Unterschiede bei der Besteuerung der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge in Deutschland
(Vergleich: gesetzliche vs. private Altersvorsorge – Besteuerung)
| Art | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Gesetzliche Rente (gesetzliche Altersvorsorge / GRV) | Altersrente aus der gesetzlichen, Pflichtversicherung (Gesetzliche Rentenversicherung – GRV) |
| Private Altersvorsorge (private Altersvorsorge) | Freiwillige Zusatzvorsorge wie z. B. Riester, Rürup, Betriebsrente, private Lebens- oder Rentenversicherungen usw. |
| Aspekt | Gesetzliche Rente (GRV) | Private Altersvorsorge |
|---|---|---|
| Während des Erwerbslebens (Ansparphase) | Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel automatisch steuerlich begünstigt bzw. als Sonderausgaben berücksichtigt. | Manche Formen sind steuerlich absetzbar (Rürup-Rente weitgehend), andere nur teilweise oder über Zulagen (Riester nur begrenzt über staatliche Förderung). |
| Im Rentenalter (Auszahlungsphase) | Die Rente ist nur teilweise zu versteuern – der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. | Je nach Produkt vollständig oder teilweise zu versteuern (z. B. Riester/Rürup voll, klassische Lebensversicherung nur zum Teil). |
| Höhe des zu versteuernden Anteils | Der steuerpflichtige Anteil steigt schrittweise an, bis er im Jahr 2040 bei 100 % liegt. | Rürup- und Riester-Renten: grundsätzlich 100 % zu versteuern. Kapitallebensversicherung: nur die Hälfte der Erträge unter bestimmten Bedingungen steuerpflichtig. |
| Kapitalertragsteuer (auf Gewinne) | Nicht relevant – es handelt sich um laufende Rentenzahlungen, keine Kapitalanlage mit ausgewiesenen Kursgewinnen. | Gilt für Kapitalerträge aus Anlagen (z. B. ETF, Fonds): hier fällt in der Regel Kapitalertragsteuer an. |
| Steuerliche Freibeträge | Es gibt einen Rentenfreibetrag, dessen Höhe sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet und dauerhaft festgeschrieben wird. | Für Kapitalerträge gilt der Sparer-Pauschbetrag (z. B. 1.000 € pro Jahr für Einzelpersonen). |
| Krankenversicherung im Ruhestand | Ja, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in der Regel automatisch von der gesetzlichen Rente einbehalten. | Bei der Betriebsrente fallen ebenfalls Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, die von den Auszahlungen abgezogen werden können. |
| Position | Gesetzliche Rente | Private Rente (z. B. Riester) |
|---|---|---|
| Jährliche Renteneinkünfte | 18.000 € | 6.000 € |
| Steuerpflichtiger Anteil | 85 % | 100 % |
| Steuerpflichtiger Betrag | 15.300 € | 6.000 € |
| Einkommensteuerpflichtig? | Ja | Ja |
Die so ermittelten steuerpflichtigen Beträge fließen in die Einkommensteuerberechnung ein und werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
| Art | Steuervorteile in der Ansparphase | Besteuerung in der Auszahlungsphase | Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| Rürup-Rente (Basisrente) | Beiträge sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben absetzbar. | Rentenzahlungen sind grundsätzlich zu 100 % steuerpflichtig (je nach Jahr des Rentenbeginns ansteigender Anteil bis 2040). | Besonders interessant für Selbstständige und Freiberufler – eine vorzeitige Kapitalauszahlung ist in der Regel ausgeschlossen. |
| Riester-Rente | Steuerlich begünstigt vor allem über staatliche Zulagen und teilweise Sonderausgabenabzug. | Auszahlungen im Alter sind zu 100 % zu versteuern. | Staatlich gefördert, vor allem für Familien mit Kindern und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte attraktiv. |
| Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge) | Beiträge können oft steuer- und sozialversicherungsfrei aus dem Bruttolohn eingezahlt werden. | Leistungen im Alter sind voll steuerpflichtig und in der Regel kranken- und pflegeversicherungspflichtig. | Wird über den Arbeitgeber organisiert; die steuerlichen Vorteile in der Ansparphase kehren sich im Alter durch Steuer- und KV-Pflicht um. |
| Kapitallebensversicherung | In vielen Fällen keine oder nur geringe direkte Steuerersparnis während der Ansparphase. | Unter bestimmten Bedingungen: nur die Hälfte der erzielten Gewinne wird besteuert. | Bedingungen: Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre und Auszahlung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres. |
| Private Geldanlage (z. B. ETF, Fonds) | Keine steuerliche Absetzbarkeit der Einzahlungen. | Gewinne unterliegen in der Regel der Kapitalertragsteuer von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). | Der Sparer-Pauschbetrag (z. B. 1.000 € pro Person und Jahr) reduziert die steuerpflichtigen Kapitalerträge. |
| Kriterium | Gesetzliche Rente (gesetzliche Altersvorsorge) | Private Altersvorsorge (z. B. Riester, Rürup …) |
|---|---|---|
| Besteuerung im Rentenalter | Rentenzahlungen sind teilweise steuerpflichtig, abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. | Auszahlungen sind je nach Produkt voll oder teilweise steuerpflichtig. |
| Steuerliche Entlastung während des Erwerbslebens | Beiträge werden über das Lohnabrechnungssystem automatisch steuerlich berücksichtigt. | Nur bestimmte Produkte (z. B. Rürup, betriebliche Vorsorge) bieten eine direkte steuerliche Absetzbarkeit. |
| Krankenversicherung im Alter | Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden direkt von der gesetzlichen Rente abgezogen. | Bei manchen privaten Renten, insbesondere der Betriebsrente, werden ebenfalls Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. |
| Flexibilität | Keine vorzeitige Auszahlung der gesetzlichen Rente – sehr unflexibel. | Je nach Produkt mehr oder weniger flexibel (z. B. Kapitaloption, Teilauszahlung, individuelle Vertragsgestaltung). |
Hinweis des Redaktionsteams:
Das Redaktionsteam der Website legt großen Wert darauf, durch sorgfältige Recherchen und den Vergleich verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen zu liefern. Dennoch können Fehler auftreten oder es können Angaben enthalten sein, die (noch) nicht in jedem Detail gesichert sind. Die in den Artikeln dargestellten Inhalte sollten daher nur als erste, unverbindliche Orientierung dienen. Für verbindliche und stets aktuelle Auskünfte wenden Sie sich bitte immer an die zuständigen Behörden oder an qualifizierte Fach- und Beratungsstellen.