Zollfreie Tabak- und Alkoholmengen für Reisende aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland
Beim Eintritt nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land (Staat außerhalb der Europäischen Union, Nicht-EU-Land) dürfen Sie bestimmte Mengen an Tabakwaren und alkoholischen Getränken für den persönlichen Gebrauch einführen, ohne Zoll- oder Verbrauchsteuern zahlen zu müssen – vorausgesetzt, Sie überschreiten die folgenden Höchstmengen nicht.
Tabakwaren (Tabakwaren)
Zollfreie Einfuhr ist nur für Personen ab 17 Jahren erlaubt.
| Art | Zulässige Höchstmenge |
|---|---|
| Zigaretten (Zigaretten) | 200 Stück |
| oder Zigarillos (kleine Zigarren) | 100 Zigarillos (≤ 3 g je Stück) |
| oder Zigarren (Zigarren) | 50 Zigarren |
| oder Rauchtabak (Rauchtabak) | 250 Gramm |
| oder eine anteilige Mischung aus allen | Vorausgesetzt, die Gesamtsumme überschreitet die relativen Freimengen nicht. |
Ein Überschreiten dieser Freimengen ist nicht erlaubt – auch dann nicht, wenn die Ware nur zum privaten Gebrauch bestimmt ist. In diesem Fall werden Steuern und gegebenenfalls Geldbußen fällig.
Alkoholische Getränke (Alkohol)
Ebenfalls nur für Reisende ab 17 Jahren.
| Art | Zulässige Höchstmenge |
|---|---|
| Stark alkoholische Getränke (> 22 % vol), z. B. Whisky, Wodka | 1 Liter |
| oder alkoholische Getränke mit geringerem Alkoholgehalt (≤ 22 % vol), z. B. Likörwein, Schaumwein | 2 Liter |
| Nicht schäumender Wein (Wein) | 4 Liter |
| Bier (Bier) | 16 Liter |
Wichtige Hinweise:
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Diese Mengen gelten als vollständig zollfrei, wenn die eingeführten Waren ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt sind.
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Bei Überschreitung der Freimengen werden Verbrauchsteuer, Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Zölle erhoben.
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Die Freimengen dürfen nicht künstlich auf mehrere Personen aufgeteilt werden, um eine Anmeldung zu umgehen. Der Zoll kann ein solches Vorgehen als Umgehung/Täuschung werten.
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Wenn Sie mehr als die Freimenge dabeihaben oder unsicher sind, sollten Sie den roten Ausgang (Rot) am Zoll wählen.
Praktische Beispiele:
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Ein Reisender aus der Türkei führt mit sich:
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300 Zigaretten → Überschreitung der Freimenge (erlaubt sind nur 200) → anmeldepflichtig + Abgaben zahlen.
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1 Liter Whisky und 2 Liter Wein → zulässig, da jede Kategorie innerhalb der Freigrenzen liegt.
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4 Liter Bier und 6 Liter Wein → Überschreitung der Freimenge beim Wein (erlaubt sind nur 4 Liter) → anmeldepflichtig.
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Kurze Zusammenfassung
| Produkt | Zollfreie Höchstmenge |
|---|---|
| Zigaretten | 200 Stück |
| Zigarillos | 100 Stück |
| Zigarren | 50 Stück |
| Rauchtabak | 250 Gramm |
| Whisky/Wodka (starke Spirituosen) | 1 Liter |
| Likörwein / verstärkter Wein | 2 Liter |
| Gewöhnlicher Wein (nicht schäumend) | 4 Liter |
| Bier | 16 Liter |
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