Wie werden die Steuern beim Arbeiten im Homeoffice berechnet?

Kann man die Kosten für das Arbeiten von zu Hause steuerlich absetzen?

Ja, aber unter zwei Bedingungen:

  • Die Arbeit im Homeoffice muss vom Arbeitgeber verlangt oder notwendig sein

  • Oder es steht kein anderer dauerhafter Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung zur Verfügung

Es gibt zwei verschiedene Modelle, über die man Kosten absetzen kann:


Erstens: Homeoffice-Pauschale (Pauschalbetrag)

Element Details
Höhe des Abzugs 6 Euro pro Homeoffice-Tag
Jahresmaximum 210 Tage = maximal 1.260 €
Wo eintragen? Anlage N unter Werbungskosten
Benötigt man ein separates Büro? Nein – es ist kein eigenes Arbeitszimmer erforderlich

Diese Pauschale eignet sich besonders, wenn man im Schlafzimmer, in der Küche oder an einem nicht festen Arbeitsplatz arbeitet.


Zweitens: Abzug der tatsächlichen Kosten eines Arbeitszimmers

Voraussetzung Erforderlich?
Separater Raum ausschließlich für berufliche Zwecke Ja – darf nicht für Wohnen oder Schlafen genutzt werden
Kein alternativer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber Ja – muss bestätigt sein
Flächenanteil der Wohnung Wird anteilig vom Miet- und Nebenkostenbetrag berechnet

Welche Kosten können abgesetzt werden?

  • Anteilige Miete

  • Strom, Heizung, Wasser, Hausratsversicherung

  • Büromöbel (Tisch, Stuhl, Schrank usw.)

  • Internet und Telefon (anteilig)

Dieser Abzug kann deutlich über 1.260 € liegen, wenn das Finanzamt ihn anerkennt.


Welches Modell passt zu dir?

Situation Passende Regelung
Du arbeitest von zu Hause, aber ohne eigenes Büro Homeoffice-Pauschale
Du hast ein separates Arbeitszimmer nur für berufliche Zwecke Voller Abzug der Arbeitszimmerkosten
Du arbeitest nur gelegentlich von zu Hause Homeoffice-Pauschale (auch bei 1 Tag pro Woche)

Wo werden diese Kosten eingetragen?

In der jährlichen Steuererklärung (Steuererklärung):

  • Anlage N

  • Unter: Werbungskosten – Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale


Wichtige Begriffe

Deutscher Begriff Bedeutung
Homeoffice-Pauschale Pauschalbetrag für Heimarbeit (6 €/Tag)
Werbungskosten Beruflich veranlasste, absetzbare Kosten
Arbeitszimmer Exklusiv beruflich genutztes Zimmer
Anlage N Formular für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Fazit

  • Du kannst 6 € pro Homeoffice-Tag bis maximal 1.260 € jährlich ohne komplizierte Voraussetzungen absetzen

  • Wenn du ein ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer hast → kannst du anteilige Miet- und Nebenkosten absetzen

  • Alles wird in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen

  • Behalte Nachweise wie Arbeitstage oder Arbeitsvertrag bereit


Teilen: