Alles, was Sie über die Wohnungszuweisung und den Ausschluss des Täters aus der gemeinsamen Wohnung (§ 1361b BGB) wissen müssen

Autorenname: Admin Datum: 2025-07-06 Blog-Kategorie: häusliche Gewalt

Alles, was Sie über die Wohnungszuweisung und den Rauswurf des Täters aus der gemeinsamen Wohnung (§ 1361b BGB) in Deutschland wissen müssen

In Fällen von häuslicher Gewalt oder schweren ehelichen Konflikten kann das weitere Zusammenleben in der gemeinsamen Wohnung für den anderen Partner zu einer realen Gefahr werden – insbesondere, wenn körperliche Gewalt oder psychische Drohungen im Spiel sind. Aus diesem Grund sieht das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 1361b die Möglichkeit vor, den Täter aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen (Wohnungszuweisung) – als Schutzmaßnahme, die der Sicherheit des Opfers dienen soll.

Was regelt § 1361b BGB genau?

Diese Vorschrift regelt das Recht eines Ehegatten, die Zuweisung oder Räumung der gemeinsamen Wohnung zu beantragen, wenn das weitere Zusammenleben mit dem anderen Ehegatten aufgrund von Misshandlungen, Drohungen oder aus anderen schwerwiegenden Gründen, die den Schutz von Gesundheit und Sicherheit betreffen, unzumutbar geworden ist.

Wer kann die Wohnungszuweisung bzw. den Rauswurf des Täters beantragen?

  • Der Ehemann oder die Ehefrau im Falle einer rechtsgültigen Ehe.

  • In Fällen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (eingetragene Lebenspartnerschaft) können ähnliche Regelungen entsprechend angewendet werden.

Hinweis: Wenn weder eine Ehe noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht, kann auf die Vorschriften des Gewaltschutzgesetzes (Gewaltschutzgesetz – GewSchG) zurückgegriffen werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Entscheidung vorliegen?

  • Vorliegen von körperlicher Gewalt oder einer ernsthaften Bedrohung.

  • Das Opfer kann in der gemeinsamen Wohnung nicht mehr sicher leben.

  • Die Interessen des Opfers und der Kinder haben oberste Priorität (Kindeswohl).

Wie wird der Antrag gestellt?

  1. Dringenden Antrag beim Familiengericht (Familiengericht) stellen:
    Der Antrag wird in der Regel als einstweilige Anordnung im Eilverfahren (Eilverfahren) gestellt, damit schnell entschieden werden kann.

  2. Beweismittel vorlegen:
    Zum Beispiel Polizeiberichte, ärztliche Atteste oder Zeugenaussagen.

  3. Wohnungsnutzungsrecht klären:
    Das Gericht berücksichtigt alle relevanten Umstände, etwa:

    • Wer betreut die Kinder?

    • Wer hat das größere schutzwürdige Interesse, in der Wohnung zu bleiben?

Wie lange gilt die Entscheidung?

  • Die Anordnung wird in der Regel sofort vollstreckt und kann vorläufig gelten, bis die endgültige Situation geklärt ist (z. B. im Rahmen von Scheidung oder Vermögensauseinandersetzung).

  • In manchen Fällen kann die Anordnung verlängert oder im Zuge des Scheidungsverfahrens dauerhaft ausgestaltet werden.

Welche Pflichten hat der Täter nach der Wohnungszuweisung?

  • Er muss die Wohnung unverzüglich und innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist verlassen.

  • Bei Nichtbefolgung kann die Entscheidung mit Zwang unter Mithilfe der Polizei durchgesetzt werden.

Was passiert, wenn trotz Rauswurf weiterhin eine Bedrohung besteht?

Es können zusätzlich beantragt werden:

  • Eine weitere Schutzanordnung (Schutzanordnung) nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), etwa ein Kontakt- oder Annäherungsverbot.

  • Unterstützung durch die Polizei bei der Durchsetzung und Kontrolle der Einhaltung der gerichtlichen Anordnungen.

Schutz der Kinder

Wenn Kinder in der Wohnung leben, misst das Gericht dem Kindeswohl höchste Bedeutung bei. Es kann unter anderem:

  • eingeschränkte Umgangsrechte des Täters anordnen oder

  • begleitete Umgänge in einem dafür vorgesehenen Zentrum festlegen.

Unterstützungsmöglichkeiten für das Opfer

  • Frauenberatungsstellen (Frauenberatungsstellen)

  • Einrichtungen zum Schutz der Familie

  • Der bundesweite Hilfetelefon-Notruf bei Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016 (kostenlos und anonym)

  • Fachanwält:innen für Familienrecht

Fazit

§ 1361b BGB gibt dem Opfer das Recht, sich selbst und seine Kinder vor Gewalt und Bedrohung zu schützen, indem der Täter aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen wird. Wenn Sie Opfer sind, sollten Sie wissen, dass das deutsche Recht Ihre Sicherheit an erste Stelle setzt und Ihnen schnelle und wirksame rechtliche Instrumente zur Verfügung stellt. Zögern Sie nicht, Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen – Sie sind nicht allein.

Wichtige deutsche Begriffe

  • Wohnungszuweisung: Zuweisung der Wohnung / Verweisung aus der gemeinsamen Wohnung

  • Familiengericht: Familiengericht

  • Eilverfahren: einstweiliges Eilverfahren / dringliches Verfahren

  • Schutzanordnung: gerichtliche Schutzanordnung

  • Kindeswohl: Wohl des Kindes / Kindesinteresse


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