Zahlen Studierende in Deutschland Steuern?
Die kurze Antwort lautet: Es kommt auf die finanzielle Situation an.
Grundsätzlich zahlen Studierende nur dann Steuern, wenn:
sie neben dem Studium arbeiten,
ihr Einkommen die jährlichen Freibeträge übersteigt,
sie weitere Einkünfte haben (Selbstständigkeit, Vermietung, Kapitalerträge usw.).
| Beschäftigungsart | Werden Steuern einbehalten? | Hinweise |
|---|---|---|
| Minijob (520 € monatlich) | Keine Steuern | Wenn die Grenze nicht überschritten wird → komplett steuerfrei |
| Werkstudent / Teilzeitjob | Ja (Lohnsteuer) | Steuern werden vorläufig einbehalten, können aber über die Steuererklärung zurückgeholt werden |
| HiWi (wissenschaftliche Hilfskraft) | Ja | In vielen Fällen wird die einbehaltene Steuer über die jährliche Steuererklärung erstattet |
| Personengruppe | Steuerfreies Jahreseinkommen (2025) |
|---|---|
| Ledige | 11.604 € |
| Verheiratete (gemeinsame Veranlagung) | 23.208 € |
Liegt dein Jahreseinkommen unter diesem Betrag, musst du faktisch keine Einkommensteuer zahlen.
Selbst wenn monatlich Lohnsteuer einbehalten wurde, kannst du sie in der Regel über die Steuererklärung (Steuererklärung) zurückfordern.
| Situation | Wird eine Steuererklärung empfohlen / nötig? |
|---|---|
| Du arbeitest und es wird Lohnsteuer einbehalten | Ja – um die einbehaltene Steuer zurückzubekommen |
| Du hast andere Einkünfte (selbstständig, Vermietung, Kapitalerträge) | Ja – oft sogar pflichtig |
| Du arbeitest nicht und hast keine Einkünfte | Nein, nicht notwendig |
Ja, teilweise – aber es kommt auf die Art des Studiums an:
| Art des Studiums | Sind Kosten absetzbar? | Hinweise |
|---|---|---|
| Erststudium (Bachelor) | Nur als Sonderausgaben | Bis zu 6.000 € jährlich, nicht vortragsfähig |
| Zweitstudium (Master u. a.) | Als Werbungskosten | Können in spätere Jahre vorgetragen und später bei Berufseinstieg geltend gemacht werden |
Beispiele für absetzbare Kosten:
Studiengebühren
Fahrtkosten / Semesterticket
Computer, Laptop, Schreibmaterial
Miete in bestimmten Fällen (z. B. doppelte Haushaltsführung, bei entsprechendem Nachweis)
| Maßnahme | Vorteil |
|---|---|
| Abgabe einer Steuererklärung | Rückerstattung der einbehaltenen Lohnsteuer |
| Dokumentation von Studienkosten | Spätere steuerliche Entlastung, insbesondere bei Zweitstudium / Master |
| Beantragung und Nutzung einer Steuer-ID | Voraussetzung für jede legale Beschäftigung in Deutschland |
| Deutscher Begriff | Bedeutung auf Arabisch |
|---|---|
| Steuererklärung | الإقرار الضريبي |
| Steuerfreibetrag | حد الإعفاء من الضريبة |
| Minijob | وظيفة صغيرة معفاة من الضرائب |
| Werkstudent | طالب يعمل بدوام جزئي في مجاله |
| Werbungskosten | نفقات مهنية قابلة للخصم |
| Sonderausgaben | نفقات خاصة قابلة للخصم جزئيًا |
Studierende zahlen keine Steuern, solange ihr Einkommen innerhalb des Steuerfreibetrags bleibt.
Einbehaltene Lohnsteuer kann in vielen Fällen über die Steuererklärung zurückgeholt werden.
Studienkosten können – besonders im Master / Zweitstudium – steuerlich geltend gemacht werden.
Es ist für Studierende sehr sinnvoll, jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn keine Pflicht besteht.
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