Steuern auf Gewinne und Kapitalanlagen in Deutschland
Kapitalertragsteuer – Steuer auf Kapitaleinkünfte
Die Kapitalertragsteuer (Kapitalertragsteuer) ist eine Steuer, die in Deutschland auf Einkünfte aus Kapitalanlagen erhoben wird, zum Beispiel auf:
Dividenden (Ausschüttungen von Aktiengesellschaften)
Zinsen aus Bankkonten, Sparbüchern oder Anleihen
Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Aktien oder Anleihen
Einkünfte aus Investmentfonds (Fonds)
Diese Steuer wird in der Praxis oft auch Abgeltungsteuer genannt, weil sie die Steuer auf Kapitaleinkünfte „abgeltet“, also grundsätzlich vollständig abdeckt.
Die Belastung setzt sich grundsätzlich wie folgt zusammen:
| Steuerart | Satz |
|---|---|
| Kapitalertragsteuer | 25 % (fester Satz) |
| Solidaritätszuschlag (5,5 % von 25 %) | 1,375 % |
| Kirchensteuer (wenn kirchensteuerpflichtig) | ca. 8–9 % von 25 % ≈ rund 2 % |
Damit ergibt sich im Regelfall eine Gesamtbelastung von etwa 26,375 % bis ca. 28 % auf Kapitaleinkünfte.
Die Steuer wird automatisch von der Bank oder dem Finanzdienstleister direkt von deinen Kapitalerträgen einbehalten.
Du bekommst die Zinsen/Dividenden also bereits nach Abzug der Kapitalertragsteuer und Zuschläge ausgezahlt.
Eine Einkommensteuererklärung ist nicht zwingend erforderlich, sofern alle Erträge korrekt besteuert wurden.
Eine freiwillige Veranlagung kann sich lohnen, wenn du z. B. den Freibetrag nicht vollständig genutzt hast oder Verluste verrechnen möchtest.
Ja. Es gibt einen gesetzlichen Freibetrag für Sparer, den sogenannten Sparerpauschbetrag:
| Steuerlicher Status | Jährlicher Freibetrag |
|---|---|
| Ledige / Einzelveranlagung | 1.000 € |
| Verheiratete / Zusammenveranlagung | 2.000 € |
Bleiben deine gesamten Kapitaleinkünfte unterhalb dieses Freibetrags, fällt keine Kapitalertragsteuer an.
Damit der Freibetrag von der Bank automatisch berücksichtigt wird, musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einreichen.
Kapitaleinkünfte (z. B. Dividenden aus Aktien): 3.000 €
Du hast bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag über 1.000 € hinterlegt
Besteuert wird dann nur der Teil über dem Freibetrag:
3.000 € – 1.000 € = 2.000 €
Darauf fallen (vereinfacht) 26,375 % Kapitalertragsteuer inkl. Zuschlägen an:
2.000 € × 26,375 % ≈ 527,50 € Steuer
Ja.
Wenn du aus einer Kapitalanlage Verluste erleidest (z. B. beim Verkauf von Aktien mit Minus), können diese Verluste mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden.
Eine Verrechnung mit Arbeitslohn (Lohn) oder anderen Einkunftsarten ist nicht möglich.
Innerhalb derselben Bank übernimmt die Verrechnung häufig die Bank automatisch (Verlustverrechnungstöpfe).
Wenn du mehrere Banken nutzt, kannst du über eine Steuererklärung eine bankübergreifende Verlustverrechnung beantragen.
Auch wenn die Abgeltungsteuer automatisch einbehalten wird, kann sich eine Steuererklärung lohnen, insbesondere wenn:
du deinen Sparerpauschbetrag nicht vollständig genutzt hast,
du Verluste mit Gewinnen aus anderen Jahren oder von anderen Banken verrechnen möchtest,
du über Auslandsdepots oder Konten im Ausland investierst,
Kapitaleinkünfte erzielt wurden, auf die noch keine Steuer einbehalten wurde.
| Deutscher Begriff | Arabische Bedeutung |
|---|---|
| Kapitalertragsteuer | ضريبة أرباح رأس المال |
| Abgeltungsteuer | الضريبة المقطوعة على أرباح الاستثمارات |
| Sparerpauschbetrag | بدل الإعفاء الضريبي للمستثمرين |
| Freistellungsauftrag | طلب إعفاء ضريبي يقدَّم للبنك |
| Veräußerungsgewinn | أرباح بيع الاستثمارات |
| Dividenden | توزيعات الأرباح |
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