Freimengen für Tabak und Alkohol für Reisende aus einem nicht-europäischen Staat

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-24 Blog-Kategorie: Zoll - الجمارك

Zollfreie Tabak- und Alkoholmengen für Reisende aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland

Beim Eintritt nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land (Staat außerhalb der Europäischen Union, Nicht-EU-Land) dürfen Sie bestimmte Mengen an Tabakwaren und alkoholischen Getränken für den persönlichen Gebrauch einführen, ohne Zoll- oder Verbrauchsteuern zahlen zu müssen – vorausgesetzt, Sie überschreiten die folgenden Höchstmengen nicht.

Tabakwaren (Tabakwaren)

Zollfreie Einfuhr ist nur für Personen ab 17 Jahren erlaubt.

Art Zulässige Höchstmenge
Zigaretten (Zigaretten) 200 Stück
oder Zigarillos (kleine Zigarren) 100 Zigarillos (≤ 3 g je Stück)
oder Zigarren (Zigarren) 50 Zigarren
oder Rauchtabak (Rauchtabak) 250 Gramm
oder eine anteilige Mischung aus allen Vorausgesetzt, die Gesamtsumme überschreitet die relativen Freimengen nicht.

Ein Überschreiten dieser Freimengen ist nicht erlaubt – auch dann nicht, wenn die Ware nur zum privaten Gebrauch bestimmt ist. In diesem Fall werden Steuern und gegebenenfalls Geldbußen fällig.

Alkoholische Getränke (Alkohol)

Ebenfalls nur für Reisende ab 17 Jahren.

Art Zulässige Höchstmenge
Stark alkoholische Getränke (> 22 % vol), z. B. Whisky, Wodka 1 Liter
oder alkoholische Getränke mit geringerem Alkoholgehalt (≤ 22 % vol), z. B. Likörwein, Schaumwein 2 Liter
Nicht schäumender Wein (Wein) 4 Liter
Bier (Bier) 16 Liter

Wichtige Hinweise:

  • Diese Mengen gelten als vollständig zollfrei, wenn die eingeführten Waren ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt sind.

  • Bei Überschreitung der Freimengen werden Verbrauchsteuer, Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Zölle erhoben.

  • Die Freimengen dürfen nicht künstlich auf mehrere Personen aufgeteilt werden, um eine Anmeldung zu umgehen. Der Zoll kann ein solches Vorgehen als Umgehung/Täuschung werten.

  • Wenn Sie mehr als die Freimenge dabeihaben oder unsicher sind, sollten Sie den roten Ausgang (Rot) am Zoll wählen.

Praktische Beispiele:

  • Ein Reisender aus der Türkei führt mit sich:

    • 300 Zigaretten → Überschreitung der Freimenge (erlaubt sind nur 200) → anmeldepflichtig + Abgaben zahlen.

    • 1 Liter Whisky und 2 Liter Wein → zulässig, da jede Kategorie innerhalb der Freigrenzen liegt.

    • 4 Liter Bier und 6 Liter Wein → Überschreitung der Freimenge beim Wein (erlaubt sind nur 4 Liter) → anmeldepflichtig.

Kurze Zusammenfassung

Produkt Zollfreie Höchstmenge
Zigaretten 200 Stück
Zigarillos 100 Stück
Zigarren 50 Stück
Rauchtabak 250 Gramm
Whisky/Wodka (starke Spirituosen) 1 Liter
Likörwein / verstärkter Wein 2 Liter
Gewöhnlicher Wein (nicht schäumend) 4 Liter
Bier 16 Liter

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