Kann man während der Insolvenz als Selbstständiger arbeiten?
Ja, der Schuldner kann während des Insolvenzverfahrens seine selbstständige Tätigkeit fortführen oder eine neue selbstständige Tätigkeit aufnehmen.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen?
1. Vollständige Transparenz
Der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder (Insolvenzverwalter / Treuhänder) muss sofort über die Aufnahme oder Fortführung jeder selbstständigen Tätigkeit informiert werden.
Alle geschäftlichen Unterlagen und Finanzdokumente zum Unternehmen müssen offengelegt werden.
2. Abführung des pfändbaren Einkommens
Jeder Einkommensanteil, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, muss – wie bei einem festen Gehalt – an den Insolvenzverwalter abgeführt werden.
Grundlage ist der Netto-Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit (nach Abzug der zulässigen Betriebsausgaben), daraus wird der pfändbare Betrag berechnet.
3. Sorgfältige Finanzführung
Regelmäßige Einnahmen-Überschuss-Rechnungen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen müssen dem Insolvenzverwalter vorgelegt werden.
Die Kontenführung muss klar und nachvollziehbar sein, um jeden Verdacht auf versteckte Einkünfte oder Vermögenswerte zu vermeiden.
Welche besonderen Risiken hat Selbstständigkeit in der Insolvenz?
Buchhalterische Komplexität:
Selbstständigkeit erfordert detaillierte Berichte und saubere Buchführung und erhöht den administrativen Aufwand für den Schuldner.
Neue finanzielle Risiken:
Entstehen während der Insolvenz neue Schulden, kann dies zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
Strengere Kontrolle:
Insolvenzverwalter und Gericht achten bei selbstständigen Tätigkeiten besonders genau auf nicht deklarierte Gewinne oder Unregelmäßigkeiten.
Darf der Schuldner während der Insolvenz Mitarbeiter beschäftigen?
Grundsätzlich ja, aber in der Praxis nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters.
Die Einstellung von Mitarbeitern erhöht die rechtliche und finanzielle Verantwortung und kann das Risiko für neue Verbindlichkeiten steigern – deshalb ist dies in der Insolvenz ein sehr sensibler Schritt.
Welche Vorteile hat die Fortführung der Selbstständigkeit während der Insolvenz?
Erhalt des bestehenden Geschäfts und der Kundenbeziehungen.
Möglichkeit, die finanzielle Situation schrittweise wieder aufzubauen.
Vermeidung einer vollständigen Abhängigkeit von Sozialleistungen oder staatlicher Unterstützung.
Praktische Tipps für Selbstständigkeit in der Insolvenz
Ziehe unbedingt einen Steuerberater oder Buchhalter hinzu, damit alle Meldungen und Zahlen rechtssicher sind.
Starte keine neuen Investitionen ohne Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter oder einem spezialisierten Anwalt.
Bewahre alle Rechnungen, Verträge und Belege sorgfältig auf, um deine tatsächlichen Betriebsausgaben nachweisen zu können.
Konzentriere dich auf einen stabilen und möglichst planbaren Einkommenstrom, um die Zahlungspläne nicht zu gefährden.
Wann ist Selbstständigkeit verboten?
Wenn das Gericht oder der Insolvenzverwalter ausdrücklich ein Verbot der Geschäftstätigkeit ausspricht – etwa bei früherer massiver Fehlwirtschaft oder Betrugsverdacht.
Bei schweren Verstößen gegen gesetzliche Pflichten, die das Vertrauen des Gerichts nachhaltig zerstören.
Fazit
Das deutsche Recht erlaubt es grundsätzlich, auch während des privaten Insolvenzverfahrens selbstständig zu arbeiten – vorausgesetzt, es herrscht absolute Transparenz, und jeder pfändbare Überschuss wird korrekt an den Insolvenzverwalter abgeführt.
Diese Möglichkeit hilft Schuldnern, Einkommen und berufliche Selbständigkeit zu bewahren, erfordert aber eine strenge finanzielle Disziplin und eine enge Zusammenarbeit mit allen zuständigen Stellen.
Das Autorenteam der Website ist bemüht, durch sorgfältige Recherchen und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Daher sollten die Informationen in diesem Artikel als erste Orientierung verstanden werden; für verbindliche und aktuelle Auskünfte wende dich bitte stets an die zuständigen Behörden und Fachstellen.