Grenzwerte für persönliche Geschenke per Post nach Deutschland
Beim Versenden oder Empfangen persönlicher Geschenke per Post aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (z. B. aus den USA, Asien oder Großbritannien) gilt ein besonderes System der Zollbefreiung, das als Geschenksendungen bzw. nichtkommerzielle Sendungen bezeichnet wird. Im Folgenden findest du die wichtigsten rechtlichen Details:
1. Steuer- und zollfreier Wert
Eine Geschenksendung gilt als vollständig von Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer befreit, wenn ihr Gesamtwert 45 Euro nicht übersteigt (einschließlich Warenwert, jedoch ohne Berücksichtigung der Versandkosten) (butz.de).
Der Bereich von 0 bis 45 Euro ist der einzige, der für diese vollständige Befreiung in Frage kommt. Wird dieser Wert überschritten, gelten folgende Sätze:
-
von 45 bis 700 Euro: pauschale Abgabe von ungefähr 17,5 %;
-
über 700 Euro: Zoll und Steuern werden nach dem jeweils gültigen Zolltarif für die betreffende Ware berechnet (bundesfinanzministerium.de).
2. Voraussetzungen dafür, dass eine Sendung als „Geschenk“ gilt
Damit deine Sendung als Geschenk (Geschenksendung) eingestuft werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein (german-probate-lawyer.com):
-
Sie wird von einer Privatperson (ohne gewerblichen Hintergrund) an eine andere Person verschickt.
-
Sie erfolgt ohne Gegenleistung, also ohne Verkauf, Tauschgeschäft oder auch nur symbolische Bezahlung.
-
Der Anlass ist persönlicher Natur, etwa ein Geburtstag, ein Glückwunsch oder eine ähnliche Geste – nicht als Hinweis auf eine geschäftliche Tätigkeit.
-
Der Sendung liegt eine klare Zollerklärung bei, z. B. mit dem Formular CN-22 oder CN-23, in dem „Geschenk“ (Geschenk / Gift) sowie Inhalt und Wert genau angegeben werden (bussgeldkatalog.org).
3. Mengengrenzen für verbrauchsteuerpflichtige Waren
Auch innerhalb der 45-Euro-Freigrenze gelten für bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren besondere Mengenbeschränkungen:
-
Tabakwaren: z. B. 50 g Tabak oder 50 Zigarren oder 200 Zigaretten usw.
-
Parfüms/Duftwaren: bis zu 50 g Parfüm oder 0,25 Liter Eau de Toilette.
-
Kaffee: maximal 500 g.
-
Alkoholische Getränke: bis zu 1 Liter (Alkoholgehalt ≥ 22 %) oder 2 Liter (≤ 22 %) (euraxess.de).
Werden diese Mengen überschritten – selbst wenn der Gesamtwert noch innerhalb der 45-Euro-Grenze liegt –, können die Steuerbefreiungen für diese verbrauchsteuerpflichtigen Waren entfallen.
4. Was passiert, wenn der Wert 45 Euro übersteigt?
-
Liegt der Wert der Sendung zwischen 45 und 700 Euro, wird auf den gesamten Warenwert eine pauschale Abgabe von etwa 17,5 % erhoben.
-
Übersteigt der Wert 700 Euro, werden Zollabgaben und Steuern nach dem tatsächlichen Zolltarif für jede einzelne Ware berechnet.
5. Praxisbeispiele und Erfahrungsberichte von Nutzer*innen
-
In einem Praxisbeispiel zur Einfuhr eines gebrauchten Nintendo 3DS aus den USA wurde bestätigt:
„Gifts are only tax-free … if worth less than € 45“, andernfalls fallen Abgaben an (reddit.com). -
Ein Nutzer auf gutefrage.de bestätigte:
„Private Kleinsendungen … zollfrei … bis zu einem Wert von 45 EUR“ – vorausgesetzt, die Zollinhaltserklärung wird korrekt ausgefüllt (gutefrage.net).
6. Praktische Schritte, um Abgaben zu vermeiden
-
Sicherstellen, dass die Sendung tatsächlich ein Geschenk zwischen Privatpersonen ist und nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt ist.
-
Den tatsächlichen Warenwert angeben (ohne Versandkosten).
-
Das Formular CN-22 oder CN-23 vollständig ausfüllen und „Gift“ bzw. „Geschenk“ mit genauer Beschreibung von Inhalt und Wert eintragen.
-
Die Mengenbeschränkungen für verbrauchsteuerpflichtige Waren einhalten.
-
Wenn der Wert die Freigrenze überschreitet, mit Abgaben bei der Einfuhr rechnen.
7. Übersichtliche Zusammenfassung
| Wertbereich | Zollabgaben | Steuer (Einfuhrumsatzsteuer / VAT) | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| ≤ 45 Euro | Nein | Nein | Vollständig abgabenfreies Geschenk |
| 45–700 Euro | Nein | ca. 17,5 % | Pauschalbesteuerung, sofern als Geschenk anerkannt |
| > 700 Euro | Ja, je nach Ware | Ja (in der Regel 19 %) | Voller Zoll- und Steueransatz |
Abschließendes Fazit
Die wichtigste Grenze liegt bei 45 Euro. Wird der Sendung eine klar ausgefüllte Zollerklärung beigefügt und darin in geeigneter Form angegeben, dass es sich um ein Geschenk handelt, ist der Empfänger im Regelfall von Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer befreit – vorausgesetzt, die Mengen bleiben innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen.
Wird dieser Wert überschritten, musst du mit zusätzlichen Kosten und Zollgebühren rechnen.
Das Autor*innen-Team der Website bemüht sich, durch intensive Recherche und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen beim Verfassen der Artikel bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht abschließend gesichert sein. Daher sollten die in den Artikeln enthaltenen Informationen nur als erste Orientierung dienen; für verbindliche und gesicherte Auskünfte wende dich bitte stets an die zuständigen Behörden.