Alles, was du über die Schritte zur Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) wissen musst

Warum die Rechtsform e.V. wählen?

Die Wahl der Rechtsform eingetragener Verein (e.V.) verleiht dem Verein eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass der Verein selbst Verträge abschließen, Eigentum erwerben und Bankkonten auf seinen eigenen Namen eröffnen kann. Eingetragene Vereine genießen zudem ein höheres Maß an Seriosität und Glaubwürdigkeit gegenüber Behörden, Förderern, Spendern und der Öffentlichkeit und bieten den Mitgliedern einen rechtlichen Schutz vor persönlicher finanzieller Haftung.


Schritt 1: Zweck und Gründungsmitglieder festlegen

Der erste Schritt zur Gründung eines eingetragenen Vereins ist die klare und präzise Definition des Vereinszwecks (Zweck).
Der Zweck sollte das geplante Tätigkeitsfeld genau beschreiben, zum Beispiel:

  • Förderung der Jugend,

  • Stärkung von Kultur und Bildung,

  • Umwelt- und Naturschutz.

Nach deutschem Recht sind mindestens sieben Gründungsmitglieder erforderlich, um einen Verein als e.V. im Vereinsregister eintragen zu lassen.


Schritt 2: Satzung (Statut) ausarbeiten

Die Satzung ist das wichtigste Dokument bei der Vereinsgründung – eine Art „interne Verfassung“.
In der Regel enthält sie u. a.:

  • den Namen des Vereins und seinen rechtlichen Sitz,

  • den Zweck des Vereins,

  • Regeln zur Mitgliedschaft (Eintritt, Austritt, Rechte und Pflichten),

  • Regelungen zur Mitgliederversammlung (Mitgliederversammlung),

  • Verfahren zur Wahl und Abberufung des Vorstands (Vorstand),

  • die Art der Beschlussfassung,

  • finanzielle Bestimmungen und Regeln zur Auflösung.

Die Satzung sollte sorgfältig formuliert werden und den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB §§ 57 ff.) entsprechen.


Schritt 3: Die Gründungsversammlung (Gründungsversammlung)

Nach Fertigstellung des Satzungsentwurfs wird eine Gründungsversammlung einberufen,
bei der die Gründungsmitglieder zusammenkommen, um die Satzung zu beraten und offiziell zu verabschieden.

In dieser Versammlung werden:

  • die Satzung beschlossen,

  • der erste Vorstand gewählt,

  • ein förmliches Gründungsprotokoll erstellt und von den Anwesenden unterschrieben.


Schritt 4: Eintragung beim Amtsgericht

Nach der Gründungsversammlung werden die folgenden Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht eingereicht:

  • der Antrag auf Eintragung,

  • eine von allen Gründungsmitgliedern unterzeichnete Satzung,

  • das Protokoll der Gründungsversammlung,

  • eine Liste der Gründungsmitglieder und des Vorstands.

Die Eintragungsgebühren liegen in der Regel bei etwa 50 bis 100 Euro, abhängig von Gericht und Region.


Schritt 5: Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Gemeinnützigkeit)

Verfolgt der Verein gemeinnützige Zwecke, etwa im karitativen oder Bildungsbereich,
kann beim Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragt werden.

Mit dieser Anerkennung erhält der Verein u. a.:

  • Befreiung von bestimmten Steuern,

  • das Recht, steuerlich abzugsfähige Spendenquittungen (Spendenbescheinigung) auszustellen,

  • besseren Zugang zu öffentlichen und privaten Fördermitteln.


Schritt 6: Eröffnung eines Bankkontos

Nach der offiziellen Eintragung ist der Verein berechtigt,
ein Bankkonto auf den Namen des Vereins zu eröffnen.
Dies erleichtert die transparente und geordnete Verwaltung von Mitgliedsbeiträgen, Spenden und anderen Einnahmen.


Schritt 7: Beginn der Vereinstätigkeit

Sobald die Eintragung erfolgt und das Vereinskonto eröffnet ist,
kann der Verein mit seinen Aktivitäten starten und seine Programme umsetzen.

Wichtig sind insbesondere:

  • finanzielle Transparenz,

  • die jährliche Mitgliederversammlung,

  • regelmäßige finanzielle und organisatorische Berichte.


Praktische Tipps

  • Es ist sinnvoll, bei der Ausarbeitung der Satzung juristischen Rat einzuholen,
    um rechtliche Fehler zu vermeiden.

  • Alle Unterlagen und Protokolle sollten geordnet und nachvollziehbar aufbewahrt werden,
    um spätere Prüfungen und Nachfragen zu erleichtern.

  • Die Teilnahme an lokalen Netzwerken und Verbänden verbessert die Chancen auf Förderung, Kooperationen und Unterstützung.


Fazit

Die Gründung eines eingetragenen Vereins in Deutschland ist ein wichtiger Schritt,
um engagierte Projekt- und Gemeinschaftsarbeit rechtssicher und strukturiert zu gestalten.

Auch wenn der Weg zur Eintragung Zeit und Mühe erfordert,
lohnen sich die rechtlichen und organisatorischen Vorteile in der Praxis.

Mit sorgfältiger Planung, einer starken Satzung und einem motivierten Team
kann aus einer guten Idee ein handfester, wirkungsvoller Verein entstehen,
der das gesellschaftliche Leben nachhaltig bereichert.

— Das Autor:innen- und Redaktionsteam dieser Seite ist bemüht, alle Informationen auf Grundlage intensiver Recherchen und verschiedener Quellen möglichst korrekt darzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachten Sie die Inhalte dieses Artikels als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Behörden und Fachstellen.


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