Was ist die Grunderwerbsteuer (Grunderwerbsteuer)?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die nur einmalig beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in Deutschland erhoben wird.
Sie wird vom Käufer an das zuständige Finanzamt des Bundeslandes gezahlt – der Verkäufer ist daran steuerlich nicht beteiligt.
Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?
Die Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn du zum Beispiel:
eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück kaufst
eine Immobilie von einer Privatperson oder einer Firma erwirbst
Anteile an einer Gesellschaft kaufst, deren Vermögen überwiegend aus Immobilien besteht (in bestimmten Konstellationen)
In folgenden Fällen fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an:
Erbschaft (Erbschaft) – beim Erwerb durch Erbfall
Schenkungen innerhalb der Familie – unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Der Steuersatz ist je nach Bundesland unterschiedlich:
| Bundesland | Steuersatz |
|---|---|
| Bayern (Bayern) | 3,5 % |
| Sachsen (Sachsen) | 3,5 % |
| Hamburg (Hamburg) | 5,5 % |
| Berlin (Berlin) | 6,0 % |
| Nordrhein-Westfalen (NRW) | 6,5 % |
| Brandenburg, Thüringen u. a. | 6,5 % |
In vielen Bundesländern liegt der übliche Satz bei etwa 6,5 %.
Beispiel:
Kaufpreis einer Immobilie in Berlin: 300.000 €
Steuersatz: 6 %
Grunderwerbsteuer = 300.000 € × 6 % = 18.000 €
Wie wird die Grunderwerbsteuer gezahlt?
Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar (Notar) informiert der Notar automatisch das zuständige Finanzamt.
Das Finanzamt schickt dem Käufer einen Grunderwerbsteuerbescheid mit dem zu zahlenden Betrag.
Die Steuer muss in der Regel innerhalb von etwa 4 Wochen bezahlt werden.
Nach Zahlung stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – diese Bescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen werden kann.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Gesetzlich ist immer der Käufer Steuerschuldner der Grunderwerbsteuer.
Der Käufer kann die Steuerbelastung nicht einseitig auf den Verkäufer abwälzen –
aber die Parteien können vertraglich schriftlich vereinbaren, dass der Verkäufer ganz oder teilweise die Kosten übernimmt.
Fällt Grunderwerbsteuer beim Verkauf der Immobilie an?
Nein. Beim Verkauf selbst zahlt der Verkäufer keine Grunderwerbsteuer.
Für den Verkäufer kann jedoch eine andere Steuer anfallen:
die sogenannte Spekulationssteuer auf den Gewinn aus dem Verkauf,
wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf wieder verkauft wird
und nicht dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Wie kann man die Steuerbelastung sinnvoll reduzieren? (Beispiele)
In bestimmten Konstellationen kann sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer verringern, z. B.:
Möbel und Einbauten (z. B. Küche, Einbauschränke) werden im Kaufvertrag separat ausgewiesen und nicht in den reinen Immobilienpreis eingerechnet.
Gestaltungen innerhalb der Familie, etwa bei Schenkungen mit besonderen Regelungen.
Komplexe Modelle über den Erwerb von Gesellschaftsanteilen (Share-Deals) – diese sind rechtlich und steuerlich anspruchsvoll und sollten nur mit Unterstützung eines Steuerberaters oder Fachanwalts geprüft werden.
Wichtige Begriffe auf Deutsch
| Deutscher Begriff | Bedeutung auf Arabisch |
|---|---|
| Grunderwerbsteuer | ضريبة نقل ملكية العقار |
| Notar | كاتب عدل / موثق |
| Grundbuch | السجل العقاري |
| Finanzamt | مكتب الضرائب |
| Unbedenklichkeitsbescheinigung | شهادة السماح بالتسجيل العقاري |
| Spekulationssteuer | ضريبة الأرباح على بيع العقار (قبل 10 سنوات) |
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