Titel:
Was ist das Kirchenasyl?
Einleitung
Das Kirchenasyl (Kirchenasyl) ist eine besondere Form des Schutzes, die Flüchtlingen ohne gültigen Aufenthaltstitel gewährt wird. Dabei werden Betroffene vorübergehend von Kirchengemeinden aufgenommen und beherbergt. Ziel dieser Maßnahme ist es, sie vor einer sofortigen Abschiebung in Länder zu bewahren, in denen ihr Leben bedroht sein könnte oder sie unmenschlichen bzw. unzumutbaren Lebensumständen ausgesetzt wären.
1. Schutz vor Abschiebung
Das Kirchenasyl bietet Geflüchteten eine vorübergehende Unterkunft, damit ihre Fälle erneut geprüft und rechtlich begleitet werden können – insbesondere dann, wenn eine Abschiebung unmittelbar bevorsteht und besondere Härtegründe vorliegen.
2. Neubewertung der Fälle
Ein weiteres Ziel des Kirchenasyls besteht darin, den staatlichen Behörden die Möglichkeit zu geben, die jeweiligen Einzelfälle erneut zu prüfen. Kirchen verstehen sich hierbei als Institutionen, die sich für den Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte einsetzen und auf Missstände aufmerksam machen.
Nach der Dublin-Verordnung ist in der Regel jener europäische Staat für das Asylverfahren zuständig, in den der Flüchtling zuerst eingereist ist. Dies betrifft häufig Länder wie Griechenland oder Italien. Für die Kirchen bedeutet dies eine erhebliche Herausforderung, da viele Gemeinden das bestehende System kritisieren, das ihrer Ansicht nach die Gewährung humanitärer Hilfe erschwert.
Derzeit gibt es in Deutschland rund 410 Kirchenasyle, in denen Gemeinden Schutz gewähren. Einige Bundesländer, wie Nordrhein-Westfalen und Bayern, zählen zu den Regionen mit den meisten Kirchenasylen.
Möchte eine Kirchengemeinde eine Abschiebung auch nach einer ablehnenden Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiterhin verhindern, muss der oder die Betroffene unter Umständen bis zu 18 Monate in den Räumen der Kirche leben, bis die Abschiebefrist abläuft.
Das Kirchenasyl wird von staatlicher Seite mitunter als nicht erforderlich oder problematisch angesehen. So hat etwa Martin Dutzmann, Beauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, darauf hingewiesen, dass das Bundesamt die von den Kirchen vorgelegten Härtefälle ernst nehmen und die Entscheidungen auf Grundlage der Hinweise der Kirchen überprüfen sollte, anstatt das Kirchenasyl als entbehrlich anzusehen.
Das Kirchenasyl in Deutschland ist ein wichtiges Instrument, um besonders schutzbedürftige Flüchtlinge vor Abschiebung zu bewahren und ihnen vorübergehend Sicherheit zu geben. Gleichzeitig steht dieses System vor erheblichen rechtlichen und administrativen Herausforderungen, die ein stärkeres Verständnis und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Kirchen und staatlichen Stellen erfordern.
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