Steuerklassenwechsel nach der Geburt – wie wirkt sich das auf das Nettogehalt aus?

1. Was ist die Steuerklasse?

Die Steuerklasse ist eine steuerliche Einstufung, die bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich von deinem Gehalt in Deutschland einbehalten wird – abhängig von deiner familiären Situation (ledig, verheiratet, mit Kindern usw.).


Was ändert sich nach der Geburt?

Nach der Geburt eines Kindes können sich einige Punkte ändern:

  • Aktualisierung der Kinderanzahl bei deiner Steuer-ID
    → wirkt sich auf den Freibetrag (Kinderfreibetrag) aus.

  • Möglichkeit, die Steuerklasse zu ändern, wenn ihr verheiratet seid.

  • Erhöhung des Freibetrags pro Kind
    Aktuell (2025) liegt der Kinderfreibetrag bei rund 8.952 € im Jahr,
    der grundsätzlich zwischen beiden Eltern aufgeteilt wird.


Welche Optionen haben Ehepaare nach der Geburt?

Situation: Beide Ehepartner arbeiten Empfohlene Steuerklassen-Kombination Auswirkung
Ein Partner verdient deutlich mehr Steuerklasse III (für den Besserverdienenden) + V (für den geringer Verdienenden) Erhöht das Netto-Einkommen des Partners in Steuerklasse III
Einkommen ist ähnlich hoch Steuerklasse IV + IV oder IV/IV mit Faktor Ausgewogene und gerechtere Verteilung der Steuerlast

Nach der Geburt kann es sinnvoll sein, dass der Elternteil, der später Elterngeld beziehen wird, bereits vor der Geburt in die Steuerklasse III wechselt – idealerweise mindestens 6 Monate vorher, denn:

Das Elterngeld wird auf Basis des Nettoeinkommens nach Steuern der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet.
Je höher das Nettogehalt in diesem Zeitraum, desto höher fällt in der Regel das Elterngeld aus.


Wie wirkt sich der Wechsel auf das Nettogehalt aus?

Beispiel:

  • Ehepaar, beide berufstätig

  • Person A: 3.000 € brutto

  • Person B: 1.500 € brutto

Wenn das Paar statt Steuerklasse IV/IV die Kombination III/V wählt:

  • Die Person mit 3.000 € in Steuerklasse III kann ca. 200–300 € mehr Netto im Monat erhalten.

  • Die Person mit 1.500 € in Steuerklasse V zahlt deutlich mehr Steuern und hat entsprechend weniger Netto.

Insgesamt kann das Haushaltsnettoeinkommen leicht steigen –
und vor allem:

Für die spätere Berechnung des Elterngeldes kann diese Konstellation von Vorteil sein, wenn der besserverdienende Elternteil in Elternzeit geht.


Wie kann ich die Steuerklasse ändern?

Du kannst deine Steuerklassen-Kombination ändern, indem du beim Finanzamt das Formular

„Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“

einreichst.

Ein Wechsel ist grundsätzlich einmal pro Jahr möglich, außer in besonderen Fällen, z. B.:

  • Geburt eines Kindes

  • deutliche Änderung der Einkommensverhältnisse

  • Beginn oder Ende der Elternzeit (Elternzeit)

Es ist empfehlenswert, die Steuerklassenkombination mindestens 7 Monate vor der Geburt zu ändern, um den Effekt in der Berechnung des Elterngeldes vollständig zu nutzen.


Gibt es Vergleichsrechner?

Ja.
Zur Orientierung kannst du einen „Steuerklassenrechner – Brutto-Netto-Vergleich“ nutzen, um zu sehen, wie sich unterschiedliche Steuerklassen-Kombinationen auf dein Nettogehalt auswirken.


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