Import eines gebrauchten Autos nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land: Wie werden die Abgaben berechnet?
Wer ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland importieren möchte, muss mit verschiedenen Abgaben rechnen. In der Regel fallen zwei Hauptposten an: Zoll (Zollabgaben) und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt).
Im Folgenden wird erklärt, wie diese Kosten berechnet werden, welche Unterlagen erforderlich sind, welche Ausnahmen es geben kann und was nach der Zollabfertigung zu beachten ist.
1. Die wichtigsten Abgaben beim Import
| Posten | Satz | Berechnungsgrundlage |
|---|---|---|
| Zollabgaben (Zoll) | 10 % | Auf den CIF-Wert: Fahrzeugpreis inkl. Fracht und Versicherung |
| Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) | 19 % | Auf den Gesamtbetrag = (Fahrzeugwert + Fracht + Versicherung + Zoll) |
2. Praxisbeispiel – Import eines Gebrauchtwagens aus den VAE
Angaben zum Fahrzeug:
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Kaufpreis: 8.000 €
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Seefracht: 1.000 €
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Transportversicherung: 200 €
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Zwischensumme vor Abgaben: 9.200 €
2.1 Berechnung der Zollabgaben (10 %)
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Zoll = 10 % × 9.200 € = 920 €
2.2 Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer (19 %)
Die EUSt wird auf den neuen Gesamtbetrag berechnet:
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Bemessungsgrundlage = 9.200 € + 920 € = 10.120 €
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EUSt = 19 % × 10.120 € = 1.922,80 €
2.3 Endbetrag bei der Zollabfertigung
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Zollabgaben (Zoll) | 920,00 € |
| Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) | 1.922,80 € |
| Gesamt | 2.842,80 € |
3. Erforderliche Unterlagen beim Fahrzeugimport
Für die ordnungsgemäße Verzollung eines Gebrauchtwagens werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:
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Kaufvertrag (Kaufvertrag)
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Fracht- und Versicherungsrechnungen (Seefracht/Spedition, Transportversicherung)
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Fahrzeugpapiere (z. B. Exportdokumente, Fahrgestellnummer / VIN)
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Zahlungsnachweis (Überweisungsbeleg, Kontoauszug oder Scheckkopie)
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Ausweisdokument der importierenden Person
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Zollanmeldung (Zollanmeldung) für das Fahrzeug
4. Gibt es Ausnahmen von den Abgaben?
Ja, in bestimmten Sonderfällen kann eine Befreiung von Zoll und EUSt möglich sein, z. B. bei einem Umzug nach Deutschland (Umsiedlung) aus einem Drittstaat. Typische Voraussetzungen:
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Das Fahrzeug war mindestens 6 Monate im Eigentum der betroffenen Person.
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Die Person hat mindestens 12 Monate außerhalb Deutschlands gelebt.
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Das Fahrzeug wird innerhalb von 12 Monaten nach der Einfuhr nicht verkauft.
Sind diese Bedingungen erfüllt, kann der Wagen im Rahmen des Übersiedlungsguts zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Eine vorherige Abklärung mit dem Zoll ist dringend zu empfehlen.
5. Was passiert nach der Zollabfertigung?
Nach erfolgreicher Verzollung und Bezahlung aller fälligen Abgaben (sofern keine Befreiung besteht), sind weitere Schritte nötig, bevor das Fahrzeug offiziell in Deutschland zugelassen werden kann:
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Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Ausstellung durch den Zoll als Nachweis, dass alle Einfuhrabgaben ordnungsgemäß bezahlt wurden.
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Technische Anpassungen für den TÜV
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Gegebenenfalls Umbau oder Anpassung des Fahrzeugs, damit es den deutschen technischen Vorschriften entspricht (z. B. Beleuchtung, Abgaswerte).
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Vorführung beim TÜV / DEKRA
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Hauptuntersuchung bzw. Vollabnahme für importierte Fahrzeuge, um die Verkehrssicherheit zu prüfen.
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Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle (Kfz-Zulassungsstelle)
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Registrierung des Fahrzeugs, Zuteilung eines deutschen Kennzeichens.
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Kfz-Steuer (Kfz-Steuer)
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Anmeldung des Fahrzeugs beim Finanzamt zur Berechnung und Zahlung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer.
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Kfz-Versicherung (Kfz-Versicherung)
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Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflicht in Deutschland), optional mit Teil- oder Vollkasko.
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