Alles, was Sie über Fremdenfeindlichkeit und Notrufnummern im Falle eines Angriffs wissen müssen

Alles, was du über Fremdenfeindlichkeit (Fremdenfeindlichkeit) und Notrufnummern bei Übergriffen in Deutschland wissen musst

Fremdenfeindlichkeit gehört zu den gefährlichsten Formen von Diskriminierung und sozialer Gewalt und stellt eine direkte Bedrohung für Demokratie und friedliches Zusammenleben in Deutschland dar. Mit zunehmender Migration und kultureller Vielfalt haben sich leider immer wieder Wellen von Feindseligkeit gegen Menschen mit sogenanntem „Migrationshintergrund“ gezeigt – egal ob Geflüchtete, Zugewanderte oder Deutsche mit ausländischen Wurzeln.

Was bedeutet Fremdenfeindlichkeit?

Fremdenfeindlichkeit umfasst:

  • Die Ablehnung oder den Hass gegenüber Menschen allein aufgrund ihrer anderen Kultur oder Staatsangehörigkeit

  • Feindseliges oder gewalttätiges Verhalten – verbal oder körperlich

  • Aufruf zu Diskriminierung oder Gewalt gegen sie im Alltag oder im Internet

Beispiele für Fremdenfeindlichkeit

  • Rassistische Beleidigungen auf der Straße oder am Arbeitsplatz

  • Körperliche Angriffe wegen Aussehen, Hautfarbe oder Akzent

  • Schmierereien oder Beschädigung von Eigentum, das „Ausländern“ gehört

  • Verweigerung von Dienstleistungen oder Zutritt zu bestimmten Orten

Rechtliche Lage in Deutschland

Grundgesetz (GG)

  • Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar und zu achten und zu schützen.

  • Artikel 3: Niemand darf wegen seiner Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Strafgesetzbuch (StGB)

  • § 130 – Volksverhetzung
    Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe für alle, die zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln oder zu Gewalt gegen sie aufrufen.

  • § 223 ff. – Körperverletzung
    Je nach Schwere von der Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren bei schweren Körperverletzungsdelikten.

Notrufnummern im Falle eines Übergriffs

  • 110: Polizei – für alle akuten Notfälle, z. B. Gewalt, Bedrohung, Angriff

  • 112: Rettungsdienst/Notarzt – bei Verletzungen oder medizinischen Notfällen

Lokale Beratungsstellen bieten außerdem zusätzliche Hotlines, etwa für Gewaltopfer oder Diskriminierungsberatung.

Wie solltest du dich verhalten, wenn du angegriffen wirst?

  1. Sofort die Polizei (110) rufen

    • Ort des Geschehens so genau wie möglich angeben

    • Anzahl und Beschreibung der Angreifer nennen

    • Ärztliche Hilfe anfordern, falls nötig

  2. Nicht mit Gegengewalt reagieren

    • Dich selbst schützen und den Ort verlassen, wenn möglich

    • Auf dein eigenes Sicherheitsgefühl achten, bis Hilfe eintrifft

  3. Den Vorfall dokumentieren

    • Wenn möglich: Fotos oder Videos machen, ohne dich zu gefährden

    • Namen und Kontaktdaten von Zeug*innen notieren

  4. Strafanzeige erstatten

    • Zur nächsten Polizeidienststelle gehen und den Vorfall offiziell anzeigen

    • Protokoll verlangen und Aktenzeichen notieren

  5. Psychologische und rechtliche Unterstützung suchen

    • Kontakt zu spezialisierten Beratungsstellen aufnehmen, z. B. Antidiskriminierungsstelle des Bundes

    • Unterstützung durch Migrant*innenorganisationen und Initiativen gegen Rassismus nutzen

Rolle von Gesellschaft und Institutionen

  • Aufklärungs-Workshops an Schulen und in Betrieben gegen Fremdenfeindlichkeit

  • Medien- und Kampagnenarbeit zur Förderung von Vielfalt, Respekt und Toleranz

  • Juristische und psychosoziale Unterstützung für Betroffene

Zusätzliche Hilfe

  • Kostenlose Antidiskriminierungs-Beratungshotline: 0800 546 546 5

  • Regionale Hotlines für Migrant*innen und Geflüchtete (je nach Bundesland unterschiedlich)

Fazit

Fremdenfeindlichkeit bedroht nicht nur die direkt Betroffenen, sondern den gesamten gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ihr entgegenzutreten ist eine gemeinsame Aufgabe: Sie beginnt damit, nicht zu schweigen, Übergriffe zu melden und Betroffene zu unterstützen – und führt im besten Fall zu einer Gesellschaft, in der die Würde jedes Menschen unabhängig von Herkunft oder Hintergrund respektiert wird.

Wichtige deutsche Begriffe

  • Fremdenfeindlichkeit: Hass oder Feindseligkeit gegenüber „Fremden“

  • Grundgesetz (GG): Deutsches Grundgesetz / Verfassung

  • Volksverhetzung: Aufstacheln zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen

  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Bundesstelle zur Bekämpfung von Diskriminierung

  • Notrufnummer 110: Polizei-Notruf

Das Redaktionsteam der Website achtet darauf, Informationen auf Grundlage sorgfältiger Recherchen bereitzustellen. Dennoch können Fehler oder Unvollständigkeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Inhalte dienen daher der ersten Orientierung – für verbindliche Auskünfte sollten stets die zuständigen Stellen und Fachberatungen herangezogen werden.


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