt dokumentiert werden und die Glaubwürdigkeit dauerhaft schädigen.

Sechstens: Rechtlicher Rat

  • Wenn der Pass verloren ging oder aus zwingenden Umständen zerstört werden musste (z. B. auf der Flucht), erkläre das klar im ersten Interview.

  • Lege möglichst Ersatzdokumente vor: Personalausweis, Geburtsurkunde, Mitgliedsausweis, Fotos usw.

  • Bestreite nicht die Existenz des Passes, wenn du ihn früher in einem EU-Staat abgegeben oder an der Grenze benutzt hast.

  • Lege keine gefälschten Dokumente vor – das kann zu strafrechtlichen Konsequenzen und Ausweisung führen.

Fazit
Sich des Reisepasses zu entledigen mag wie eine kurzfristige Lösung erscheinen, öffnet aber die Tür zu schweren rechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen. Deutsche Behörden legen großen Wert auf Identitätsnachweise und reagieren strikt auf jede Form von Verschleierung oder Täuschung. Transparenz und nachvollziehbare Erklärungen – mit Belegen, wenn möglich – sind der sicherste Weg, um die Asylakte zu schützen und die eigene rechtliche Position zu stärken.

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