Sind die deutschen Fußballvereine staatlich, in öffentlichem Besitz oder privat?

Sind deutsche Fußballvereine staatlich, öffentlich oder privat? – Ein umfassender Überblick

Wenn es um Fußball in Deutschland geht, stellt sich schnell die Frage nach den Eigentumsverhältnissen und der Organisation der Vereine. Die meisten deutschen Klubs haben eine lange Geschichte und eine tief verwurzelte gesellschaftliche Identität – und unterscheiden sich damit deutlich von klassischen Eigentumsmodellen in anderen Ländern. In diesem ausführlichen Beitrag betrachten wir die Eigentumsstrukturen deutscher Vereine, die wichtigsten Regeln dahinter und einige prominente Beispiele, die die Unterschiede zwischen den großen Klubs verdeutlichen.


1. Sind deutsche Vereine staatlich oder privat?

1.1 Allgemeiner Überblick

Grundsätzlich sind deutsche Fußballvereine nicht staatlich:
Sie gehören weder dem Staat noch den Kommunen, sondern sind in der Regel als Mitgliedervereine nach dem Vereinsrecht organisiert (eingetragener Verein – e.V.).

Einige Vereine haben ihre Profiabteilung in eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG, KGaA) ausgelagert, um Investitionen und Sponsoring zu erleichtern. Dennoch unterliegen diese Konstruktionen klaren Regeln, damit die Kontrolle weiterhin in den Händen des Muttervereins bzw. seiner Mitglieder bleibt.

1.2 Öffentlicher oder privater Besitz?

  • Öffentliches Eigentum:
    Im eigentlichen Sinn gibt es in Deutschland kein Modell, bei dem der Staat oder „die Allgemeinheit“ Anteile am Verein hält und diesen steuert.

  • Privates Eigentum:
    Klassische „Privatklub“-Modelle, wie sie aus anderen Ländern bekannt sind – etwa wenn ein einzelner Milliardär den Verein faktisch allein kontrolliert – sind in Deutschland selten.
    Der Hauptgrund: Die 50+1-Regel, die sicherstellen soll, dass die Mehrheit der Stimmrechte beim Verein und damit bei den Mitgliedern bleibt – und nicht bei einem externen Investor.


2. Die traditionelle Struktur deutscher Vereine

2.1 Das Vereinsmodell (eingetragener Verein – e.V.)

Mitgliedschaft im Verein

  • Der Verein besteht aus Mitgliedern (Mitglieder), die einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zahlen.

  • Diese Mitglieder haben Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung und entscheiden über zentrale Weichenstellungen, z. B. Präsidium, Satzungsänderungen oder große Investitionen.

Die 50+1-Regel

  • Sie ist eine der Grundsäulen des deutschen Profifußballs.

  • Sie schreibt vor, dass der Mutterverein – also die Vertretung der Mitglieder – mindestens 50 % plus eine Stimme der Stimmrechte an der ausgegliederten Kapitalgesellschaft behalten muss.

  • Dadurch wird verhindert, dass ein externer Investor die vollständige Kontrolle über den Klub übernimmt.

Finanzierung und Management

  • Die Vereinsführung liegt meist bei einem gewählten Präsidium oder Vorstand.

  • Der Verein ist oft in mehrere Bereiche gegliedert:

    • Profifußball

    • Amateur- und Jugendfußball

    • Andere Sportarten

    • Kulturelle oder soziale Aktivitäten

2.2 Beispiele für klassische Mitgliedervereine

FC Bayern München (FC Bayern München e.V.)

  • Eines der prominentesten Beispiele für einen äußerst erfolgreichen e.V.-Verein.

  • Der Klub hat mehrere Hunderttausend Mitglieder.

  • Zwar existiert die Kapitalgesellschaft FC Bayern München AG für den professionellen Geschäfts- und Spielbetrieb, doch die 50+1-Regel garantiert, dass die Mitglieder über den Mutterverein die Kontrolle behalten.

Borussia Dortmund (Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund)

  • Ein weiterer Traditionsverein mit e.V.-Struktur.

  • Für den Profibereich wurde die Gesellschaft Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA gegründet, die an der Börse notiert ist.

  • Trotz externer Aktionäre liegt die Stimmenmehrheit weiterhin beim Mutterverein und damit indirekt bei den Mitgliedern.


3. Ausnahmen im deutschen System

Obwohl die 50+1-Regel den Grundsatz bildet, gibt es einige Ausnahmen und Sonderkonstellationen, bei denen Unternehmen eine besonders starke Rolle spielen.

3.1 Bayer 04 Leverkusen

  • Ursprung: Der Verein entstand als Werksklub für die Mitarbeitenden des Chemie- und Pharmaunternehmens Bayer.

  • Struktur:

    • Bayer hat den Verein über Jahrzehnte intensiv gefördert und finanziell getragen.

    • Aufgrund dieses „historisch gewachsenen Engagements“ erhielt der Klub eine Sonderstellung; das Unternehmen übt erheblichen Einfluss aus.

  • Dennoch ist das Modell in die Regularien eingebettet und wurde von der Liga als Ausnahme zugelassen.

3.2 VfL Wolfsburg

  • Ursprung: Gegründet als Verein für die Arbeiter des Autobauers Volkswagen.

  • Eigentum und Einfluss:

    • Volkswagen trägt einen Großteil der finanziellen Last und hat großen Einfluss auf die strategische Ausrichtung.

    • Aufgrund der jahrzehntelangen, kontinuierlichen Unterstützung wird Wolfsburg als anerkannter Sonderfall innerhalb der bestehenden Regeln geführt.

3.3 RB Leipzig

  • Das umstrittenste Beispiel:

    • Klub im Eigentums- und Einflussbereich des österreichischen Unternehmens Red Bull.

  • Mitgliedschaft:

    • Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder ist sehr gering, was Red Bull de facto eine weitreichende Kontrolle ermöglicht.

    • Formell wird die 50+1-Regel eingehalten, da ein eingetragener Verein existiert, aber viele Fans anderer Vereine kritisieren dieses Konstrukt als „Umgehung“ des Geistes der Regel.


4. Unterschiede der Eigentumsmodelle

Der klassische Vereinsklub (e.V.)

  • Höchstes Maß an innerer Demokratie:

    • Mitglieder wählen die Vereinsführung und entscheiden über zentrale Fragen.

  • Finanzierung durch:

    • Ticketverkäufe

    • Sponsoren und TV-Gelder

    • Merchandising

    • Mitgliedsbeiträge

  • Grundsatz: Wichtige Weichenstellungen müssen von der Mitgliederversammlung abgesegnet werden.

Verein mit ausgelagerter Profiabteilung (GmbH, AG, KGaA)

  • Trennung von profisportlichem Geschäft und restlichem Vereinsleben.

  • Der Verein hält gemäß 50+1-Regel die Stimmenmehrheit.

  • Externe Investoren können Minderheitsanteile erwerben und Kapital einbringen.

  • Vorteil: Professionalisierung der Strukturen und bessere Möglichkeiten zur Kapitalaufnahme, bei gleichzeitiger Wahrung der Vereinsidentität.

Der „Werksklub“ – Verein mit starker Unternehmensbindung

  • Beispiele: Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg, teils RB Leipzig.

  • Historisch als Vereinsstrukturen für Firmenangehörige entstanden.

  • Das Unternehmen investiert in Infrastruktur, Kader und Management und prägt den Verein sehr stark.


5. Sind deutsche Vereine staatlich oder öffentlich?

  • Nicht staatlich:
    Deutsche Fußballvereine gehören nicht dem Staat und sind nicht direkt Teil der öffentlichen Verwaltung. Es gibt keine dauerhafte, direkte staatliche Steuerung von Klubstrukturen.

  • „Öffentlich“ im übertragenen Sinn:
    Viele Klubs werden als eine Art „Volks- oder Mitgliederverein“ bezeichnet – nicht, weil sie staatlich wären, sondern weil:

    • die Mitglieder (in der Regel Fans des Vereins) Stimmrechte haben,

    • kein einzelner Eigentümer die gesamte Macht bündelt,

    • Entscheidungen kollektiv in Vereinsgremien getroffen werden.


6. Prägnante Beispiele für unterschiedliche Modelle

FC Schalke 04 (FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V.)

  • Klassischer Mitgliederverein mit großer Fanbasis.

  • Trotz finanzieller Schwierigkeiten in den letzten Jahren behalten die Mitglieder die Kontrolle über zentrale Entscheidungen.

Hamburger SV (Hamburger SV e.V. und HSV Fußball AG)

  • Der Klub hat seine Profiabteilung in eine Aktiengesellschaft ausgelagert (HSV Fußball AG).

  • Der Mutterverein hält jedoch weiterhin die Mehrheit der Stimmrechte (50+1) und hat das letzte Wort bei grundlegenden Richtungsentscheidungen.

TSG 1899 Hoffenheim

  • Der Mäzen Dietmar Hopp spielte eine bedeutende Rolle im Aufstieg des Vereins von unteren Ligen bis in die Bundesliga.

  • Seine starke finanzielle Unterstützung führte zu Diskussionen über die 50+1-Regel.

  • Aufgrund seines langjährigen Engagements erhielt der Verein eine Ausnahmegenehmigung, was von Teilen der Fanszene kritisch gesehen wird.


7. Entwicklungsperspektiven bis 2025

Festhalten an der 50+1-Regel

  • Trotz andauernder Debatten über internationale Konkurrenzfähigkeit und Investorenmodelle hält die Deutsche Fußball Liga (DFL) weiterhin an der 50+1-Regel fest.

  • Sie gilt als Kernbestandteil der deutschen Fußballkultur und der Fanbeteiligung.

Balance zwischen Tradition und Professionalität

  • Vereine versuchen, ihre Einnahmen durch:

    • Sponsoring,

    • internationale Vermarktung,

    • digitale Plattformen und Streaming
      zu steigern – ohne dabei die Mitbestimmung der Mitglieder zu verlieren.

Internationalisierung und neue Märkte

  • Deutsche Klubs werden voraussichtlich verstärkt Partnerschaften mit internationalen Unternehmen eingehen, besonders in Asien und Amerika.

  • Gleichzeitig müssen alle Modelle im Rahmen der DFL-Statuten und der 50+1-Regel bleiben.


8. Fazit

Deutsche Fußballvereine sind weder klassisch staatlich noch einfach „rein privat“ im Sinne eines einzelnen Besitzers. Die große Mehrheit basiert auf dem Mitgliedermodell (e.V.), bei dem die Fans als Mitglieder über Stimmrechte verfügen und mithilfe der 50+1-Regel sicherstellen, dass kein externer Investor die komplette Kontrolle erlangt.

Es gibt historisch gewachsene Ausnahmen, etwa bei Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg, sowie das eher kontroverse Modell von RB Leipzig, das formal den Vorschriften entspricht, in der Fankultur aber oft kritisch diskutiert wird.

Kurz gesagt: Das deutsche System kombiniert Professionalität und wirtschaftliche Stärke mit einem ausgeprägten gemeinschaftlichen Charakter, bei dem Mitglieder und Fans eine echte Rolle in der Vereinsführung spielen. Das stärkt langfristig die Stabilität der Klubs und verleiht dem deutschen Fußball seine besondere, fanorientierte Identität – immer im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichem Fortschritt und der Bewahrung der „Vereinsseele“.


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