Alles, was Sie über die Möglichkeit einer Klage auf immateriellen Schadensersatz wegen Diskriminierung in Deutschland wissen müssen
Diskriminierung – sei es am Arbeitsplatz, bei der Wohnungsvergabe oder im öffentlichen Leben – stellt eine schwerwiegende Verletzung persönlicher Rechte und der menschlichen Würde dar. In Deutschland beschränkt sich der Rechtsschutz nicht nur auf eine Beschwerde: Betroffene können auch materielle und immaterielle Entschädigung verlangen.
Diese Ansprüche werden unter anderem als Klage auf immateriellen Schadensersatz (immaterieller Schadensersatz) bezeichnet.
Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar und zu achten und zu schützen.
Artikel 3: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich; Diskriminierung ist verboten.
Das AGG ist das zentrale Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung und bildet die wichtigste Grundlage für Entschädigungsansprüche.
Es verbietet Diskriminierung insbesondere aus Gründen von:
Rasse oder ethnischer Herkunft
Geschlecht
Religion oder Weltanschauung
Behinderung
Alter
sexueller Identität
Unter immateriellem Schadensersatz versteht man eine Geldleistung, die der/die Betroffene wegen einer Verletzung seiner/ihrer Persönlichkeitsrechte verlangt, etwa bei:
Beleidigung oder Erniedrigung
Ausgrenzung, Benachteiligung oder Ausschluss
anhaltenden psychischen Belastungen und Beeinträchtigungen des Wohlbefindens
Es geht also um den Ausgleich seelischer und ideeller Schäden, nicht nur um reinen Vermögensverlust.
Eine Klage auf Schadensersatz bzw. immateriellen Schadensersatz kommt in Betracht, wenn:
Diskriminierung nachweisbar ist,
psychische, soziale oder berufliche Folgen erkennbar und belegbar sind,
eine gütliche Einigung gescheitert ist oder eine interne Beschwerde ohne Erfolg blieb.
E-Mails, Schreiben, Chat-Verläufe oder Dokumente, aus denen die Diskriminierung hervorgeht
Zeugenaussagen von Kolleginnen, Mitbewohnerinnen, Kund*innen usw.
Schriftliche Notizen zum Vorfall: Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen, Ablauf
Am Arbeitsplatz: an die Personalabteilung, Vorgesetzte oder den Betriebsrat
In anderen Bereichen (z. B. Dienstleistung, Vermietung): Beschwerde bei zuständigen Stellen oder
Kontakt zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Nach dem AGG gilt:
Der Anspruch muss innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden – gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vorfalls oder ab der Kenntnis davon.
Anschließend kann innerhalb von drei Monaten nach der internen Geltendmachung bzw. Beschwerde Klage bei Gericht erhoben werden.
(Je nach Einzelfall und Gerichtsentscheidung können Details abweichen – anwaltliche Beratung ist dringend zu empfehlen.)
Arbeitsgericht (Arbeitsgericht): bei Diskriminierung im Arbeitsleben (Bewerbung, Beschäftigung, Beförderung, Kündigung usw.)
Zivilgericht (ordentliche Gerichte): bei Diskriminierung in anderen Lebensbereichen (z. B. Wohnungsmarkt, Zugang zu Dienstleistungen und Gütern)
Es gibt keinen festen Pauschalbetrag. Die Gerichte entscheiden im Einzelfall nach Kriterien wie:
Schwere und Dauer der Diskriminierung
Auswirkungen auf Berufsleben, Gesundheit und soziales Umfeld
Nachweisbare psychische Belastungen oder ärztliche/psychologische Befunde
In bisherigen Entscheidungen bewegten sich Beträge von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro, abhängig vom Einzelfall.
Ja. Neben immateriellem Schadensersatz kann auch materieller Schadensersatz (Schadensersatz) verlangt werden, z. B.:
Verdienstausfall, etwa durch verweigerte Einstellung oder Diskriminierung bei Beförderungen
Unmittelbare finanzielle Verluste, z. B. zusätzliche Kosten, Vertragsnachteile, Kosten der Rechtsverfolgung (teilweise)
Es ist sehr zu empfehlen, sich an einen **Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Antidiskriminierungsrecht / Arbeitsrecht / Zivilrecht** zu wenden oder Unterstützung durch Gewerkschaften und Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen, um:
die Ansprüche korrekt zu formulieren,
Fristen einzuhalten,
die Beweislage optimal aufzubereiten,
die realistische Höhe des Anspruchs einzuschätzen.
Insbesondere die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und andere Fachberatungsstellen bieten:
Erste, kostenlose Rechtsberatung
Hilfe bei der Formulierung von Beschwerden und Ansprüchen
Vermittlung an psychosoziale Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
Eine Klage auf immateriellen Schadensersatz bei Diskriminierung ist ein wichtiges rechtliches Instrument, um die eigene Würde zu schützen und Rechte aktiv durchzusetzen.
Diskriminierung sollte nicht folgenlos bleiben – das deutsche Recht bietet klare und durchaus strenge Möglichkeiten, sich gegen Beleidigung, Ausgrenzung und Benachteiligung zu wehren.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz / Antidiskriminierungsgesetz
immaterieller Schadensersatz: Entschädigung für immaterielle (seelische) Schäden
Schadensersatz: materieller Schadensersatz / finanzieller Ausgleich
Betriebsrat: Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb
Arbeitsgericht: Gericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten
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