1. Was ist die Steuerklasse?
Die Steuerklasse ist eine steuerliche Einstufung, die bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich von deinem Gehalt in Deutschland einbehalten wird – abhängig von deiner familiären Situation (ledig, verheiratet, mit Kindern usw.).
Nach der Geburt eines Kindes können sich einige Punkte ändern:
Aktualisierung der Kinderanzahl bei deiner Steuer-ID
→ wirkt sich auf den Freibetrag (Kinderfreibetrag) aus.
Möglichkeit, die Steuerklasse zu ändern, wenn ihr verheiratet seid.
Erhöhung des Freibetrags pro Kind
Aktuell (2025) liegt der Kinderfreibetrag bei rund 8.952 € im Jahr,
der grundsätzlich zwischen beiden Eltern aufgeteilt wird.
| Situation: Beide Ehepartner arbeiten | Empfohlene Steuerklassen-Kombination | Auswirkung |
|---|---|---|
| Ein Partner verdient deutlich mehr | Steuerklasse III (für den Besserverdienenden) + V (für den geringer Verdienenden) | Erhöht das Netto-Einkommen des Partners in Steuerklasse III |
| Einkommen ist ähnlich hoch | Steuerklasse IV + IV oder IV/IV mit Faktor | Ausgewogene und gerechtere Verteilung der Steuerlast |
Nach der Geburt kann es sinnvoll sein, dass der Elternteil, der später Elterngeld beziehen wird, bereits vor der Geburt in die Steuerklasse III wechselt – idealerweise mindestens 6 Monate vorher, denn:
Das Elterngeld wird auf Basis des Nettoeinkommens nach Steuern der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet.
Je höher das Nettogehalt in diesem Zeitraum, desto höher fällt in der Regel das Elterngeld aus.
Beispiel:
Ehepaar, beide berufstätig
Person A: 3.000 € brutto
Person B: 1.500 € brutto
Wenn das Paar statt Steuerklasse IV/IV die Kombination III/V wählt:
Die Person mit 3.000 € in Steuerklasse III kann ca. 200–300 € mehr Netto im Monat erhalten.
Die Person mit 1.500 € in Steuerklasse V zahlt deutlich mehr Steuern und hat entsprechend weniger Netto.
Insgesamt kann das Haushaltsnettoeinkommen leicht steigen –
und vor allem:
Für die spätere Berechnung des Elterngeldes kann diese Konstellation von Vorteil sein, wenn der besserverdienende Elternteil in Elternzeit geht.
Du kannst deine Steuerklassen-Kombination ändern, indem du beim Finanzamt das Formular
„Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“
einreichst.
Ein Wechsel ist grundsätzlich einmal pro Jahr möglich, außer in besonderen Fällen, z. B.:
Geburt eines Kindes
deutliche Änderung der Einkommensverhältnisse
Beginn oder Ende der Elternzeit (Elternzeit)
Es ist empfehlenswert, die Steuerklassenkombination mindestens 7 Monate vor der Geburt zu ändern, um den Effekt in der Berechnung des Elterngeldes vollständig zu nutzen.
Ja.
Zur Orientierung kannst du einen „Steuerklassenrechner – Brutto-Netto-Vergleich“ nutzen, um zu sehen, wie sich unterschiedliche Steuerklassen-Kombinationen auf dein Nettogehalt auswirken.
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