Insolvenz und Steuern in Deutschland: Was passiert mit deinen Steuerschulden?
Insolvenz (Insolvenzverfahren) können grundsätzlich beantragen:
Privatpersonen – über die sogenannte Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)
Unternehmen (Unternehmen) – über die Regelinsolvenz
Selbstständige (Selbstständige) – je nach Situation als Verbraucher- oder Regelinsolvenz
Ja, in vielen Fällen werden Steuerschulden wie „normale“ Forderungen behandelt.
Sie können in die allgemeine Restschuldbefreiung einbezogen werden.
Aber:
Steuerschulden aus Steuerhinterziehung, vorsätzlicher Falschangabe oder Betrug werden in der Regel nicht erlassen.
Ebenso können bestimmte strafrechtliche Zinsen oder Geldstrafen bestehen bleiben.
| Punkt | Erläuterung |
|---|---|
| Ist ein Erlass alter Steuerschulden möglich? | Ja – das Finanzamt ist im Insolvenzverfahren ein Gläubiger wie andere auch |
| Hat das Finanzamt Vorrang? | Nein, es wird grundsätzlich wie normale Gläubiger behandelt (außer bei Insolvenzstraftaten) |
| Kann das Finanzamt die Restschuldbefreiung verhindern? | Nur, wenn Vorsatz, Steuerhinterziehung oder andere schwere Pflichtverletzungen nachgewiesen werden |
| Phase | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Steuerschulden bestehen ganz normal weiter – persönlich oder als Unternehmensverbindlichkeit |
| Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Die Forderungen (inkl. Steuern) gehen in die Insolvenzmasse ein und werden vom Insolvenzverwalter verwaltet |
| Während des laufenden Insolvenzverfahrens | Der Insolvenzverwalter (oder Treuhänder) ist verpflichtet, für die laufenden Zeiträume Steuererklärungen abzugeben |
| Nach Abschluss / Restschuldbefreiung | Alle alten, nicht privilegierten Steuerschulden werden grundsätzlich erlassen – Ausnahmen: u. a. Steuerhinterziehung, Strafsteuern |
| Art der Forderung | Restschuldbefreiung möglich? |
|---|---|
| „Normale“ alte Steuern (z. B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer) | Ja, in der Regel |
| Steuerschulden aus Steuerhinterziehung | Nein |
| Strafzinsen / Geldstrafen steuerstrafrechtlicher Art | Nein |
| Steuern, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen | Nein, bleiben persönliche Schuld |
Ja.
Die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen entfällt nicht wegen der Insolvenz.
Für jede betroffene Steuerart und jedes Jahr müssen weiterhin Erklärungen eingereicht werden.
Je nach Verfahrensart geschieht dies durch dich selbst oder durch den Insolvenzverwalter / Treuhänder.
Wenn während des Insolvenzverfahrens ein Anspruch auf Steuererstattung entsteht, gilt:
Die Erstattung fließt nicht an dich persönlich.
Sie wird Bestandteil der Insolvenzmasse.
Der Betrag wird zur (teilweisen) Befriedigung der Gläubiger verwendet.
| Deutscher Begriff | Arabische Übersetzung |
|---|---|
| Insolvenz | الإفلاس |
| Restschuldbefreiung | الإعفاء من الديون بعد الإفلاس |
| Insolvenzverwalter | الوصي القانوني على أصول المفلس |
| Finanzamt | مكتب الضرائب |
| Steuerhinterziehung | تهرب ضريبي |
| Insolvenzmasse | كتلة أموال الإفلاس |
Alte Steuerschulden werden im Regelfall wie andere Schulden behandelt und können in die Restschuldbefreiung einfließen.
Steuern aus Betrug oder Steuerhinterziehung bleiben in der Regel bestehen.
Steuererklärungen müssen auch während der Insolvenz weiter abgegeben werden.
Steuerrückerstattungen während der Insolvenz fließen in die Insolvenzmasse, nicht auf dein Privatkonto.
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