Leitfaden: Übersetzung und Beglaubigung offizieller Dokumente in Deutschland
1) Was ist der Unterschied zwischen Übersetzung und Beglaubigung?
| Verfahren | Definition |
|---|---|
| Beglaubigte Übersetzung | Übersetzung des Dokuments ins Deutsche durch einen vereidigten/beeidigten und gerichtlich anerkannten Übersetzer |
| Beglaubigung | Amtlicher Stempel, der bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt bzw. eine Papierkopie offiziell bestätigt |
2) Beglaubigte Übersetzung: Wie und wo?
Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?
Nur ein anerkannter, vereidigter Übersetzer / beeidigter Dolmetscher (gerichtlich ermächtigt/beeidigt).
Er muss in Deutschland offiziell registriert bzw. über Gerichte anerkannt sein.
Wo finde ich einen vereidigten Übersetzer?
Nutze die offizielle Datenbank: justiz-dolmetscher.de
Gib ein:
Sprache (z. B. Arabisch)
PLZ oder Stadt
Alternativ kannst du bei Google suchen:
„beeidigter Übersetzer Arabisch + [deine Stadt]“
Dokumente, die häufig übersetzt werden müssen:
Schulabschlusszeugnis oder Hochschulzeugnis
Notenübersicht (Transcript)
Geburts- und Heiratsurkunden
Arbeits- und Erfahrungszeugnisse
Reisepass oder Personalausweis
Wie viel kostet eine Übersetzung?
Häufig ca. 20–50 € pro Seite
Der Preis hängt ab von Dokumenttyp und der Anzahl der benötigten beglaubigten Exemplare
3) Beglaubigung von Dokumenten: Wie und wo?
A) Beglaubigung von Papierkopien (Kopiebeglaubigung)
Manchmal wird verlangt, dass die Papierkopie dem Original entspricht. Das kannst du beglaubigen lassen bei:
| Stelle | Beglaubigung möglich? |
|---|---|
| Bürgeramt | Ja, in vielen Fällen für verschiedene Dokumente |
| Schule / Universität | Meist nur Kopien der eigenen Zeugnisse/Dokumente |
| Notar | Ja, aber oft mit höheren Gebühren |
| Deutsche Botschaft (im Herkunftsland) | Wenn du dich außerhalb Deutschlands befindest |
Kosten: meist ca. 3–10 € pro Kopie (je nach Stelle und Umfang).
B) Beglaubigung ausländischer Dokumente (z. B. Apostille oder Legalisation)
Wenn dein Zeugnis aus dem Ausland stammt, kann die Universität oder eine deutsche Behörde zusätzlich verlangen:
| Art | Definition |
|---|---|
| Apostille | Internationaler Beglaubigungsstempel, meist von Justiz- oder Außenbehörden im Herkunftsland |
| Legalisation | Bestätigung über die deutsche Auslandsvertretung (z. B. deutsche Botschaft) im Herkunftsland |
Hinweis: Häufig brauchst du diese Form nicht, wenn du als Flüchtling in Deutschland bist und Dokumente innerhalb Deutschlands eingereicht werden.
4) Kann man die Unterlagen per Post schicken?
Ja. Viele Universitäten und Behörden akzeptieren:
beglaubigte Kopien (nicht das Original)
beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern
Wichtig: Schicke das Original nicht per Post.
5) Deine Schritte kurz zusammengefasst
Lege alle erforderlichen Originaldokumente bereit
Finde einen vereidigten Übersetzer und lasse die Dokumente ins Deutsche übersetzen
Gehe zum Bürgeramt und lasse Kopien beglaubigen, falls nötig
Sende die Unterlagen an die zuständige Stelle (Universität, BAMF, Jobcenter usw.)
6) Brauchst du ein offizielles Anschreiben für Übersetzung oder Beglaubigung?
Ich kann dir gern eine Vorlage auf Deutsch oder Englisch erstellen, um den Übersetzer oder die Behörde zu kontaktieren.
Teile mir dafür mit:
deine Stadt
welche Dokumente du übersetzen oder beglaubigen lassen möchtest
Dann kann ich dir auch sagen, welche Stellen in deiner Nähe typischerweise zuständig sind.
Hinweis: Das Team der Autorinnen und Redakteurinnen bemüht sich, durch intensive Recherche und die Nutzung mehrerer Quellen genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder einzelne Angaben unbestätigt sein. Bitte betrachte die Informationen als erste Orientierung und wende dich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Stellen.