Die persönliche Anhörung für Asylsuchende in Deutschland

Titel:
Die Bedeutung der persönlichen Anhörung

Einleitung

Die persönliche Anhörung (persönliche Anhörung) ist der wichtigste Termin im Asylverfahren, denn hier tragen die Antragstellenden die Gründe für ihren Asylantrag ausführlich vor. Viele Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände bieten Beratungsangebote an, um Menschen bei der Vorbereitung auf diesen wichtigen Termin zu unterstützen.


Ablauf der Anhörung

Die Anhörungen werden von Entscheiderinnen und Entscheidern beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Anwesenheit einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers durchgeführt.
Asylsuchende sind verpflichtet, persönlich zu erscheinen oder das BAMF im Voraus über ihre Verhinderung zu informieren und die Gründe mitzuteilen.

Ein unentschuldigtes Fernbleiben kann dazu führen, dass der Asylantrag abgelehnt oder eingestellt wird.
Bei Krankheit muss das BAMF noch am selben Tag informiert werden; eine ärztliche Bescheinigung kann nachgereicht werden.


Teilnahme an der Anhörung

Die Anhörung ist nicht öffentlich. Es dürfen jedoch folgende Personen anwesend sein:

  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,

  • Vertreterinnen und Vertreter des UNHCR (Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge),

  • bei Minderjährigen: eine Vormundin oder ein Vormund (gesetzliche Vertretung).

Außerdem darf eine weitere Person zur Unterstützung teilnehmen, sofern sie sich mit einem Ausweisdokument ausweisen kann und selbst kein Asylverfahren betreibt.


Ziele der Anhörung

Die Entscheiderinnen und Entscheider möchten die persönlichen Fluchtgründe verstehen und die Glaubhaftigkeit der Angaben prüfen.
Während der Anhörung erhält die asylsuchende Person die Gelegenheit, ihre Lebensumstände, die Fluchtroute sowie die Situation zu schildern, die sie im Falle einer Rückkehr ins Herkunftsland erwarten würde.


Unterlagen und Beweismittel

Asylsuchende sollten möglichst alle Beweismittel vorlegen, die ihre Aussagen stützen, zum Beispiel:

  • Fotos,

  • Schriftstücke und Briefe,

  • ärztliche Atteste oder Gutachten.

Informationen und Belege, die nicht während der Anhörung vorgebracht werden, können später eventuell nicht mehr berücksichtigt werden.


Nach der Anhörung

Die Aussagen werden protokolliert und in die jeweilige Sprache der Antragstellenden übersetzt.
Am Ende der Anhörung müssen die Antragstellenden das Protokoll unterschreiben, um die Richtigkeit ihrer Angaben zu bestätigen.

Sollten Probleme bei der Verständigung, gesundheitliche Beschwerden oder andere Schwierigkeiten auftreten, kann der Termin verschoben werden.


Besondere Schutzbedürfnisse

Wenn es erforderlich ist, kann die Anhörung mit einer Dolmetscherin bzw. einem Dolmetscher oder einer BAMF-Mitarbeiterin bzw. einem BAMF-Mitarbeiter desselben Geschlechts durchgeführt werden – insbesondere zum Schutz von Personen, die möglicherweise Gewalt oder Übergriffen ausgesetzt waren.

Das BAMF verfügt über speziell geschulte Mitarbeitende, die mit geschlechtsspezifischer Gewalt, Folterfällen oder Menschenhandel umzugehen wissen.


Umzug und Adressänderung

Wenn eine asylsuchende Person umzieht und eine neue Adresse bekommt, muss sie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die Ausländerbehörde informieren.
Alle Schreiben und Bescheide werden immer an die zuletzt bekannte Adresse geschickt.


Identitätsprüfung

Zur besseren Identitätsprüfung nutzt das BAMF unter anderem Programme wie IDM-S zur Identitätsverwaltung.
Zusätzlich kommen biometrische Verfahren wie Gesichtserkennung und Fingerabdruckabnahme zum Einsatz, um die Identität der Antragstellenden möglichst zuverlässig festzustellen.


Schlussfolgerung

Die persönliche Anhörung ist ein zentraler Baustein im Asylverfahren. Sie bietet die entscheidende Gelegenheit, alle relevanten Informationen, Hintergründe und Beweismittel vorzulegen, die den Asylantrag stützen.
Eine gute Vorbereitung und ein klares Verständnis der Abläufe können dazu beitragen, die Erfolgschancen im Verfahren zu verbessern.


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