Alles, was Sie über die rechtlichen Befugnisse der Polizei bei der Personendurchsuchung in Deutschland wissen müssen
Die Personenkontrolle bzw. Durchsuchung von Personen gehört zu den zentralen Instrumenten, mit denen die deutsche Polizei Sicherheit und öffentliche Ordnung schützt. Diese Befugnis wird jedoch nicht willkürlich ausgeübt, sondern unterliegt präzisen gesetzlichen Regeln, die zwischen Schutz der Allgemeinheit und Wahrung individueller Freiheitsrechte abwägen.
In diesem Artikel erklären wir, wann und wie die Polizei Personen durchsuchen darf – und welche Rechte Sie als Bürgerin/Bürger oder als Besucher haben, wenn Sie kontrolliert oder durchsucht werden.
Rechtsgrundlage der Durchsuchung
Die Befugnisse zur Kontrolle und Durchsuchung sind im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes (Polizeigesetz der Länder) geregelt.
Zusätzlich gibt es Vorschriften in der Strafprozessordnung (StPO) – insbesondere dann, wenn ein Verdacht auf eine Straftat besteht.
Wann darf die Polizei eine Person durchsuchen?
Konkreter Verdacht
Wenn ein nachvollziehbarer Grund besteht, den Besitz von Waffen, Drogen oder anderen verbotenen Gegenständen anzunehmen.
Wenn die Person verdächtigt wird, an einer Straftat beteiligt zu sein.
In „Gefahrengebieten“ (Gefahrengebiete)
Bestimmte Bereiche können zeitweise aufgrund von Sicherheitsrisiken als Gefahrenbereiche gelten (z. B. große Bahnhöfe oder stark frequentierte touristische Zonen).
In solchen Bereichen können Kontrollen und Durchsuchungen auch ohne konkreten Einzelverdacht erfolgen.
Zum Schutz der eigenen Sicherheit oder Dritter
Wenn eine unmittelbare Gefahr für die kontrollierte Person selbst oder für andere besteht.
Bei Zugangskontrollen zu öffentlichen Veranstaltungen
Zum Beispiel in Stadien, bei großen Konzerten oder bei Demonstrationen.
Wie läuft die Durchsuchung ab?
Identifikation der Beamtin/des Beamten
Polizeibeamtinnen und -beamte sollen sich kenntlich machen; auf Nachfrage kann die Dienstmarke bzw. der Dienstausweis vorgezeigt werden.
Art der Durchsuchung
Die Durchsuchung erfolgt grundsätzlich respektvoll und unter Wahrung der Würde der Person.
Wenn eine besonders intensive körperliche Durchsuchung erforderlich ist, sollte diese durch eine Person gleichen Geschlechts durchgeführt werden.
Durchsuchung von Taschen
Taschen oder mitgeführtes Gepäck können kontrolliert werden, wenn dafür rechtliche Gründe vorliegen.
Sicherstellung von Gegenständen
Findet die Polizei gefährliche oder verbotene Gegenstände, darf sie diese rechtmäßig sicherstellen bzw. beschlagnahmen.
Welche Rechte haben Sie während der Durchsuchung?
Recht auf Information
Sie dürfen nach dem Grund der Kontrolle/Durchsuchung fragen und erfahren, wo und warum sie erfolgt.
Recht auf respektvolle Behandlung
Zwang darf nur im Fall äußerster Notwendigkeit angewendet werden.
Recht auf Dokumentation
Sie können Name und Dienstnummer (Dienstnummer) notieren, sofern diese mitgeteilt wird bzw. erkennbar ist.
Recht auf rechtliche Beschwerde
Wenn Sie die Maßnahme für rechtswidrig oder entwürdigend halten, können Sie später Beschwerde einlegen.
Dürfen Sie die Durchsuchung verweigern?
Nein. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Sie die Maßnahme nicht verweigern.
Widerstand kann zu zusätzlichen Vorwürfen führen, z. B. „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“.
Praktische Tipps bei einer Kontrolle/Durchsuchung
Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie plötzliche Bewegungen.
Zeigen Sie auf Verlangen Ihren Ausweis oder Reisepass.
Fragen Sie höflich nach dem Grund und notieren Sie wichtige Informationen, falls Sie später rechtlich vorgehen möchten.
Fazit
Die Personendurchsuchung ist ein wichtiges Mittel zur Sicherheit – sie ist jedoch an strenge rechtliche Grenzen gebunden, damit Grundrechte geschützt bleiben.
Wenn Sie wissen, wann und wie die Polizei durchsuchen darf und welche Rechte Sie haben, stärkt das eine Beziehung, die auf Vertrauen und gegenseitigem Respekt basiert.
Denken Sie daran: Ruhe, Kooperation und Kenntnis Ihrer Rechte sind die wichtigsten Schlüssel für ein korrektes Verhalten in rechtlichen Situationen.
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