Steuern für Studierende in Deutschland

Zahlen Studierende in Deutschland Steuern?

Die kurze Antwort lautet: Es kommt auf die finanzielle Situation an.
Grundsätzlich zahlen Studierende nur dann Steuern, wenn:

  • sie neben dem Studium arbeiten,

  • ihr Einkommen die jährlichen Freibeträge übersteigt,

  • sie weitere Einkünfte haben (Selbstständigkeit, Vermietung, Kapitalerträge usw.).


1. Wann zahlt eine Studentin Steuern?

Wenn er/sie in einem Studentenjob arbeitet (HiWi, Werkstudent, Minijob …)

Beschäftigungsart Werden Steuern einbehalten? Hinweise
Minijob (520 € monatlich) Keine Steuern Wenn die Grenze nicht überschritten wird → komplett steuerfrei
Werkstudent / Teilzeitjob Ja (Lohnsteuer) Steuern werden vorläufig einbehalten, können aber über die Steuererklärung zurückgeholt werden
HiWi (wissenschaftliche Hilfskraft) Ja In vielen Fällen wird die einbehaltene Steuer über die jährliche Steuererklärung erstattet

2. Wie hoch ist der jährliche Steuerfreibetrag?

Personengruppe Steuerfreies Jahreseinkommen (2025)
Ledige 11.604 €
Verheiratete (gemeinsame Veranlagung) 23.208 €

Liegt dein Jahreseinkommen unter diesem Betrag, musst du faktisch keine Einkommensteuer zahlen.
Selbst wenn monatlich Lohnsteuer einbehalten wurde, kannst du sie in der Regel über die Steuererklärung (Steuererklärung) zurückfordern.


3. Muss ein Student eine Steuererklärung abgeben?

Situation Wird eine Steuererklärung empfohlen / nötig?
Du arbeitest und es wird Lohnsteuer einbehalten Ja – um die einbehaltene Steuer zurückzubekommen
Du hast andere Einkünfte (selbstständig, Vermietung, Kapitalerträge) Ja – oft sogar pflichtig
Du arbeitest nicht und hast keine Einkünfte Nein, nicht notwendig

4. Können Studienkosten von der Steuer abgesetzt werden?

Ja, teilweise – aber es kommt auf die Art des Studiums an:

Art des Studiums Sind Kosten absetzbar? Hinweise
Erststudium (Bachelor) Nur als Sonderausgaben Bis zu 6.000 € jährlich, nicht vortragsfähig
Zweitstudium (Master u. a.) Als Werbungskosten Können in spätere Jahre vorgetragen und später bei Berufseinstieg geltend gemacht werden

Beispiele für absetzbare Kosten:

  • Studiengebühren

  • Fahrtkosten / Semesterticket

  • Computer, Laptop, Schreibmaterial

  • Miete in bestimmten Fällen (z. B. doppelte Haushaltsführung, bei entsprechendem Nachweis)


5. Wie kann ein Student steuerlich profitieren?

Maßnahme Vorteil
Abgabe einer Steuererklärung Rückerstattung der einbehaltenen Lohnsteuer
Dokumentation von Studienkosten Spätere steuerliche Entlastung, insbesondere bei Zweitstudium / Master
Beantragung und Nutzung einer Steuer-ID Voraussetzung für jede legale Beschäftigung in Deutschland

6. Wichtige Begriffe

Deutscher Begriff Bedeutung auf Arabisch
Steuererklärung الإقرار الضريبي
Steuerfreibetrag حد الإعفاء من الضريبة
Minijob وظيفة صغيرة معفاة من الضرائب
Werkstudent طالب يعمل بدوام جزئي في مجاله
Werbungskosten نفقات مهنية قابلة للخصم
Sonderausgaben نفقات خاصة قابلة للخصم جزئيًا

Fazit

  • Studierende zahlen keine Steuern, solange ihr Einkommen innerhalb des Steuerfreibetrags bleibt.

  • Einbehaltene Lohnsteuer kann in vielen Fällen über die Steuererklärung zurückgeholt werden.

  • Studienkosten können – besonders im Master / Zweitstudium – steuerlich geltend gemacht werden.

  • Es ist für Studierende sehr sinnvoll, jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn keine Pflicht besteht.


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