Alles, was Sie über den vorbeugenden Gewahrsam des Täters für bis zu 14 Tage (Gewahrsam) in Deutschland wissen müssen
In Fällen von häuslicher Gewalt oder schweren Bedrohungssituationen ist ein schnelles und wirksames Eingreifen der Polizei unerlässlich, um Betroffene zu schützen und eine Eskalation zu verhindern. Zu den wichtigen rechtlichen Instrumenten, die in Deutschland zur Verfügung stehen, gehört der sogenannte Gewahrsam, der in bestimmten Fällen bis zu 14 Tage andauern kann.
Was ist der Gewahrsam (Gewahrsam)?
Der Gewahrsam ist eine rechtliche Maßnahme, mit der der Täter unverzüglich und vorübergehend aus der Gefahrenzone entfernt wird, um das Opfer zu schützen und ihm Zeit zu verschaffen, seine Situation zu ordnen – etwa um einen gerichtlichen Schutzantrag zu stellen oder einen sicheren Aufenthaltsort zu finden.
Diese Maßnahme stützt sich auf die Polizeigesetze der Bundesländer (Polizeigesetze der Länder), die der Polizei die Befugnis geben, sofortige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.
Wann wird auf den Gewahrsam zurückgegriffen?
Die Polizei greift in folgenden Situationen auf den Gewahrsam zurück:
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Wenn eine unmittelbare Gefahr für Leben oder körperliche Unversehrtheit einer anderen Person besteht.
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Bei wiederholter häuslicher Gewalt.
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Bei Verstößen gegen bestehende Schutzanordnungen (Schutzanordnung oder Kontaktverbot).
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Bei unkontrollierbarem, aggressivem Verhalten des Täters am Einsatzort.
Dauer des Gewahrsams
Die Dauer des Gewahrsams unterscheidet sich je nach Bundesland, beträgt jedoch in der Regel:
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bis zu 14 Tage höchstens.
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Der Gewahrsam beginnt häufig mit einer kurzfristigen Wegnahme des Täters (z. B. für 24 Stunden) aus der Wohnung oder dem Gefahrenbereich.
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Eine Verlängerung ist möglich, wenn dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist – in der Regel nur mit richterlicher Zustimmung.
Was ist der Unterschied zwischen Gewahrsam und Platzverweis?
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Platzverweis:
Eine sofortige Verweisung aus einem bestimmten Ort (z. B. der gemeinsamen Wohnung), ohne tatsächliche Inhaftierung. Er wird meist für eine kurze Dauer (z. B. 10–14 Tage) angeordnet. -
Gewahrsam:
Hier wird der Täter tatsächlich festgehalten, also in einer Polizeidienststelle oder einer speziellen Gewahrsamseinrichtung untergebracht, um zu verhindern, dass er neue Straftaten begeht oder andere Personen gefährdet.
Welche rechtlichen Schritte folgen nach dem Gewahrsam?
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Die Polizei muss den Täter über die Gründe des Gewahrsams und seine Rechte informieren.
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Bei einer Verlängerung über zwei Tage hinaus muss der Fall einem Richter (Richtervorbehalt) vorgelegt werden.
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Der Täter kann den Gewahrsam rechtlich anfechten, jedoch wird die Maßnahme zunächst unverzüglich vollstreckt, um das Opfer zu schützen.
Rolle des Opfers während dieser Zeit
Während der Dauer des Gewahrsams hat das Opfer die Möglichkeit:
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Einen gerichtlichen Schutzantrag (Schutzanordnung) zu stellen.
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Den Umzug in eine Schutzeinrichtung, wie z. B. ein Frauenhaus, zu organisieren.
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Kontakt mit Rechtsberatungs- und Fachberatungsstellen aufzunehmen.
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Ein Kontakt- oder Näherungsverbot für längere Zeit zu beantragen.
Rechtliche Folgen für den Täter
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Der Täter kann bei der Polizei als „potenziell gefährlich“ bzw. als Risikoperson geführt werden.
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Es droht der Entzug von Waffenbesitzkarten oder anderen Erlaubnissen in sicherheitsrelevanten Berufen.
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Der Gewahrsam kann in künftigen Straf- oder Zivilverfahren als Beweismittel bzw. als Indiz für Gefährlichkeit herangezogen werden.
Können nach Ende des Gewahrsams weitere Maßnahmen ergriffen werden?
Ja. Nach Ablauf des Gewahrsams kann das Gericht weitergehende Schutzmaßnahmen anordnen, etwa:
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Ein Kontaktverbot (Kontaktverbot).
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Die weitere Verweisung aus der gemeinsamen Wohnung.
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Vorläufige Sorgerechts- oder Umgangsregelungen, wenn Kinder betroffen sind.
Fazit
Der Gewahrsam ist ein starkes rechtliches Instrument, um Betroffene vor einer akuten Gefahr zu schützen. Er zeigt, wie ernst der deutsche Staat häusliche Gewalt und schwere Bedrohungen nimmt. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie selbst oder jemand aus Ihrem Umfeld in Gefahr ist, zögern Sie nicht, die Polizei oder zuständige Stellen zu kontaktieren – der Anspruch auf sofortigen Schutz ist Ihr Recht.
Wichtige deutsche Begriffe
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Gewahrsam: vorbeugender Polizeigewahrsam / Schutzgewahrsam
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Platzverweis: polizeiliche Wegweisung / Verweisung von einem Ort
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Schutzanordnung: gerichtliche Schutzanordnung / Gewaltschutzanordnung
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Kontaktverbot: Verbot, Kontakt aufzunehmen oder sich zu nähern
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Polizeigesetz: Polizeigesetz des Bundeslandes / Landespolizeigesetz
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