Verstoß: Befahren von Straßenbahn-Gleisen (Straßenbahn-Gleise) in Berlin: massives Chaos und verschärfte Bußgelder
In Berlin und mehreren anderen deutschen Städten wird zunehmend ein neues automatisiertes Erfassungssystem eingesetzt, das auf intelligenten Überwachungskameras basiert, um Autos zu registrieren, die in den Straßenbahntrassen fahren oder diese befahren – etwas, das nach der Straßenverkehrs-Ordnung § 2 und § 12 StVO grundsätzlich verboten ist und zudem in den Bereich der Verkehrssicherheit sowie der speziell für den Schienen- bzw. Leichtverkehr vorgesehenen Bereiche fällt.
Warum ist das Befahren von Straßenbahn-Gleisen verboten?
Straßenbahntrassen sind ausschließlich für den ÖPNV vorgesehen und werden so gebaut, dass darauf elektrische Bahnen verkehren.
Wenn ein Privatfahrzeug dort einfährt, führt das zu Störungen im Betriebsablauf und verhindert ein sicheres Zusammentreffen der Verkehrsmittel.
Außerdem kann es den Fahrgastverkehr behindern und alle Beteiligten dem Risiko von Kollisionen aussetzen.
Was ist neu am Erfassungssystem?
Berlin hat begonnen, Videokameras an Kreuzungen und offen geführten Straßenbahnabschnitten zu installieren.
Die Kameras sind so programmiert, dass sie das Längsprofil der Gleiszone erkennen und registrieren, wenn der Reifendruck bzw. die Fahrzeugspur innerhalb des Gleisbereichs liegt.
Sobald ein Fahrzeug beim Überfahren bzw. Befahren der beiden Schienen erfasst wird, wird das Bild zur Auswertung von Zeit, Ort und Kennzeichen weitergeleitet – anschließend wird der Bußgeldbescheid später per Post versandt.
Welche Strafen sind möglich?
Basierend auf der offiziellen Bußgeldübersicht (How To Germany) gelten u. a. folgende Werte:
| Art des Verstoßes | Bußgeld | Punkte | Mögliche Einordnung |
|---|---|---|---|
| Befahren einer Straßenbahntrasse ohne Grund | 100 € | 1 Punkt | nach § 12 StVO |
| Behinderung der Straßenbahn oder potenzielle Gefahr | 150 – 200 € | 1–2 Punkte | je nach Details |
| Unfall aufgrund der Nutzung der Gleise | bis zu 240 € | 2 Punkte | + mögliches Fahrverbot |
| Automatische Erfassung und Wiederholung | wiederholte Bußgelder | zusätzliche Punkte | Einstufung kann steigen |
Reale Fälle in Berlin
Im ersten Quartal 2025 wurden mehrere Verstöße an Kreuzungen wie Friedrichstraße und Karl-Marx-Straße registriert, wo Fahrzeuge teils ohne es zu merken in den Gleisbereich fuhren.
Einige Fahrgäste berichteten zudem, dass Benachrichtigungen über Verstöße leicht per E-Mail oder per Textnachricht angekommen seien.
Dieses System gilt als Startpunkt für eine breitere Überwachung, die auch Straßenbahnen und U-Bahn-Verkehr (U-Bahn) einschließen kann.
Wie vermeidest du diesen Verstoß?
Fahre niemals in Gleisbereiche – auch nicht „nur kurz“!
Achte auf Bodenmarkierungen und Schilder wie „Nur Tram“ oder Hinweise auf Gleisverbot.
Wenn du gezwungen bist zu warten oder auszuweichen, bleib an der roten Ampel stehen oder folge den Anweisungen von Verkehrspersonal.
Nutze Navigationssysteme, die Straßenbahntrassen als Hindernisse anzeigen – etwa über ÖPNV-Overlay-Darstellungen.
Fazit
Das Befahren einer Straßenbahntrasse ist in Berlin mehr als ein kleiner Fehler – es bedeutet eine Störung des öffentlichen Verkehrs und ein Risiko für alle.
Und mit der automatischen Kameraerfassung gibt es kaum noch ein Entkommen vor Bußgeldern oder Punkten.
In den Straßen der Hauptstadt ist die Respektierung der Tramtrasse ein Respekt vor Ordnung und dem Alltag tausender Fahrgäste.
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