Kauf von Opfertieren zum Eid über eine europäische Website und Versand nach Dubai: Muss deutscher Zoll (Zollgebühren) gezahlt werden?

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-24 Blog-Kategorie: Zoll - الجمارك

Kauf von Opfertieren zu Eid al-Adha über eine europäische Website und Versand nach Dubai: Fallen deutscher Zoll an?

Beim Kauf von Opfertieren für das Eid-Fest über eine europäische Website und dem Versand nach Dubai gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um zu klären, ob in Deutschland Zollgebühren (Zoll) anfallen oder nicht:

1. Ort des Versands (Exportland)
Wenn der europäische Anbieter die Tiere direkt aus einem EU-Mitgliedstaat nach Dubai versendet, fallen keine deutschen Zollgebühren an. Waren, die aus der Europäischen Union ausgeführt werden, werden beim Verlassen der EU in der Regel nicht mit Ausfuhrzoll belegt.
Mit anderen Worten: Die deutsche Zollverwaltung erhebt keine Zölle auf Waren, die als Ausfuhr aus der EU ins Drittland (z. B. die VAE/Dubai) gehen.

2. Zollabfertigung in Dubai
Bei Ankunft der Opfertiere (oder verwandter Produkte wie Fleisch oder – falls zulässig – lebende Tiere) in Dubai unterliegen sie den Zollvorschriften der Vereinigten Arabischen Emirate.
Es ist wichtig, sich im Voraus über die lokalen Einfuhrbestimmungen in Dubai zur Einfuhr von Opfertieren oder lebenden Tieren zu informieren, da dort besondere Auflagen oder Gebühren gelten können.

3. Rechtliche Verantwortung
Als Käufer bist du selbst verantwortlich, alle Einfuhranforderungen in Dubai zu kennen und einzuhalten. Die deutschen Zollbehörden sind nicht zuständig, solange die Sendung ordnungsgemäß aus der EU ausgeführt wurde.

4. Mögliche Ausnahmen
Wenn die Sendung im Transportweg zusätzlich über ein Nicht-EU-Land läuft oder dort zwischengelagert wird, können in diesem Drittland Zollgebühren oder Steuern anfallen.
Im Regelfall eines direkten Versands von Europa nach Dubai fallen jedoch keine deutschen Zollgebühren (Zoll) an.

5. Fazit
Für Opfertiere, die von einem europäischen Anbieter direkt nach Dubai versendet werden, werden keine deutschen Zollgebühren erhoben, da die deutsche Zollverwaltung auf Ausfuhren aus der EU grundsätzlich keinen Einfuhrzoll erhebt.
Gleichzeitig sollten die Zoll- und Einfuhrbestimmungen in Dubai sorgfältig geprüft werden, um die dortigen Pflichten – einschließlich möglicher Abgaben bei der Einfuhr – korrekt zu erfüllen.

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