Alles, was du über Fremdenfeindlichkeit (Fremdenfeindlichkeit) und Notrufnummern bei Übergriffen in Deutschland wissen musst
Fremdenfeindlichkeit gehört zu den gefährlichsten Formen von Diskriminierung und sozialer Gewalt und stellt eine direkte Bedrohung für Demokratie und friedliches Zusammenleben in Deutschland dar. Mit zunehmender Migration und kultureller Vielfalt haben sich leider immer wieder Wellen von Feindseligkeit gegen Menschen mit sogenanntem „Migrationshintergrund“ gezeigt – egal ob Geflüchtete, Zugewanderte oder Deutsche mit ausländischen Wurzeln.
Was bedeutet Fremdenfeindlichkeit?
Fremdenfeindlichkeit umfasst:
Die Ablehnung oder den Hass gegenüber Menschen allein aufgrund ihrer anderen Kultur oder Staatsangehörigkeit
Feindseliges oder gewalttätiges Verhalten – verbal oder körperlich
Aufruf zu Diskriminierung oder Gewalt gegen sie im Alltag oder im Internet
Beispiele für Fremdenfeindlichkeit
Rassistische Beleidigungen auf der Straße oder am Arbeitsplatz
Körperliche Angriffe wegen Aussehen, Hautfarbe oder Akzent
Schmierereien oder Beschädigung von Eigentum, das „Ausländern“ gehört
Verweigerung von Dienstleistungen oder Zutritt zu bestimmten Orten
Rechtliche Lage in Deutschland
Grundgesetz (GG)
Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar und zu achten und zu schützen.
Artikel 3: Niemand darf wegen seiner Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 – Volksverhetzung
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe für alle, die zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln oder zu Gewalt gegen sie aufrufen.
§ 223 ff. – Körperverletzung
Je nach Schwere von der Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren bei schweren Körperverletzungsdelikten.
Notrufnummern im Falle eines Übergriffs
110: Polizei – für alle akuten Notfälle, z. B. Gewalt, Bedrohung, Angriff
112: Rettungsdienst/Notarzt – bei Verletzungen oder medizinischen Notfällen
Lokale Beratungsstellen bieten außerdem zusätzliche Hotlines, etwa für Gewaltopfer oder Diskriminierungsberatung.
Wie solltest du dich verhalten, wenn du angegriffen wirst?
Sofort die Polizei (110) rufen
Ort des Geschehens so genau wie möglich angeben
Anzahl und Beschreibung der Angreifer nennen
Ärztliche Hilfe anfordern, falls nötig
Nicht mit Gegengewalt reagieren
Dich selbst schützen und den Ort verlassen, wenn möglich
Auf dein eigenes Sicherheitsgefühl achten, bis Hilfe eintrifft
Den Vorfall dokumentieren
Wenn möglich: Fotos oder Videos machen, ohne dich zu gefährden
Namen und Kontaktdaten von Zeug*innen notieren
Strafanzeige erstatten
Zur nächsten Polizeidienststelle gehen und den Vorfall offiziell anzeigen
Protokoll verlangen und Aktenzeichen notieren
Psychologische und rechtliche Unterstützung suchen
Kontakt zu spezialisierten Beratungsstellen aufnehmen, z. B. Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Unterstützung durch Migrant*innenorganisationen und Initiativen gegen Rassismus nutzen
Rolle von Gesellschaft und Institutionen
Aufklärungs-Workshops an Schulen und in Betrieben gegen Fremdenfeindlichkeit
Medien- und Kampagnenarbeit zur Förderung von Vielfalt, Respekt und Toleranz
Juristische und psychosoziale Unterstützung für Betroffene
Zusätzliche Hilfe
Kostenlose Antidiskriminierungs-Beratungshotline: 0800 546 546 5
Regionale Hotlines für Migrant*innen und Geflüchtete (je nach Bundesland unterschiedlich)
Fazit
Fremdenfeindlichkeit bedroht nicht nur die direkt Betroffenen, sondern den gesamten gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ihr entgegenzutreten ist eine gemeinsame Aufgabe: Sie beginnt damit, nicht zu schweigen, Übergriffe zu melden und Betroffene zu unterstützen – und führt im besten Fall zu einer Gesellschaft, in der die Würde jedes Menschen unabhängig von Herkunft oder Hintergrund respektiert wird.
Wichtige deutsche Begriffe
Fremdenfeindlichkeit: Hass oder Feindseligkeit gegenüber „Fremden“
Grundgesetz (GG): Deutsches Grundgesetz / Verfassung
Volksverhetzung: Aufstacheln zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen
Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Bundesstelle zur Bekämpfung von Diskriminierung
Notrufnummer 110: Polizei-Notruf
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