Umfassende Erläuterung der Finanzierungsquellen und Finanzkompetenzen der Bundesländer
Einleitung
Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern (Bundesländer). Jedes Land verfügt über eine eigene Regierung, ein Parlament und weitreichende eigene Zuständigkeiten.
Doch wie finanzieren sich diese Länder eigentlich? Welche Einnahmequellen stehen ihnen zur Verfügung?
In diesem Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf die Finanzierung der Landesregierungen in Deutschland, die Aufteilung der Steuern und Finanzmittel zwischen Bund und Ländern und das fein austarierte System, das finanzielle Unabhängigkeit und Ausgleich in einem föderalen Staat sicherstellen soll.
In Deutschland sind die finanziellen Verantwortlichkeiten und Einnahmen auf drei Ebenen verteilt:
die Bundesregierung (Bundesregierung)
die Landesregierungen (Landesregierungen)
die Kommunen (Kommunen)
Jede Ebene hat eigene Einnahmequellen und eigene Ausgabenzuständigkeiten.
Das Grundgesetz (Grundgesetz) garantiert über den sogenannten föderalen Finanzausgleich (föderaler Finanzausgleich), dass dieses System fair und ausgewogen bleibt.
Dies ist die wichtigste Einnahmequelle der Länder. Darunter versteht man Steuern, die bundesweit erhoben und anschließend nach festen Schlüsseln auf Bund, Länder und Kommunen verteilt werden.
Zu den bedeutendsten Gemeinschaftsteuern gehören:
Einkommensteuer (Einkommensteuer)
Sie wird zwischen Bund und Ländern nach gesetzlich festgelegten Prozentsätzen aufgeteilt.
Ein häufig genannter Richtwert:
ca. 42,5 % für den Bund
ca. 42,5 % für die Länder
ca. 15 % für die Kommunen
Körperschaftsteuer (Körperschaftsteuer)
Die Körperschaftsteuer wird in etwa hälftig (50/50) zwischen Bund und Ländern geteilt.
Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer)
Die Mehrwertsteuer wird zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.
Über besondere Verteilerschlüssel werden Unterschiede in der Finanzkraft der Länder teilweise ausgeglichen.
Bestimmte Steuern stehen ausschließlich den Ländern zu und fließen direkt in deren Haushalte, u. a.:
Erbschaft- und Schenkungsteuer (Erbschaft- und Schenkungsteuer)
Grunderwerbsteuer (Grunderwerbsteuer)
(Frühere) Kraftfahrzeugsteuer – heute teilweise über andere Mechanismen den Ländern zugeführt
Spielbanken- und Glücksspielabgaben (Spielbankabgabe) in den Ländern, die Casinos oder Spielbanken zulassen
Diverse Gerichts- und Verwaltungsgebühren in Länderzuständigkeit
Um die Unterschiede zwischen wirtschaftlich starken und schwächeren Ländern auszugleichen, gibt es in Deutschland ein eigenes System des Länderfinanzausgleichs.
Es umfasst unter anderem:
Direkte Zuweisungen des Bundes an finanzschwächere Länder
Ausgleichszahlungen zwischen den Ländern, bei denen ehemals besonders finanzstarke Länder (z. B. Bayern) Nettozahler waren
Sondermittel für strukturelle Förderprogramme, Großprojekte oder bestimmte Krisensituationen
Ziel: Kein Land soll aufgrund geringerer Steuereinnahmen seine verfassungsmäßigen Aufgaben nicht mehr erfüllen können.
Zusätzlich verfügen die Länder über weitere Einnahmequellen, die je nach Land variieren, zum Beispiel:
Gebühren für amtliche Dokumente (z. B. Ausweise, Registereinträge)
Erlöse aus dem Verkauf oder der Verpachtung von Landesgrundstücken und Immobilien
Einnahmen aus öffentlichen Hochschulen (z. B. Verwaltungsgebühren, teils Sondergebühren, aber meist keine klassischen Studiengebühren)
Erträge aus landeseigenen Beteiligungen und Investitionsprojekten
Die Länder sind für zahlreiche zentrale Bereiche des öffentlichen Lebens zuständig und zählen insgesamt zu den größten Arbeitgebern in Deutschland.
Wichtige Ausgabenschwerpunkte:
Bildung: Schulen, Berufsschulen, Hochschulen und Universitäten
Innere Sicherheit: Landespolizei, Justizvollzug, Teile der Justizverwaltung
Verkehr und Infrastruktur: Landesstraßen, öffentlicher Nahverkehr in Zusammenarbeit mit Kommunen
Gesundheit: Landesanteile an der Finanzierung von Krankenhäusern, insbesondere Universitätskliniken
Kultur und Soziales: Theater, Museen, Kulturförderung, soziale Programme
Zur Veranschaulichung ein (vereinfachter) Blick auf die Struktur des Haushalts eines wirtschaftsstarken Bundeslandes wie Bayern (z. B. Haushaltsjahr 2023):
Rund 40 % der Einnahmen stammten aus Anteilen an Gemeinschaftsteuern
Über 15 % aus ländereigenen Steuern, z. B. Grunderwerbsteuer
Etwa 10 % aus Finanzausgleichsmechanismen und sonstigen Transfers
Der Rest aus Gebühren, Vermögenserlösen und sonstigen Einnahmen
Die genauen Zahlen variieren je nach Jahr und wirtschaftlicher Lage, zeigen aber gut die Mischung aus Steueranteilen, eigenen Steuern und Transfers.
Die Landesregierungen in Deutschland stützen sich auf einen Mix aus Einnahmequellen:
Gemeinschaftsteuern,
exklusive Ländersteuern,
Finanzausgleichs- und Bundeszuweisungen,
sowie nichtsteuerliche Einnahmen.
Dieses differenzierte System sorgt einerseits für finanzielle Eigenständigkeit der Länder, garantiert aber andererseits über den Ausgleich eine Solidarität und Balance zwischen allen Regionen.
Zu verstehen, wie sich die Haushalte der Bundesländer finanzieren, ist nicht nur für Fachleute interessant: Es ist entscheidend, um die Hintergründe von Bildungs-, Gesundheits-, Infrastruktur- und Sozialpolitik in Deutschland zu begreifen – also von Bereichen, die den Alltag aller hier lebenden Menschen unmittelbar betreffen.
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