Risiken von Übergewicht im „Campervan“ (Campervan): hohe Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister
Mit der wachsenden Beliebtheit von Reisen innerhalb Deutschlands und europäischen Urlaubstouren sind Campervans für viele zur ersten Wahl geworden. Was jedoch manche unterschätzen: Schon eine Überschreitung des zulässigen Gewichts – selbst um wenige Kilogramm – kann teuer werden und zu Punkten führen, die sich auf das Fahrregister auswirken.
Wie werden Bußgelder bei Übergewicht berechnet?
Nach deutschem Recht (StVO/StVZO) gilt eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (zGG) oder der sicheren Zuladung als Verkehrsverstoß. Für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen – was oft auf mittelgroße Campervans zutrifft – gelten typischerweise folgende Bußgelder:
| Überschreitung (bezogen auf zGG) | Bußgeld (€) | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| mehr als 5 % | 10 | 0 |
| mehr als 10 % | 30 | 0 |
| mehr als 15 % | 35 | 0 |
| mehr als 20 % | 95 | 1 |
| mehr als 25 % | 140 | 1 |
| mehr als 30 % | 235 | 1 (anwalt.org, bussgeldkatalog.org, eurocampings.de) |
Zwischen Quellen gibt es teils kleine Abweichungen, doch der Konsens ist: Das wirkliche Risiko beginnt ab mehr als 20 %, weil dann Punkte hinzukommen.
Was passiert bei einer Kontrolle?
Die Polizei kann Punkte und eine Verwarnung unmittelbar aussprechen.
Wird eine deutliche Überschreitung (> 20 %) festgestellt, kann die Weiterfahrt untersagt werden, bis das Gewicht reduziert ist.
In kritischen Fällen (z. B. wenn Ladung auf die Fahrbahn gelangen könnte) kann das Entladen oder Umladen angeordnet werden – auf Kosten des Fahrers bzw. des Unternehmens.
Wer ist von den Bußgeldern betroffen?
Der Fahrer gilt als Hauptverantwortlicher.
Auch der Halter kann zur Verantwortung gezogen werden – besonders, wenn er bei der Kontrolle anwesend ist.
Beim Campervan ist der Fahrer oft zugleich der Halter, sodass die Verantwortung praktisch doppelt ins Gewicht fällt.
Warum wird strenger kontrolliert?
Verkehrssicherheit: Überladene Fahrzeuge haben längere Bremswege und weniger Kontrolle in Kurven.
Schutz der Infrastruktur: Übergewicht belastet Straßen und Brücken.
Versicherung: Bei einem Unfall kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn die Überladung unfallursächlich war.
Wie vermeidest du Verstöße?
Zuladung vorab berechnen: Fahrzeugwerte z. B. über F.1 und G im Fahrzeugschein prüfen.
Vor Reisebeginn oder an Grenzen eine Waage/Wiegestation nutzen.
Auf Fixgewichte achten (Wasser, Vorräte, Kraftstoff) und schwere Dinge möglichst reduzieren.
Die Achslastverteilung prüfen – Ungleichgewicht kann ebenfalls zur Stilllegung führen.
Fazit
Merke: Schon geringe Überladung kann das Bußgeld bis auf 235 € erhöhen und 1 Punkt im Register bedeuten. Eine Überschreitung von über 20 % beim zGG gilt als klarer rechtlicher Risikobereich. Eine sorgfältige Gewichtsplanung ist kein Luxus, sondern rechtliche und sicherheitsrelevante Pflicht.
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