Religiöse Andenken (Gebetskette, Gebetsteppich) in kleinen Mengen versenden: Gelten sie als „Geschenksendungen“?
Religiöse Andenken wie Gebetsketten und Gebetsteppiche gehören zu den Artikeln, die viele Menschen gerne als familiäre oder persönliche Geschenke per Post oder internationale Paketdienste verschicken. Es ist wichtig, die zollrechtliche Einstufung solcher Sendungen zu kennen, insbesondere im Hinblick auf die Kategorie „Geschenksendungen“, für die erleichterte Zollvorschriften gelten.
1. Was sind „Geschenksendungen“?
Bezeichnen Sendungen, die persönliche Geschenke enthalten und ohne Gegenleistung zwischen Privatpersonen verschickt werden.
Sie unterliegen besonderen Regeln der Zoll- und Steuerbefreiung, die die Abfertigung beim Zoll erleichtern und mögliche Abgaben verringern.
In der Regel sind bestimmte Wert- und Mengengrenzen festgelegt, damit eine Sendung als Geschenksendung eingestuft werden kann.
2. Werden religiöse Andenken wie Gebetsketten und Gebetsteppiche als „Geschenksendungen“ eingestuft?
Ja, wenn die Mengen klein sind und klar für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenke unter Familienmitgliedern oder Freunden bestimmt sind.
Die Sendung muss nicht gewerblich sein, also nicht zum Verkauf oder zur gewerblichen Verteilung bestimmt.
Der Gesamtwert der Sendung muss innerhalb der Freigrenze liegen (in der EU häufig bis etwa 45 Euro, je nach Land).
In der Zollinhaltserklärung sollte eine klare Beschreibung stehen, die die Andenken ausdrücklich als Geschenke bezeichnet.
3. Bedingungen und Vorgaben für Geschenksendungen
Das Paket darf nur persönliche Geschenke in angemessenen Kleinmengen enthalten.
Der Gesamtwert darf die geltende Freigrenze nicht überschreiten, um Zölle und Steuern zu vermeiden.
Die Sendung darf keine verbotenen Waren enthalten und nicht gegen Einfuhrbeschränkungen verstoßen.
Beim Postversand müssen die Formulare CN22 oder CN23 ausgefüllt werden, mit dem Hinweis, dass es sich um eine Geschenksendung handelt.
4. Was passiert, wenn die Sendung nicht als Geschenk anerkannt wird?
Die Sendung kann als Handelsware klassifiziert werden, sodass Zölle und Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erhoben werden.
Es können zusätzliche Handelsunterlagen wie Rechnungen oder Ursprungszeugnisse verlangt werden.
Es besteht ein erhöhtes Risiko für Verzögerungen bei der Zollfreigabe oder im Extremfall für eine Beschlagnahme der Ware.
5. Tipps zum Versand religiöser Andenken als Geschenke
Den tatsächlichen Wert der Sendung ehrlich und genau angeben.
Stabile Verpackung verwenden und eine klare, detaillierte Inhaltsbeschreibung eintragen.
Ein kurzes Begleitschreiben beilegen, das erklärt, dass es sich um ein persönliches Geschenk handelt.
Keine großen oder häufigen Sendungen verschicken, die auf gewerblichen Handel hindeuten könnten.
Zusammenfassung
| Fall | Zollrechtliche Einstufung | Wirkung auf Zölle/Steuern |
|---|---|---|
| Kleine Mengen, persönliches Geschenk | „Geschenksendungen“ | Befreiung oder Ermäßigung von Zöllen und Steuern |
| Große Mengen, zu gewerblichen Zwecken | Handelsware | Erhebung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer |
Wenn du diese Hinweise beachtest, kannst du religiöse Andenken in kleinen Mengen problemlos als Geschenke versenden – mit deutlich geringeren Zollbelastungen.
Das Redaktionsteam achtet auf sorgfältige Recherche und nutzt mehrere Quellen. Dennoch können Fehler oder Unsicherheiten nicht ausgeschlossen werden. Die Informationen dienen als erste Orientierung; für verbindliche Auskünfte sollte man sich immer an die zuständigen Behörden wenden.