Einfuhr professioneller DJ-Lautsprecher aus dem Libanon für eine Hochzeitsfeier in Deutschland: Vorübergehende Verwendung und Vermeidung von Zollabgaben
Veranstalter von Hochzeiten und Events in Deutschland benötigen häufig professionelle Tontechnik wie DJ-Lautsprecher, die nur vorübergehend für eine bestimmte Veranstaltung eingesetzt werden sollen. Das deutsche Zollrecht bietet hierfür spezielle Möglichkeiten wie die vorübergehende Verwendung (vorübergehende Einfuhr), um die Einfuhr dieser Geräte zu erleichtern – ohne endgültige Zollabgaben, sofern die Ausrüstung nach der Nutzung wieder ausgeführt wird.
Die vorübergehende Verwendung ist eine Zollbewilligung, die es erlaubt, Geräte oder Waren für einen begrenzten Zeitraum einzuführen, wobei:
Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer vorübergehend ausgesetzt oder erlassen werden,
die Ausrüstung nur für einen bestimmten Zweck genutzt wird,
die Ware nach Ablauf der Frist wieder ausgeführt werden muss.
Sie wird insbesondere genutzt für:
Veranstaltungen und Konzerte (z. B. Hochzeiten, Festivals),
Messen und Ausstellungen,
Film- und TV-Produktionen,
Wartungs- oder Reparaturzwecke.
Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, das die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung – wie Lautsprechern, Mischpulten und Lichttechnik – erheblich vereinfacht:
Es ermöglicht die Ein- und Wiederausfuhr in mehrere Länder, ohne bei jeder Grenze Zölle zu zahlen.
Es ist in der Regel bis zu einem Jahr gültig.
Für die Ausstellung fallen Gebühren und häufig eine Sicherheitsleistung (Kaution oder Garantie) an.
Es enthält eine detaillierte Liste der Geräte mit Seriennummern und Werten.
Neben dem Carnet ATA besteht die Möglichkeit, direkt bei den deutschen Zollbehörden eine vorübergehende Einfuhr zu beantragen, insbesondere wenn:
der Einsatz nur für eine kurze, klar definierte Dauer (z. B. ein einzelner Hochzeitsabend) geplant ist,
kein Carnet ATA zur Verfügung steht oder sich der organisatorische Aufwand nicht lohnt.
Dafür sind nötig:
eine genaue Beschreibung der Lautsprecher und übrigen Technik,
der Warenwert,
die voraussichtliche Nutzungsdauer in Deutschland.
Die Ausrüstung muss nach Ablauf der bewilligten Frist wieder ausgeführt werden.
Damit die Tontechnik im Rahmen einer vorübergehenden Verwendung zollbegünstigt eingeführt werden kann, gelten in der Regel folgende Bedingungen:
Die Geräte werden ausschließlich für die konkret angegebene Veranstaltung (z. B. eine Hochzeit) eingesetzt.
Sie werden nach der Veranstaltung wieder in den Libanon ausgeführt.
Die Geräte dürfen während der Frist weder verkauft noch dauerhaft in Deutschland belassen werden.
Auf Verlangen ist ein Eigentumsnachweis (z. B. Kaufrechnung) oder ein Miet-/Leihvertrag vorzulegen, wenn die Technik gemietet ist.
Um Zollabgaben rechtssicher zu vermeiden, empfiehlt sich:
Nutzung eines Carnet ATA oder einer formellen vorübergehenden Einfuhrbewilligung durch den Zoll.
Vollständige und korrekte Vorlage aller notwendigen Unterlagen vor der Einreise der Ausrüstung.
Enge Abstimmung mit einer erfahrenen Spedition oder einem Logistikdienstleister, der klar vermerkt, dass es sich um Berufsausrüstung zur vorübergehenden Verwendung handelt.
Strikte Einhaltung der Nutzungsdauer sowie der Pflicht zur Wiederausfuhr innerhalb der bewilligten Frist.
Erstellen Sie eine detaillierte Liste aller Lautsprecher und Geräte (z. B. Tops, Subs, Endstufen, Controller, Mischpult), inklusive:
Marke und Modell,
Seriennummer (falls vorhanden),
Einzel- und Gesamtwert.
Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen vollständig sind:
Kaufrechnungen oder Eigentumsnachweise,
ggf. Mietvertrag,
Bestätigung über den Einsatzzweck (Hochzeit, Eventvertrag, Einladung).
Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) für Informationen zum Carnet ATA, oder an einen Zollagenten/Frachtführer mit Erfahrung in Veranstaltungstechnik.
Führen Sie während des gesamten Transports Kopien der Bewilligung, der Geräteliste und der Frachtpapiere mit sich.
| Punkt | Details |
|---|---|
| Vorübergehende Einfuhr | Erlaubt die befristete Einfuhr ohne endgültige Zölle |
| Carnet ATA | Ideale Lösung für internationale, temporäre Verwendung |
| Nutzungsbedingungen | Einsatz nur bei der Hochzeit + Pflicht zur Wiederausfuhr |
| Erforderliche Unterlagen | Geräteliste, Eigentumsnachweis, Nutzungsnachweis |
| Vermeidung von Zöllen | Nur durch korrekte Dokumente und Einhaltung der Fristen |
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