Kann man die Kosten für das Arbeiten von zu Hause steuerlich absetzen?
Ja, aber unter zwei Bedingungen:
Die Arbeit im Homeoffice muss vom Arbeitgeber verlangt oder notwendig sein
Oder es steht kein anderer dauerhafter Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung zur Verfügung
Es gibt zwei verschiedene Modelle, über die man Kosten absetzen kann:
| Element | Details |
|---|---|
| Höhe des Abzugs | 6 Euro pro Homeoffice-Tag |
| Jahresmaximum | 210 Tage = maximal 1.260 € |
| Wo eintragen? | Anlage N unter Werbungskosten |
| Benötigt man ein separates Büro? | Nein – es ist kein eigenes Arbeitszimmer erforderlich |
Diese Pauschale eignet sich besonders, wenn man im Schlafzimmer, in der Küche oder an einem nicht festen Arbeitsplatz arbeitet.
| Voraussetzung | Erforderlich? |
|---|---|
| Separater Raum ausschließlich für berufliche Zwecke | Ja – darf nicht für Wohnen oder Schlafen genutzt werden |
| Kein alternativer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber | Ja – muss bestätigt sein |
| Flächenanteil der Wohnung | Wird anteilig vom Miet- und Nebenkostenbetrag berechnet |
Anteilige Miete
Strom, Heizung, Wasser, Hausratsversicherung
Büromöbel (Tisch, Stuhl, Schrank usw.)
Internet und Telefon (anteilig)
Dieser Abzug kann deutlich über 1.260 € liegen, wenn das Finanzamt ihn anerkennt.
| Situation | Passende Regelung |
|---|---|
| Du arbeitest von zu Hause, aber ohne eigenes Büro | Homeoffice-Pauschale |
| Du hast ein separates Arbeitszimmer nur für berufliche Zwecke | Voller Abzug der Arbeitszimmerkosten |
| Du arbeitest nur gelegentlich von zu Hause | Homeoffice-Pauschale (auch bei 1 Tag pro Woche) |
In der jährlichen Steuererklärung (Steuererklärung):
Anlage N
Unter: Werbungskosten – Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale
| Deutscher Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Homeoffice-Pauschale | Pauschalbetrag für Heimarbeit (6 €/Tag) |
| Werbungskosten | Beruflich veranlasste, absetzbare Kosten |
| Arbeitszimmer | Exklusiv beruflich genutztes Zimmer |
| Anlage N | Formular für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
Du kannst 6 € pro Homeoffice-Tag bis maximal 1.260 € jährlich ohne komplizierte Voraussetzungen absetzen
Wenn du ein ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer hast → kannst du anteilige Miet- und Nebenkosten absetzen
Alles wird in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen
Behalte Nachweise wie Arbeitstage oder Arbeitsvertrag bereit