Alles, was Sie über die sofortige Unterstützung der Polizei mit Dolmetschern für nicht Deutsch sprechende Opfer in Deutschland wissen müssen
Eine wirksame Kommunikation mit der Polizei ist ein entscheidender Schritt, um Opfer zu schützen und sie nach Gewalterfahrungen oder anderen Übergriffen zu unterstützen. In einem Land wie Deutschland, in dem viele Migrant*innen und Geflüchtete mit ganz unterschiedlichen sprachlichen Hintergründen leben, kann die Sprachbarriere ein großes Hindernis sein, wenn es darum geht, Hilfe zu holen. Hier kommt die Unterstützung der Polizei durch Dolmetscher (Dolmetscher) ins Spiel – als ein zentrales Instrument, um das Recht jedes Menschen auf Schutz und Gleichbehandlung zu sichern.
Warum ist die Bereitstellung von Dolmetschern so wichtig?
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Sie stellt sicher, dass das Opfer genau erklären kann, was passiert ist – ohne Angst vor Missverständnissen.
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Sie hilft der Polizei, die Gefährdungslage korrekt einzuschätzen und schnell die richtigen Entscheidungen zu treffen.
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Sie stärkt das Vertrauen des Opfers in das Rechtssystem und motiviert zur Kooperation.
Wann wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt?
Wenn die Polizei eine Meldung von einer Person erhält, die kein Deutsch spricht, wird eine Dolmetscherin in folgenden Situationen hinzugezogen:
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bei der ersten Anzeigenaufnahme
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während Vernehmungen oder Befragungen
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beim Verfassen von offiziellen Anzeigen oder beim Unterzeichnen von Protokollen
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bei der Kommunikation mit Gericht und Justiz, etwa bei Schutzanordnungen oder weiteren rechtlichen Schritten
Wie organisiert die Polizei den Dolmetscher?
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In den meisten Polizeidienststellen gibt es Listen mit vereidigten bzw. anerkannten Dolmetscher*innen, die im Bedarfsfall direkt kontaktiert werden.
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In Notfällen kann die Polizei einen telefonischen Sofort-Dolmetschdienst nutzen, der rund um die Uhr erreichbar ist.
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Einige Bundesländer arbeiten mit Vereinen oder Beratungsstellen zusammen, die speziell für Fälle häuslicher Gewalt geschulte Dolmetscher*innen bereitstellen.
Muss das Opfer die Kosten für die Übersetzung tragen?
Nein. Nach deutschem Recht übernimmt der Staat bzw. die zuständige Behörde sämtliche Dolmetscherkosten im Rahmen von Strafanzeigen oder Verfahren, die den persönlichen Schutz betreffen. Das Opfer zahlt dafür keine Gebühren.
Warum ist Vertraulichkeit so wichtig?
Alle Dolmetscher*innen sind gesetzlich zur strikten Verschwiegenheit (Verschwiegenheitspflicht) verpflichtet. Das bedeutet:
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Die Informationen des Opfers bleiben geschützt.
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Daten werden nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben.
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Das Opfer kann sich beim Schildern der Details sicherer fühlen.
Was passiert, wenn nicht sofort ein Dolmetscher verfügbar ist?
Wenn in diesem Moment kein Dolmetscher persönlich vor Ort verfügbar ist, wird:
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die Sicherheit des Opfers unmittelbar gewährleistet (z. B. Verlegung an einen sicheren Ort oder in ein Frauenhaus/Frauenhaus),
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so schnell wie möglich ein Termin mit Dolmetscher organisiert – auch wenn die ausführliche schriftliche Anzeige vorübergehend aufgeschoben wird,
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in akuten Notlagen ein Telefon-Dolmetscher eingesetzt, um die Situation kurzfristig zu klären.
Zusätzliche Unterstützung nach der Anzeige
Nach der Kontaktaufnahme mit der Polizei können Dolmetscher auch helfen bei:
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der Vermittlung zu Frauenhäusern (Frauenhaus) oder Familienberatungsstellen
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der Orientierung über medizinische oder soziale Hilfsangebote
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der Erklärung der weiteren rechtlichen Schritte
Fazit
Die Bereitstellung von sofortigen Dolmetschdiensten für Opfer, die kein Deutsch sprechen, zeigt das klare Bekenntnis Deutschlands zum Recht jedes Menschen auf Schutz und Unterstützung – unabhängig von Sprache oder kulturellem Hintergrund. Wenn Sie Hilfe brauchen, lassen Sie nicht zu, dass die Sprache ein Hindernis ist. Das Gesetz sichert Ihr Recht auf Verstehen und Verstandenwerden, und die Polizei ist bereit, Sie jederzeit mit professionellen Dolmetscher*innen zu unterstützen.
Wichtige Begriffe auf Deutsch
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Dolmetscher: Sprachmittler*in / Sofort-Dolmetscher
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Verschwiegenheitspflicht: gesetzliche Schweigepflicht
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Frauenhaus: Schutzhaus für Frauen (und Kinder)
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Schutzanordnung: gerichtliche Schutzanordnung
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Polizei: Polizei / Ordnungs- und Sicherheitsbehörde
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