In Deutschland gilt das Kindergeld als eine monatliche staatliche Unterstützung, die Familien dabei helfen soll, die Kosten für die Erziehung ihrer Kinder zu decken. Im Folgenden finden Sie die aktualisierten Informationen für das Jahr 2025:
Seit Januar 2025 wurde das Kindergeld auf 255 Euro pro Kind und Monat erhöht – unabhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie (settle-in-berlin.com).
Um Anspruch auf Kindergeld zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Sie haben einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland
(einschließlich EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie Drittstaatsangehörigen mit gültigem Aufenthaltstitel).
Das Kind lebt im selben Haushalt mit Ihnen.
Das Kind ist:
unter 18 Jahre, oder
bis zu 25 Jahre, wenn es sich in Ausbildung, Studium oder beruflicher Ausbildung befindet, oder
ohne Altersgrenze, wenn es eine Behinderung hat, die es daran hindert, sich selbst zu unterhalten.
Sie können den Antrag auf Kindergeld online über die offizielle Webseite der Bundesagentur für Arbeit stellen:
Elektronischer Antrag auf Kindergeld
Für den Antrag benötigen Sie in der Regel:
Ihre steuerliche Identifikationsnummer und die des Kindes (Steuerliche Identifikationsnummer)
die Geburtsurkunde des Kindes
eine Meldebescheinigung als Nachweis des Wohnsitzes
Reisepass oder Aufenthaltstitel (für nicht deutsche Staatsangehörige) (versicherungsbuero-weiss.com)
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden; eine Antragstellung per Telefon oder einfacher E-Mail ist nicht möglich.
Alternativ können Sie den Antrag auch persönlich oder postalisch bei der zuständigen Familienkasse einreichen (versicherungsbuero-weiss.com).
Nach Eingang des Antrags beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel zwischen 3 Wochen und 2 Monaten.
Bei Bewilligung wird das Kindergeld direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Kindergeld ist steuerfrei.
Sie sind verpflichtet, die Familienkasse über alle Änderungen in den persönlichen oder familiären Verhältnissen zu informieren (z. B. Umzug, Heirat, Änderung des Ausbildungsstatus des Kindes).
Im Jahr 2025 plant die Bundesregierung die Einführung der Kindergrundsicherung, die mehrere Leistungen für Kinder in einer Zahlung bündeln soll. Die endgültigen Details wurden noch nicht vollständig veröffentlicht (versicherungsbuero-weiss.com).
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