Neue Elektronikgeräte: Wann müssen Zoll + EUSt bezahlt werden?

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-24 Blog-Kategorie: Zoll - الجمارك

Musst du Zoll + EUSt auf neue Elektronikgeräte zahlen?

Kurzantwort: Ja, in vielen Fällen ja – insbesondere, wenn du aus einem Nicht-EU-Land einreist und der Wert des Geräts über den Freigrenzen liegt.


Wann musst du Gebühren zahlen?

Du musst Zoll und/oder Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zahlen, wenn:

  • du aus einem Nicht-EU-Land einreist
    (z. B. aus: Türkei, Ägypten, VAE, USA …)

  • und der Wert des neuen Geräts (einschließlich Versand und Versicherung) die Freigrenze überschreitet:

Reisemittel / Personengruppe Zollfreibetrag (Warenwert)
Flugzeug oder Schiff über 430 €
Auto oder Zug über 300 €
Reisende unter 15 Jahren über 175 €

Was zahlst du genau?

Posten Ungefähre Höhe Details
Zoll (Zollabgaben) ca. 0 %–14 % Je nach Warengruppe; für Handys & Computer meist 0 %
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) 19 % Wird berechnet auf: Warenwert + Versandkosten + Versicherungskosten

Beispiel:
Du kaufst ein Smartphone für 600 € in den USA:

  • Zoll: 0 % (für Handys üblich)

  • EUSt: 600 × 0,19 = 114 € (ungefähr)


Wann ist ein Gerät nicht zollfrei – auch wenn es „gebraucht“ ist?

Das Gerät gilt in der Regel nicht als zollfrei, wenn:

  • es praktisch nagelneu ist oder noch in der Originalverpackung steckt

  • keine Nutzungsspuren erkennbar sind

  • es nicht eindeutig zu deinem persönlichen Reisegepäck gehört

  • der Wert die Freigrenzen überschreitet – selbst dann, wenn du es „gebraucht“ nennst


Welche Unterlagen brauchst du am Flughafen?

  • Originalrechnung oder Zahlungsnachweis (z. B. von Amazon, BestBuy etc.)

  • Versand- oder Frachtpapiere bei Post-/Kuriersendungen

  • ggf. Nachweis, dass das Gerät für den Eigengebrauch bestimmt ist


Was passiert bei der Ankunft am Flughafen?

Wenn du ein hochwertiges Gerät mitführst, solltest du:

  • durch den roten Ausgang (Rot) gehen und eine freiwillige Zollanmeldung machen.

Wenn du stattdessen durch den grünen Ausgang (Grün) gehst und beim Zufallskontrollcheck herauskommt, dass du hättest anmelden müssen, dann drohen:

  • Nachzahlung von Zoll + EUSt

  • ggf. Beschlagnahme der Ware

  • Bußgeld wegen Zollverstoß


Was ist mit Geräten, die du im Ausland schon länger benutzt?

Wenn:

  • das Gerät seit mehr als 6 Monaten dir gehört

  • du es bereits erkennbar genutzt hast

  • du nicht vorhast, es in Deutschland zu verkaufen

➤ dann kann es als persönliches Reisegepäck gelten und zollfrei (zollfrei) bleiben – vorausgesetzt, du kannst dies bei Nachfrage glaubhaft machen (z. B. alte Fotos, offensichtliche Gebrauchsspuren, alte Kaufbelege).


Gilt das auch für Post- und Kuriersendungen?

Ja.

Wenn dir ein Elektronikgerät per Post oder Kurier aus einem Nicht-EU-Land geschickt wird und der Warenwert über 150 € liegt, musst du in der Regel:

  • EUSt (19 %) zahlen

  • ggf. Zoll je nach Warengruppe

➤ Der Betrag wird meist direkt bei der Zustellung an den Paketdienst (z. B. DHL, FedEx) gezahlt.


Zusammenfassung

Situation Musst du Zoll/EUSt zahlen?
Kauf eines neuen Geräts aus Nicht-EU über 430 € Ja
Gebrauchtes Gerät, seit über 6 Monaten in deinem Besitz Nein, wenn nachweisbar
Erhältst du ein neues Gerät als Geschenk über 45 € (aus Nicht-EU)? Ja
Post-/Kuriersendung aus Nicht-EU mit Wert über 150 € Ja

Die Einhaltung der Zoll- und Steuerregeln bei der Einfuhr von Elektronik nach Deutschland schützt dich vor Problemen mit dem Zoll, Bußgeldern und der Beschlagnahme deiner Geräte. Im Zweifel gilt: lieber ehrlich anmelden als riskieren.

Das Autor:innen- und Redaktionsteam der Website bemüht sich, durch sorgfältige Recherche und Einblick in mehrere Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht endgültig gesichert sein. Daher sollten die Informationen im Artikel als erste Orientierung verstanden werden; wenden Sie sich im Zweifel immer an die zuständigen Behörden und Zollstellen, um verbindliche Auskünfte zu erhalten.

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