Zahnärzte: Eigenanteile für Kieferorthopädie und Zahnimplantate

اسم الكاتب: Admin تاريخ النشر: 2025-06-25 تصنيف المقال: Medizin

Zahnbehandlungen und Eigenanteile in Deutschland: Kieferorthopädie und Zahnimplantate

In Deutschland übernehmen die Krankenversicherungen – vor allem die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – einen Teil der Kosten für Zahnbehandlungen. Trotzdem gibt es Eigenanteile (Zuzahlungen), die sich in zwei Bereichen kaum vermeiden lassen:

Erstens: Kieferorthopädie (Zahnspangen)

Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlung?
Ja – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Die Fehlstellung muss „medizinisch notwendig“ sein.

  • In der Regel muss der Patient unter 18 Jahre alt sein.

  • Die Behandlung muss bei einer Praxis mit Kassenzulassung erfolgen.

Wie wird der Bedarf bewertet?
Das Ausmaß der Fehlstellung wird nach dem System KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) von 1 bis 5 eingestuft.

KIG-Stufe – GKV-Leistung – Bedeutung

  • KIG 1–2keine Kostenübernahme durch die GKV → gilt als rein kosmetisch.

  • KIG 3–5Kostenübernahme durch die GKV → liegt eine klare medizinische Indikation vor (z. B. ausgeprägte Fehlbisse oder Kieferprobleme).

Eigenanteil der Familie

  • Die GKV zahlt in der Regel 80 % der Kosten
    (für das zweite Geschwisterkind sogar 90 %).

  • Die Familie zahlt zunächst 20 % vorläufig selbst.

  • Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung wird dieser Eigenanteil zurückerstattet.

Wenn Eltern zusätzliche ästhetische Leistungen wählen (z. B. durchsichtige Schienen, Keramikbrackets oder spezielle Titanbögen), müssen diese vollständig privat bezahlt werden.


Zweitens: Zahnimplantate (Zahnimplantate)

Übernimmt die GKV Zahnimplantate?

Grundsätzlich: nein – Implantate gelten als „individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)“.

Aber: Die GKV zahlt einen Festzuschuss, und zwar nur in der Höhe, die sie bei einer Regelversorgung mit einer Brücke übernommen hätte.

Was bedeutet das konkret?

Position – Wer zahlt?

  • Kosten für Implantat + Krone
    → werden fast vollständig vom Patienten getragen.

  • Zuschuss der GKV
    → ein kleiner Festbetrag, der dem Standard-Zuschuss für eine Brücke (Regelversorgung) entspricht.

  • Aktuelles Bonusheft (Bonusheft gepflegt)?
    → erhöht den Zuschuss um 20 % bzw. 30 %.

Durchschnittliche Kosten

  • 1 Implantat + keramische Krone: ca. 1.800 – 2.500 €

  • Die GKV übernimmt oft nur etwa 300 – 500 € als Festzuschuss.

  • Eine private Krankenversicherung (PKV) kann je nach Tarif einen größeren Teil oder die Gesamtkosten übernehmen.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, in besonderen medizinischen oder sozialen Situationen, zum Beispiel:

  • Nach Tumorerkrankungen oder schweren Kieferverletzungen

  • Bei körperlichen oder geistigen Behinderungen

  • Bei sehr niedrigem Einkommen
    → kann Unterstützung über das Sozialamt oder eine Härtefallregelung der GKV beantragt werden.


Dokument „Kostenplan“ (Heil- und Kostenplan)

Vor Beginn einer größeren Behandlung (egal ob Implantat oder Kieferorthopädie) stellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan aus. Darin sind:

  • geplanter Umfang der Behandlung

  • voraussichtliche Kosten

  • voraussichtliche Zuschüsse der GKV

Wichtig ist:

  • Den Plan vorher bei der Krankenkasse einreichen

  • Auf die schriftliche Bewilligung warten

  • Genau wissen, welcher Anteil von der Kasse und welcher privat zu zahlen ist


Kurze Zusammenfassung

Behandlung Übernahme durch GKV? Eigenanteil
Kieferorthopädie bei Kindern (KIG 3–5) Ja ca. 20 %, später erstattbar
Kieferorthopädie rein kosmetisch / bei Erwachsenen Nein 100 % privat
Zahnimplantate Meist nein ca. 80–100 % privat
Krone auf Implantat Grundsätzlich nein voll privat zu zahlen

ـ* Das Team von Autoren und Redakteuren der Website ist bemüht, durch gründliche Recherche und Einsicht in mehrere Quellen möglichst korrekte Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht gesichert sein. Daher sollten die Informationen in diesen Artikeln als erste Orientierung verstanden werden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte immer an die zuständigen Krankenkassen, Zahnärzte und Behörden.

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