Versand von Lebensmitteln (Konserven, Gewürze) an die Familie im Heimatland: gängige deutsche Zollbeschränkungen

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-24 Blog-Kategorie: Zoll - الجمارك

Versand von Lebensmitteln aus dem Haushalt (Konserven, Gewürze) an die Familie in der Heimat: Übliche deutsche Zollbeschränkungen

Viele in Deutschland lebende Menschen möchten ihren Familien in der Heimat Lebensmittel aus dem eigenen Haushalt schicken – etwa Konserven oder Gewürze, sei es als Geschenk oder als regelmäßige Unterstützung. Bevor solche Pakete verschickt werden, ist es jedoch wichtig, die deutschen Zoll- und Gesundheitsvorschriften zu kennen, die den Versand dieser Waren betreffen und regeln, ob sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.


1. Welche Lebensmittel aus dem Haushalt dürfen verschickt werden?

Im Allgemeinen sind in kleinen, privaten Mengen erlaubt:

  • Lebensmittel in Konserven, z. B. Gemüse, Hülsenfrüchte, Obst, Tomaten in Dosen.

  • Trockene Gewürze, z. B. Kreuzkümmel, Kurkuma, Zimt, Pfeffer u. a.,
    sofern sie keine tierischen Bestandteile enthalten.

  • Trockene Lebensmittel wie Reis, Linsen, Nudeln, Nüsse.


2. Zoll- und Gesundheitsbeschränkungen für Lebensmittelvorräte

Gesundheitsrechtliche Vorschriften (Lebensmittelrecht)

  • Der Versand von Produkten, die Fleisch oder Milch enthalten, oder von leicht verderblichen Waren, die Kühlung benötigen, ist in der Regel nicht erlaubt.

  • Konserven und Gewürze können strengen Kontrollen unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sie keine verbotenen oder verunreinigten Stoffe enthalten.

  • Einige Empfängerländer haben eigene Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Lebensmittel – aus gesundheitlichen, veterinärrechtlichen oder pflanzenschutzrechtlichen Gründen.

Zollrechtliche Vorschriften (Zollbestimmungen)

  • Es ist nicht erlaubt, sehr große Mengen zu verschicken, die wie gewerbliche Ware wirken.

  • Pakete, deren Warenwert 45 € überschreitet, können mit Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer belastet werden.

  • Das Inhaltsdeklarationsformular (z. B. CN22 oder CN23) muss korrekt und vollständig ausgefüllt werden, mit dem Hinweis, dass es sich um persönlichen Bedarf oder ein Geschenk handelt.


3. Praktische Tipps für den Versand von Lebensmitteln

  • Verwende kleine Pakete, um den Eindruck gewerblicher Sendungen zu vermeiden.

  • Wähle handelsüblich verpackte Produkte mit klar erkennbaren Qualitäts- und Herkunftsangaben.

  • Trage den Inhalt und den Wert im Zolldeklarationsformular (CN22/CN23) so genau wie möglich ein.

  • Verzichte auf Produkte, die voraussichtlich abgelehnt werden, wie:

    • Fleisch- und Milchprodukte,

    • frisches Gemüse und frisches Obst,

    • unverarbeitete, leicht verderbliche Waren.

  • Bewahre Rechnungen oder Kassenzettel auf, um bei Bedarf den Warenwert nachweisen zu können.


4. Was passiert bei Verstößen gegen die Regeln?

  • Das Paket kann vom Zoll zur weiteren Kontrolle zurückgehalten werden.

  • Es besteht die Möglichkeit, dass die Sendung beschlagnahmt oder die Einfuhr im Zielland verweigert wird.

  • Es können Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Bußgelder erhoben werden.

  • Es kann zu erheblichen Verzögerungen oder sogar dazu kommen, dass das Paket die Familie gar nicht erreicht.


5. Praktische Alternativen

  • Lebensmittel vor Ort im Wohnsitzland der Familie über lokale arabische oder internationale Geschäfte kaufen.

  • Spezialisierte Versand- oder Speditionsunternehmen nutzen, die rechtliche Beratung und Erfahrung mit Lebensmittelsendungen bieten.

  • Statt Waren zu verschicken, Geld überweisen, damit die Familie die benötigten Lebensmittel direkt im Heimatland kaufen kann.


Zusammenfassung

Punkt Beschränkungen und Empfehlungen
Konserven Erlaubt, wenn industriell verpackt, ohne Fleisch- oder Milchanteil
Gewürze Erlaubt in überschaubaren Mengen, ohne tierische Bestandteile
Warenwert ≤ 45 € meist abgabenfrei, darüber sind Zölle/Steuern möglich
Verwendung Nur für privaten Bedarf oder als Geschenk, kein Handel
Verpackung Sorgfältige, dichte Verpackung und genaue Inhaltsangabe

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