Titel:
Erklärung zur gemeinsamen Sorge: Was bedeutet sie und warum ist sie für unverheiratete Eltern so wichtig?
Artikelinhalt:
Was ist die „Erklärung zur gemeinsamen Sorge“?
Die Erklärung zur gemeinsamen Sorge ist ein rechtliches Dokument, in dem unverheiratete Eltern erklären, dass sie das gemeinsame Sorgerecht (gemeinsames Sorgerecht / gemeinsame elterliche Sorge) für ihr Kind übernehmen möchten.
Diese Erklärung entsteht nicht automatisch, sondern muss offiziell unterschrieben werden – entweder beim:
Jugendamt, oder
Notar (Notar/in)
1. Rechtslage für unverheiratete Eltern
Bei nicht verheirateten Paaren erhält die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht (alleiniges Sorgerecht) bei der Geburt.
Das bedeutet:
Der Vater hat kein gesetzliches Entscheidungsrecht bei wichtigen Themen wie:
Auslandsreisen
Schulwahl
Operationen oder medizinischen Eingriffen
Rechtliche Vertretung
Dies ändert sich nur, wenn die gemeinsame Sorgeerklärung unterschrieben wird.
Durch die gemeinsame Sorge bekommt der Vater:
Mitbestimmung bei allen wichtigen Entscheidungen
Recht auf Einsicht in Schul- und Arztunterlagen
Mitbestimmung beim Reisen ins Ausland
Rechtliche Absicherung der Beziehung zwischen Vater und Kind
Die Erklärung:
schützt das Kind vor zukünftigen Konflikten
ermöglicht Unterstützung durch beide Elternteile
stärkt Stabilität, besonders im Falle einer Trennung oder eines Umzugs
Vor der Geburt möglich
Oder nach der Geburt – jederzeit
Je früher, desto einfacher ist später die Anmeldung beim Standesamt, die Wahl des Familiennamens und die Krankenversicherung
persönliches Erscheinen von Mutter und Vater
gültige Ausweise (Reisepass oder Personalausweis)
ggf. Meldebescheinigung oder Geburtsurkunden
Die Erklärung ist beim Jugendamt kostenlos, beim Notar kostenpflichtig.
Die Mutter behält das alleinige Sorgerecht
Der Vater muss über das Familiengericht einen Antrag stellen
Dieser Antrag kann abgelehnt werden, wenn er nicht dem Kindeswohl entspricht
| Ohne Erklärung | Mit Erklärung |
|---|---|
| Mutter hat alleinige Sorge | Gemeinsames gesetzliches Sorgerecht |
| Vater hat keine Entscheidungsrechte | Vater ist gleichberechtigter Sorgeberechtigter |
| Probleme bei Reisen oder Behörden | Rechtliche Sicherheit für beide Eltern und das Kind |
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