Steuern auf Gewinne und Investitionen (Kapitalertragsteuer)

Steuern auf Gewinne und Kapitalanlagen in Deutschland
Kapitalertragsteuer – Steuer auf Kapitaleinkünfte


Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer (Kapitalertragsteuer) ist eine Steuer, die in Deutschland auf Einkünfte aus Kapitalanlagen erhoben wird, zum Beispiel auf:

  • Dividenden (Ausschüttungen von Aktiengesellschaften)

  • Zinsen aus Bankkonten, Sparbüchern oder Anleihen

  • Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Aktien oder Anleihen

  • Einkünfte aus Investmentfonds (Fonds)

Diese Steuer wird in der Praxis oft auch Abgeltungsteuer genannt, weil sie die Steuer auf Kapitaleinkünfte „abgeltet“, also grundsätzlich vollständig abdeckt.


Wie hoch ist die Steuer?

Die Belastung setzt sich grundsätzlich wie folgt zusammen:

Steuerart Satz
Kapitalertragsteuer 25 % (fester Satz)
Solidaritätszuschlag (5,5 % von 25 %) 1,375 %
Kirchensteuer (wenn kirchensteuerpflichtig) ca. 8–9 % von 25 % ≈ rund 2 %

Damit ergibt sich im Regelfall eine Gesamtbelastung von etwa 26,375 % bis ca. 28 % auf Kapitaleinkünfte.


Wie wird die Steuer erhoben?

  • Die Steuer wird automatisch von der Bank oder dem Finanzdienstleister direkt von deinen Kapitalerträgen einbehalten.

  • Du bekommst die Zinsen/Dividenden also bereits nach Abzug der Kapitalertragsteuer und Zuschläge ausgezahlt.

  • Eine Einkommensteuererklärung ist nicht zwingend erforderlich, sofern alle Erträge korrekt besteuert wurden.

  • Eine freiwillige Veranlagung kann sich lohnen, wenn du z. B. den Freibetrag nicht vollständig genutzt hast oder Verluste verrechnen möchtest.


Gibt es einen Freibetrag (Sparerpauschbetrag)?

Ja. Es gibt einen gesetzlichen Freibetrag für Sparer, den sogenannten Sparerpauschbetrag:

Steuerlicher Status Jährlicher Freibetrag
Ledige / Einzelveranlagung 1.000 €
Verheiratete / Zusammenveranlagung 2.000 €
  • Bleiben deine gesamten Kapitaleinkünfte unterhalb dieses Freibetrags, fällt keine Kapitalertragsteuer an.

  • Damit der Freibetrag von der Bank automatisch berücksichtigt wird, musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einreichen.


Praxisbeispiel

  • Kapitaleinkünfte (z. B. Dividenden aus Aktien): 3.000 €

  • Du hast bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag über 1.000 € hinterlegt

Besteuert wird dann nur der Teil über dem Freibetrag:

3.000 € – 1.000 € = 2.000 €

Darauf fallen (vereinfacht) 26,375 % Kapitalertragsteuer inkl. Zuschlägen an:

2.000 € × 26,375 % ≈ 527,50 € Steuer


Können Verluste verrechnet werden?

Ja.

  • Wenn du aus einer Kapitalanlage Verluste erleidest (z. B. beim Verkauf von Aktien mit Minus), können diese Verluste mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden.

  • Eine Verrechnung mit Arbeitslohn (Lohn) oder anderen Einkunftsarten ist nicht möglich.

  • Innerhalb derselben Bank übernimmt die Verrechnung häufig die Bank automatisch (Verlustverrechnungstöpfe).

  • Wenn du mehrere Banken nutzt, kannst du über eine Steuererklärung eine bankübergreifende Verlustverrechnung beantragen.


Wann lohnt sich eine Steuererklärung trotz Abgeltungsteuer?

Auch wenn die Abgeltungsteuer automatisch einbehalten wird, kann sich eine Steuererklärung lohnen, insbesondere wenn:

  • du deinen Sparerpauschbetrag nicht vollständig genutzt hast,

  • du Verluste mit Gewinnen aus anderen Jahren oder von anderen Banken verrechnen möchtest,

  • du über Auslandsdepots oder Konten im Ausland investierst,

  • Kapitaleinkünfte erzielt wurden, auf die noch keine Steuer einbehalten wurde.


Wichtige Begriffe

Deutscher Begriff Arabische Bedeutung
Kapitalertragsteuer ضريبة أرباح رأس المال
Abgeltungsteuer الضريبة المقطوعة على أرباح الاستثمارات
Sparerpauschbetrag بدل الإعفاء الضريبي للمستثمرين
Freistellungsauftrag طلب إعفاء ضريبي يقدَّم للبنك
Veräußerungsgewinn أرباح بيع الاستثمارات
Dividenden توزيعات الأرباح

Das Autorinnen- und Redaktionsteam dieser Website bemüht sich, alle Informationen auf Grundlage sorgfältiger Recherche und mehrerer Quellen korrekt darzustellen. Dennoch können Fehler und Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bitte betrachte diesen Text daher nur als erste Orientierung und wende dich bei Detailfragen immer an Steuerberaterinnen oder die zuständigen Finanzbehörden.


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