Erstens: Müssen Auszubildende (Azubis) Steuern zahlen?
Ja – aber nur, wenn das Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet.
• Wenn die Ausbildungsvergütung niedrig ist → meistens wird keine Lohnsteuer abgezogen.
• Wenn das monatliche Bruttogehalt etwa 1.200–1.300 € überschreitet → beginnen steuerliche Abzüge.
| Art | Wird abgezogen? | Wann? |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | Ja | Nur wenn das Monatsgehalt den Freibetrag (~1.200 €) überschreitet |
| Krankenversicherung | Ja | Immer – Pflicht für alle Auszubildenden |
| Rentenversicherung | Ja | Immer – Teil des Sozialversicherungssystems |
| Arbeitslosenversicherung | Ja | Immer |
| Pflegeversicherung | Ja | Immer |
| Kirchensteuer | Nein, außer man ist kirchlich gemeldet | – |
Ja.
Wenn Lohnsteuer einbehalten wurde, kann der Azubi eine:
Einkommensteuererklärung abgeben →
In den meisten Fällen gibt es eine volle oder teilweise Steuererstattung.
Ja – speziell für Azubis in der Erstausbildung.
| Art der Kosten | Wie wird abgesetzt? | Maximalbetrag |
|---|---|---|
| Fahrtkosten | Werbungskosten | 0,30 €/km (nur Hinweg) |
| Arbeitsmittel / Berufskleidung | Werbungskosten | Kein offizieller Höchstbetrag |
| Bücher, Lernmaterial | Werbungskosten | – |
| Prüfungs- und Zertifikatsgebühren | Werbungskosten | – |
→ Eingetragen in Anlage N der Steuererklärung.
• Kosten gelten als Sonderausgaben → bis 6.000 € jährlich absetzbar
• Kein Verlustvortrag möglich
• Kosten gelten als Werbungskosten (steuerlich deutlich vorteilhafter)
• Verlustvortrag möglich
| Fall | Empfehlung |
|---|---|
| Es wurde keine Lohnsteuer abgezogen | Keine direkte finanzielle Vorteile |
| Es wurde Lohnsteuer abgezogen | Ja – Erstattung sehr wahrscheinlich |
| Hohe Ausbildungs-/Studienkosten | Ja – besonders bei Zweitausbildung |
| Deutscher Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Ausbildung | Berufsausbildung |
| Auszubildender (Azubi) | Lehrling / Auszubildender |
| Ausbildungsvergütung | Ausbildungsgehalt |
| Lohnsteuer | Einkommensteuer auf Lohn |
| Werbungskosten | Beruflich abzugsfähige Kosten |
| Sonderausgaben | Besondere abzugsfähige Ausgaben |
| Erstausbildung | Erste berufliche Qualifikation |
| Zweitausbildung | Zweite berufliche Ausbildung |
• Die meisten Azubis zahlen keine Lohnsteuer, wenn ihr Gehalt niedrig ist.
• Sozialabgaben werden jedoch immer abgezogen.
• Wenn Lohnsteuer abgezogen wurde → Erstattung nahezu sicher.
• Viele Kosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Bücher) sind absetzbar.
• Ob Kosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten gelten, hängt von der Art der Ausbildung ab.
— Das Redaktionsteam bemüht sich um sorgfältig recherchierte Informationen. Dennoch können Fehler auftreten. Bitte betrachten Sie den Artikel als erste Orientierung und wenden Sie sich an die Behörden für verbindliche Auskünfte.