Mitnahme von arabischen Datteln und Gewürzen im persönlichen Reisegepäck – erlaubte Mengen

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-24 Blog-Kategorie: Zoll - الجمارك

Datteln und arabische Gewürze im Reisegepäck: die gesetzlichen Grenzen bei der Rückkehr

Die Grundregel

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Staat ist die Mitnahme einer begrenzten Menge pflanzlicher Lebensmittel wie Datteln und Gewürze erlaubt – jedoch nur unter strengen Bedingungen, die mit Pflanzengesundheit und Qualität zusammenhängen.

Die Einfuhr von Datteln, Bananen und einigen tropischen Früchten ist als persönliches Reisegepäck ohne besondere Mengenbegrenzung erlaubt, während getrocknete Gewürze bestimmten Gewichtsgrenzen unterliegen:

Datteln und tropische Früchte
Umfasst: Datteln, Ananas, Kokosnuss, Bananen und Durian.
Sie dürfen ohne Höchstmengenbeschränkung eingeführt werden, sofern sie ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Gewürze (ohne tierische Bestandteile)
Umfasst: getrocknete arabische Gewürze wie Kreuzkümmel, Kurkuma, Kardamom, Zimt, Pfeffer, Thymian und andere.

Die Regeln lauten:
Es sind kleine Mengen für den persönlichen Bedarf erlaubt – bis zu 2 kg für die meisten nicht frischen, pflanzlichen Produkte, die typischerweise als Reiselebensmittel mitgenommen werden.

Achtung:
Gewürze genießen keinen besonderen „Schutzstatus“ wie Getreide oder Saatgut, unterliegen jedoch einer gesundheitlichen und pflanzenschutzrechtlichen Kontrolle, um sicherzustellen, dass sie frei von Schädlingen oder gesundheitsschädlichen Pestizidrückständen sind.
Wenn die Menge überschritten wird, kann von Ihnen ein Gesundheitszertifikat oder eine Untersuchung verlangt werden – oder die Einfuhr wird untersagt.

Risiken unbekannter Gewürze

Einige getrocknete Gewürze aus Nicht-EU-Ländern können Rückstände von Pestiziden oder Schimmelpilzen (z. B. Aflatoxine) enthalten, die über den in der EU zulässigen Grenzwerten liegen. Dies kann dazu führen, dass die Ware abgelehnt oder beschlagnahmt wird.
Aus Sicherheitsgründen ist es sinnvoll, industriell verpackte und versiegelte Produkte zu wählen, um eine bessere Wahrscheinlichkeit zu haben, dass sie den Qualitätsstandards entsprechen.

Praktische Tipps für Reisende

Tipp – Details

  • Datteln
    Können ohne Mengenbegrenzung oder besondere Beschränkungen im persönlichen Gepäck mitgeführt werden.

  • Getrocknete Gewürze
    Bis zu 2 kg als Obergrenze für den persönlichen Bedarf.

  • Verpackung
    Es ist empfehlenswert, die Gewürze in dicht verschlossenen, handelsüblich versiegelten Verpackungen mitzuführen.

  • Nachweise / Belege
    Bewahren Sie Kassenbons oder Kaufbelege auf, um den Charakter als Privatware und Eigenbedarf zu belegen.

  • Bei einer Kontrolle
    Falls Sie kontrolliert werden, kann es erforderlich sein:

    • zu erklären, dass Sie als Privatperson reisen und die Waren für den Eigenbedarf bestimmt sind

    • eine Markenkennzeichnung oder eine anerkannte, original verschlossene Verpackung vorzuzeigen

Was passiert, wenn Sie die zulässige Menge überschreiten?

Es kann sein, dass von Ihnen ein gesundheitliches bzw. pflanzengesundheitliches Zoll-Zertifikat oder weitere Unterlagen verlangt werden und die Gewürze im Zweifel nicht eingeführt werden dürfen.
Bei stichprobenartigen oder vertieften Kontrollen kann der Zoll die Waren beschlagnahmen, wenn er der Auffassung ist, dass sie ein gesundheitliches Risiko darstellen.

Fazit

  • Datteln: dürfen bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat ohne mengenmäßige Obergrenze mitgeführt werden, solange sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

  • Getrocknete Gewürze: bis zu 2 kg für den Eigenbedarf sind ohne besondere Genehmigung zulässig.

Sehr wichtig ist, dass die Gewürze hygienisch und luftdicht verpackt sind und eindeutig nur für den persönlichen Bedarf bestimmt sind.
Wenn die mitgeführten Mengen über den Richtwerten liegen, sollten Sie darauf vorbereitet sein, Gesundheits- oder Zolldokumente vorzulegen – oder damit rechnen, dass die zuständige Stelle die Einfuhr untersagt.

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