Steuern während der Berufsausbildung (Ausbildung)

Erstens: Müssen Auszubildende (Azubis) Steuern zahlen?

Ja – aber nur, wenn das Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet.

• Wenn die Ausbildungsvergütung niedrig ist → meistens wird keine Lohnsteuer abgezogen.
• Wenn das monatliche Bruttogehalt etwa 1.200–1.300 € überschreitet → beginnen steuerliche Abzüge.


Welche Steuern und Abgaben können vom Azubi-Gehalt abgezogen werden?

Art Wird abgezogen? Wann?
Lohnsteuer Ja Nur wenn das Monatsgehalt den Freibetrag (~1.200 €) überschreitet
Krankenversicherung Ja Immer – Pflicht für alle Auszubildenden
Rentenversicherung Ja Immer – Teil des Sozialversicherungssystems
Arbeitslosenversicherung Ja Immer
Pflegeversicherung Ja Immer
Kirchensteuer Nein, außer man ist kirchlich gemeldet

Kann ein Azubi die gezahlte Lohnsteuer am Jahresende zurückbekommen?

Ja.
Wenn Lohnsteuer einbehalten wurde, kann der Azubi eine:

Einkommensteuererklärung abgeben →
In den meisten Fällen gibt es eine volle oder teilweise Steuererstattung.


Können Ausbildungskosten steuerlich abgesetzt werden?

Ja – speziell für Azubis in der Erstausbildung.

Art der Kosten Wie wird abgesetzt? Maximalbetrag
Fahrtkosten Werbungskosten 0,30 €/km (nur Hinweg)
Arbeitsmittel / Berufskleidung Werbungskosten Kein offizieller Höchstbetrag
Bücher, Lernmaterial Werbungskosten
Prüfungs- und Zertifikatsgebühren Werbungskosten

→ Eingetragen in Anlage N der Steuererklärung.


Handelt es sich um Erstausbildung oder Zweitausbildung?

Erstausbildung (erste berufliche Qualifikation):

• Kosten gelten als Sonderausgaben → bis 6.000 € jährlich absetzbar
Kein Verlustvortrag möglich

Zweitausbildung (nach Studium oder Beruf):

• Kosten gelten als Werbungskosten (steuerlich deutlich vorteilhafter)
• Verlustvortrag möglich


Sollte ein Azubi eine Steuererklärung abgeben?

Fall Empfehlung
Es wurde keine Lohnsteuer abgezogen Keine direkte finanzielle Vorteile
Es wurde Lohnsteuer abgezogen Ja – Erstattung sehr wahrscheinlich
Hohe Ausbildungs-/Studienkosten Ja – besonders bei Zweitausbildung

Nützliche Begriffe

Deutscher Begriff Bedeutung
Ausbildung Berufsausbildung
Auszubildender (Azubi) Lehrling / Auszubildender
Ausbildungsvergütung Ausbildungsgehalt
Lohnsteuer Einkommensteuer auf Lohn
Werbungskosten Beruflich abzugsfähige Kosten
Sonderausgaben Besondere abzugsfähige Ausgaben
Erstausbildung Erste berufliche Qualifikation
Zweitausbildung Zweite berufliche Ausbildung

Fazit

• Die meisten Azubis zahlen keine Lohnsteuer, wenn ihr Gehalt niedrig ist.
• Sozialabgaben werden jedoch immer abgezogen.
• Wenn Lohnsteuer abgezogen wurde → Erstattung nahezu sicher.
• Viele Kosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Bücher) sind absetzbar.
• Ob Kosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten gelten, hängt von der Art der Ausbildung ab.

— Das Redaktionsteam bemüht sich um sorgfältig recherchierte Informationen. Dennoch können Fehler auftreten. Bitte betrachten Sie den Artikel als erste Orientierung und wenden Sie sich an die Behörden für verbindliche Auskünfte.


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