Titel:
Der Blaue Pass für Flüchtlinge in Deutschland
Einleitung
Im Kontext des Asylrechts gilt der Blaue Pass als ein zentrales Dokument, das Personen ausgestellt wird, die in Deutschland als Flüchtlinge oder Asylberechtigte anerkannt wurden. Dieses Dokument ersetzt den nationalen Reisepass und gewährt bestimmte Rechte während des Aufenthalts in Deutschland.
Der Blaue Pass ist ein sogenannter „Konventionspass“ (Konventionsreisepass), der auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention ausgestellt wird. Er dient als Reisedokument für Personen, denen ein anerkanntes Flüchtlingsrecht zugesprochen wurde.
Mit diesem Pass dürfen sie in bestimmte Staaten reisen – eine Rückkehr in das Herkunftsland ist jedoch nicht erlaubt.
Kein Antrag auf einen Pass des Herkunftsstaates:
Wenn die betroffene Person einen Reisepass bei den Behörden des Herkunftsstaates beantragt oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat ihres Herkunftslandes aufsucht, kann dies zum Verlust des Flüchtlingsstatus führen.
Anspruchsvoraussetzungen:
Der Blaue Pass wird nur Personen ausgestellt, die als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt wurden. Personen mit subsidiärem Schutzstatus oder einem nationalen Abschiebungsverbot erhalten dieses Dokument in der Regel nicht.
Inhaber des Blauen Passes können in mehr als 100 Staaten reisen, darunter viele Länder, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben.
Für einige dieser Staaten ist jedoch vor der Einreise die Beantragung eines Visums erforderlich.
Inhaber des Blauen Passes dürfen sich in Schengen-Staaten bis zu drei Monate aufhalten, sofern sie dort keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Die Einreise in oder Rückkehr in das Herkunftsland ist unter keinen Umständen gestattet.
Der Blaue Pass wird von der zuständigen örtlichen Ausländerbehörde ausgestellt.
Für die Ausstellung ist in der Regel eine Gebühr von etwa 100 Euro zu zahlen. Außerdem müssen Unterlagen wie ein Identitätsnachweis sowie ein aktuelles Passfoto vorgelegt werden.
Seit November 2007 werden die Pässe mit einem elektronischen Chip ausgegeben, um die personenbezogenen Daten besser zu schützen.
Auf diesem Chip werden unter anderem Fingerabdrücke gespeichert. Dieses Verfahren dient der sicheren Identifizierung der Passinhaberin bzw. des Passinhabers.
Der Blaue Pass ist in der Regel so lange gültig, wie auch der Aufenthaltstitel der betreffenden Person gültig ist.
Inhaberinnen und Inhaber des Blauen Passes müssen rechtzeitig vor Ablauf einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Wenn eine Person ihren Blauen Pass verliert, muss sie den Verlust unverzüglich der Polizei melden und bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments stellen.
Der Blaue Pass ist ein zentrales Dokument, das anerkannten Flüchtlingen in Deutschland ermöglicht, in bestimmte Länder zu reisen und gleichzeitig den rechtlichen Schutzstatus zu wahren.
Inhaber dieses Passes sollten die mit dem Reisedokument verbundenen Regeln unbedingt einhalten und darauf achten, ihren aufenthaltsrechtlichen Status in Deutschland nicht zu gefährden.
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