Die deutsche Bundesregierung plant, ab August 2026 einen umfassenden Plan zur Umsetzung eines gesetzlichen Rechts auf ganztägige Betreuung (Ganztagsbetreuung) für Kinder im Grundschulalter einzuführen. Ziel dieser Initiative ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und allen Kindern – unabhängig von sozialem oder wirtschaftlichem Hintergrund – gleichberechtigte Bildungschancen zu ermöglichen.
Zeitplan für die Umsetzung
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August 2026: Das gesetzliche Recht gilt zunächst für Schüler*innen der 1. Klasse.
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August 2027: Ausweitung auf die 2. Klassen.
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August 2028: Einbeziehung der 3. Klassen.
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August 2029: Geltung auch für die 4. Klassen – damit haben alle Kinder an Grundschulen einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
Dieses Recht ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert und umfasst eine Betreuung von täglich acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche, wobei die Unterrichtszeit in diese Stunden eingerechnet wird. Der Anspruch gilt auch in den Schulferien, wobei die Bundesländer eine Schließzeit von bis zu vier Wochen pro Jahr festlegen können.
Formen der Ganztagsbetreuung
Die ganztägige Betreuung kann in unterschiedlichen Organisationsformen angeboten werden:
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Ganztagsschulen:
Schulen mit Ganztagsbetrieb, in denen Unterricht und Betreuung in ein integriertes Tageskonzept eingebunden sind. -
Horte:
Einrichtungen, die eine Betreuung nach dem regulären Unterricht anbieten. -
Kooperative Betreuungsmodelle:
Formen der Zusammenarbeit zwischen Schulen und externen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.
Diese Angebote können als „offene“ Programme (freiwillige Teilnahme) oder als „gebundene“ Ganztagsmodelle (verbindliche Teilnahme an bestimmten Tagen) ausgestaltet sein.
Finanzierung und finanzielle Unterstützung
Zur Umsetzung des Vorhabens stellt der Bund erhebliche finanzielle Mittel bereit:
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3,5 Milliarden Euro:
Für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, etwa für Neubau, Ausbau und Ausstattung der erforderlichen Räumlichkeiten. -
2,49 Milliarden Euro:
Zur Unterstützung der Betriebskosten in den Jahren 2026 bis 2029. -
1,3 Milliarden Euro jährlich:
Ab 2030 als dauerhafte Beteiligung an den laufenden Betriebskosten.
Diese Mittel werden über gemeinsame Förderprogramme von Bund und Ländern verwaltet, während die Kommunen eine zentrale Rolle bei der praktischen Umsetzung spielen.
Mögliche Herausforderungen
Trotz der umfangreichen finanziellen Unterstützung steht die Reform vor mehreren Herausforderungen:
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Fachkräftemangel:
Schätzungen der Bertelsmann Stiftung zufolge wird Deutschland bis 2030 über 100.000 zusätzliche pädagogische Fachkräfte benötigen, um den steigenden Bedarf zu decken. -
Regionale Unterschiede:
Während etwa Sachsen bereits über eine gut ausgebaute Infrastruktur der Ganztagsbetreuung verfügt, haben insbesondere einige westdeutsche Bundesländer noch erhebliche Defizite bei Räumen und Personal. -
Koordination der Akteure:
Eine erfolgreiche Umsetzung setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie den Kommunen voraus. (welt.de)
Weitere Informationen
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Freiwilligkeit:
Der Rechtsanspruch bedeutet kein Teilnahmezwang – Eltern können frei entscheiden, ob sie das Angebot in Anspruch nehmen möchten. -
Vielfalt der Angebote:
Die Programme unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Inhalte, z. B. Lernförderung, Sportangebote, kulturelle und künstlerische Aktivitäten. -
Rolle der Kommunen:
Die Kommunen tragen eine große Verantwortung bei der Umsetzung – etwa bei der Bereitstellung der Räumlichkeiten und der Einstellung des notwendigen Personals.
Schritte für Eltern
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Lokale Information einholen:
Eltern sollten sich frühzeitig bei Schulen oder örtlichen Schul- bzw. Bildungsbehörden nach den vorhandenen Ganztagsangeboten erkundigen. -
Frühzeitige Anmeldung:
Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage ist eine rechtzeitige Anmeldung für Ganztagsplätze dringend zu empfehlen. -
Mitwirkung und Engagement:
Eltern können sich in Elternvertretungen oder Schulgremien engagieren, um zur Qualitätsentwicklung der Ganztagsangebote beizutragen.
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