Steuern für Geschiedene und Getrenntlebende in Deutschland

Was ändert sich steuerlich nach einer Scheidung oder Trennung?

Bei einer Scheidung (Scheidung) oder einer offiziellen Trennung (Trennung) ergeben sich deutliche steuerliche Veränderungen, insbesondere in den Bereichen:

  • Steuerklasse

  • Steuerliche Freibeträge

  • Regelungen zu Kindern und Unterhalt

  • Gemeinsame oder getrennte Steuererklärung


Steuerklasse vor und nach der Trennung

Vor der Scheidung Nach der Trennung/Scheidung
Verheiratete: Steuerklasse III/V oder IV/IV Wechsel zu Steuerklasse I oder II
Elternteil mit Kind im Haushalt Erhält Steuerklasse II + zusätzlichen Freibetrag

Wann wird die Steuerklasse geändert?

  • Automatisch im Folgejahr nach der Trennung

  • Nicht sofort mit dem Scheidungstermin

  • Wenn die Trennung vor dem 31. Dezember erfolgt → keine gemeinsame Veranlagung mehr möglich


Ehegattensplitting nach der Scheidung

Nach der Scheidung:

  • Kein Anspruch mehr auf Ehegattensplitting

  • Die Steuer wird einzeln berechnet

  • Dadurch kann die Steuerlast steigen, besonders für Partner mit höherem Einkommen


Steuerklasse II – Vorteil für den betreuenden Elternteil

Voraussetzung Vorteil
Sie leben mit einem minderjährigen Kind und tragen die Hauptkosten Anspruch auf Steuerklasse II + Entlastungsbetrag (4.260 € jährlich)

Dieser Betrag muss beim Finanzamt beantragt werden.


Unterhalt (Unterhalt): Was ist steuerlich absetzbar?

Unterhalt an Ex-Partner

Fall Absetzbar?
Schriftliche Vereinbarung über Unterhalt Ja – bis zu 13.805 € jährlich
Zustimmung der empfangenden Person Ja – zwingend erforderlich

→ Wird als Sonderausgaben geltend gemacht.

Kindesunterhalt

  • Nicht steuerlich absetzbar

  • Der betreuende Elternteil erhält jedoch Kindergeld oder den Kinderfreibetrag


Kinderfreibetrag und Kindergeld nach der Scheidung

Frage Regel
Wer erhält Kindergeld? Immer der betreuende Elternteil
Wer erhält den Kinderfreibetrag? Der andere Elternteil kann Anspruch auf die Hälfte haben

Kinderfreibetrag kann nach Vereinbarung aufgeteilt werden.


Steuererklärung nach der Scheidung

Nach der Scheidung:

  • Jeder reicht die Steuererklärung einzeln ein

  • Keine Zusammenveranlagung mehr möglich – außer wenn die Trennung nach dem 31. Dezember erfolgt


Wichtige Begriffe

Begriff Bedeutung
Scheidung Eheauflösung
Trennung Offizielle räumliche Trennung
Steuerklasse Steuerliche Einstufung
Entlastungsbetrag Steuerlicher Vorteil für Alleinerziehende
Ehegattensplitting Gemeinsame steuerliche Veranlagung
Unterhalt Finanzielle Unterstützung
Kindergeld Monatliche Kinderleistung
Kinderfreibetrag Steuerlicher Kinderfreibetrag

Fazit

  • Nach der Scheidung entfällt das Ehegattensplitting, und die Steuerklasse wechselt zu I oder II

  • Der betreuende Elternteil erhält Steuerklasse II + Entlastungsbetrag

  • Unterhalt für Ex-Partner ist absetzbar, Kinderunterhalt nicht

  • Kindergeld geht vollständig an den betreuenden Elternteil

  • Steuererklärungen werden künftig nur einzeln durchgeführt


Hinweis:
Das Redaktionsteam recherchiert sorgfältig, dennoch können Fehler auftreten. Diese Informationen dienen als erste Orientierung. Für verbindliche Auskünfte kontaktieren Sie bitte die zuständigen Behörden.


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