Fahren mit dem E-Bike S-Pedelec auf dem Gehweg: Verkehrsverstoß mit gefährlichen Folgen
Mit der zunehmenden Verbreitung schneller Elektrofahrräder in deutschen Städten – insbesondere der S-Pedelecs mit einer Unterstützungsgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h – häufen sich Probleme durch die falsche Nutzung der Infrastruktur.
Einer der häufigsten und zugleich gefährlichsten Fehler ist das Fahren mit einem solchen Fahrzeug auf dem Gehweg, der eigentlich ausschließlich für Fußgänger gedacht ist.
Dieses Verhalten gilt als schwerer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und kann zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und in manchen Fällen sogar zu einem zeitweiligen Fahrverbot führen.
Was ist ein S-Pedelec?
Ein S-Pedelec ist ein Elektrofahrrad, das die Tretleistung des Fahrers bis zu 45 km/h unterstützt.
Rechtlich wird es in Deutschland nicht als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad eingestuft.
Es erfordert:
ein Versicherungskennzeichen (kleines Nummernschild)
einen Schutzhelm
eine Fahrerlaubnis mindestens der Klasse AM oder höher
eine Haftpflichtversicherung (Kfz-Haftpflicht)
Darf man mit einem S-Pedelec auf dem Gehweg fahren?
Ganz klar: nein.
Gemäß § 2 Abs. 1 StVO ist der Gehweg ausschließlich für Fußgänger bestimmt. Das Fahren mit Fahrzeugen ist dort grundsätzlich verboten – mit wenigen Ausnahmen:
Kinderräder von Kindern unter 10 Jahren
gewöhnliche Fahrräder in besonderen, beschilderten Fällen
Kinderwagen oder Rollstühle
Ein S-Pedelec gehört rechtlich nicht zu diesen Ausnahmen.
Sein Platz ist auf der Fahrbahn oder – sofern ausgeschildert – auf speziellen Radwegen, die auch für schnelle Fahrzeuge freigegeben sind.
Welche rechtlichen Folgen drohen?
| Art des Verstoßes | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Fahren mit S-Pedelec auf dem Gehweg | 55 € | 1 Punkt | ohne Unfall |
| Mit Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern | 80 – 100 € | 1 Punkt | mögliches (teilweises) Fahrverbot |
| Verursachung eines Unfalls / Verletzung | bis zu 150 € | 2 Punkte | + mögliche strafrechtliche Verfolgung |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Versicherung | bis zu 500 € | 2 Punkte | gilt als Straftat |
Beispiele aus der Praxis
Im Jahr 2023 kam es in Düsseldorf zu einem Vorfall, bei dem ein Fahrer eines S-Pedelec unerlaubt auf dem Gehweg fuhr und eine ältere Frau, die mit ihrem Hund unterwegs war, zu Fall brachte. Die Frau erlitt einen Handbruch. Der Fahrer musste:
ein Bußgeld zahlen,
eine Schadensersatzklage von über 2.500 € hinnehmen und
ein zweimonatiges Fahrverbot akzeptieren.
Tipps für die rechtssichere Nutzung eines S-Pedelec
Fahre immer auf der Fahrbahn, nicht auf dem Gehweg und nicht auf normalen Radwegen, die nur für Fahrräder gedacht sind.
Achte darauf, dass Versicherungskennzeichen und Versicherungsschutz gültig sind und du eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Trage einen geeigneten, geprüften Helm – auch wenn nicht in jedem Detail gesetzlich vorgeschrieben, ist er für deine Sicherheit unverzichtbar.
Halte dich an die Höchstgeschwindigkeit, insbesondere in Wohngebieten und verkehrsberuhigten Zonen.
Nimm keine zusätzlichen Mitfahrer mit – das ist bei S-Pedelecs rechtlich nicht erlaubt.
Fazit
Mit einem S-Pedelec auf dem Gehweg zu fahren, ist keine Lappalie, sondern ein klarer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der die Sicherheit von Fußgängern unmittelbar gefährdet.
In deutschen Städten, in denen dem Gehweg eine besondere Schutzfunktion für Fußgänger zukommt, bedeutet die Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn vor allem eines: Respekt vor dem Gesetz – und vor den Menschen, die zu Fuß unterwegs sind.
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