Rechte internationaler Studierender bei Krankmeldung und Unfallversicherung in Deutschland
Egal, ob du Vollzeit studierst oder neben dem Studium arbeitest: Es ist wichtig, deine Rechte rund um Gesundheit und Sicherheit zu kennen. Hier ein umfassender Überblick:
Erstens: Krankmeldung (Krankmeldung)
Haben internationale Studierende Anspruch auf „Krankmeldung“?
Ja – aber die Rechte unterscheiden sich je nach Status:
Wenn du nur studierst (ohne Job):
Es gibt keine „Krankschreibung“ im arbeitsrechtlichen Sinn, aber:
Du solltest die Hochschule/Uni bei Krankheit sofort informieren, besonders vor Prüfungen.
Du kannst ein ärztliches Attest (ärztliches Attest) einreichen, um Prüfungen zu verschieben oder Abgabefristen zu verlängern.
Wenn du arbeitest (Werkstudent / Minijob / Teilzeit):
Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Krankheitstage:
Du musst den Arbeitgeber am ersten Fehltag informieren.
Häufig brauchst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem dritten Tag (manchmal ab dem ersten Tag).
Das Gehalt wird bis zu 6 Wochen vom Arbeitgeber weitergezahlt, danach – bei längerer Krankheit – durch die Krankenkasse.
Zweitens: Unfallversicherung (Unfallversicherung)
Deckt die Unfallversicherung internationale Studierende ab?
Ja. Alle Studierenden (deutsche und internationale) sind automatisch gegen Studienunfälle versichert.
Was ist durch diese Versicherung abgedeckt?
Unfälle, die passieren während:
Vorlesungen
universitären Übungen (Übungen)
offiziellen Veranstaltungen der Hochschule/Uni
des direkten Weges von/zur Hochschule/Uni
Was ist nicht abgedeckt?
Unfälle in der Freizeit oder in der Unterkunft
Unfälle bei privaten Jobs außerhalb des Studiums (diese werden jedoch teils durch die berufliche Unfallversicherung abgedeckt)
Studentische Krankenversicherung (Studentische Krankenversicherung)
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt ab:
Behandlung von Krankheiten
Arztbesuche
Physiotherapie
Krankenhausaufenthalte
Medikamente
Sie deckt in der Regel nicht ab:
Brillen
kosmetische Zahnbehandlungen
psychotherapeutische Behandlungen – außer unter besonderen Voraussetzungen
Kurze Zusammenfassung der Rechte
| Situation | Recht |
|---|---|
| Nur Student*in | Ärztliches Attest zur Verschiebung von Prüfungen |
| Student*in mit Job (Werkstudent/Minijob) | Bezahlte Krankmeldung bis zu 6 Wochen + vollständiger Krankenversicherungsschutz |
| Unfall während des Studiums | Volle Abdeckung durch die studentische/hochschulbezogene Unfallversicherung |
| Unfall bei der Arbeit | Abdeckung durch die Unfallversicherung über den Arbeitgeber |
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