Steuern auf importierte Autos

Steuern auf importierte Fahrzeuge in Deutschland
(Importierte Fahrzeuge – Steuerliche Pflichten)

Der Import eines Fahrzeugs aus dem Ausland (egal ob aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem Drittstaat) unterliegt verschiedenen steuerlichen und zollrechtlichen Pflichten. Hier finden Sie alles, was Sie dazu wissen sollten:

Erstens: Woher kommt das Fahrzeug?

Quelle des Fahrzeugs

 

Grundlegende steuerliche Regeln

 

Aus einem Staat innerhalb der Europäischen Union

 

Keine Zollgebühren, aber andere Steuern können anfallen

 

Aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union

 

Es fallen Zollgebühren an + Einfuhrumsatzsteuer und Kosten im Zusammenhang mit der Zulassung

Steuern und Abgaben, die anfallen können:

1. Einfuhrumsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer / EUSt)

  • Wird nur fällig, wenn das Fahrzeug neu ist oder aus einem Nicht-EU-Staat importiert wird.

  • Satz: 19 % vom Wert des Fahrzeugs + Transport- und Versicherungskosten

  • Zu zahlen beim Zollamt (Zoll)

Neuwagen aus einem EU-Land?
→ Die MwSt (19 %) ist zu zahlen, wenn das Fahrzeug:

  • weniger als 6 Monate seit der Erstzulassung alt ist oder

  • weniger als 6.000 km gefahren ist


2. Zollgebühren (Zollgebühren)

  • Gelten nur für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Staaten

  • Satz: ca. 10 % des Fahrzeugwertes


3. Kfz-Steuer (Kfz-Steuer)

  • Wird auf jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug erhoben

  • Sie hängt ab von:

    • Kraftstoffart (Benzin/Diesel)

    • Hubraum (cm³)

    • CO₂-Emissionen

  • Die Berechnung erfolgt genauso wie bei in Deutschland gekauften Fahrzeugen (siehe vorherige Antwort).


4. Zulassungskosten (Zulassungskosten)

  • Fallen bei der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland an

  • Liegen in der Regel zwischen 30 – 80 €

  • Umfassen unter anderem:

    • Zulassung des Fahrzeugs

    • Ausgabe der Kennzeichen (Nummernschilder)

    • Verwaltungsgebühren


5. TÜV-Prüfung + CO₂-Nachweis + COC-Bescheinigung (COC)

  • Vor der Zulassung erforderlich

  • Gegebenenfalls sind technische Anpassungen am Fahrzeug notwendig, damit es den deutschen Vorschriften entspricht


Praktisches Beispiel: Import eines Fahrzeugs aus der Schweiz

Kaufpreis des Fahrzeugs: 10.000 €
Transport- und Nebenkosten: 500 €
Gesamtsumme: 10.500 €

Abgaben

 

Betrag (€)

 

Zollgebühren (10 %)

 

1.050 €

 

Einfuhrumsatzsteuer (19 %)

 

1.995 €

 

Zulassungs- und Prüfkosten

 

~150 €

 

Kfz-Steuer (jährlich)

 

Abhängig von Hubraum und CO₂-Emissionen

Gesamte anfängliche Abgaben = ca. 3.195 €


Wann müssen die Steuern gezahlt werden?

Steuer/Abgabe

 

Zeitpunkt der Zahlung

 

Zoll + MwSt (Einfuhrumsatzsteuer)

 

Beim Grenzübertritt oder bei der Abfertigung durch das Zollamt

 

Kfz-Steuer

 

Bei der Zulassung des Fahrzeugs (später jährlich zu zahlen)

 

Zulassungskosten

 

Direkt bei der Fahrzeugzulassung


Wichtige Begriffe:

Deutscher Begriff

 

Übersetzung

 

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

 

Mehrwertsteuer auf Einfuhren

 

Zollgebühren

 

Zollabgaben

 

Kfz-Steuer

 

Jährliche Kfz-Steuer

 

Zulassungsstelle

 

Kfz-Zulassungsbehörde

 

TÜV / DEKRA

 

Technische Fahrzeugprüfung

 

COC (Certificate of Conformity)

 

Europäische Übereinstimmungsbescheinigung


Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie dauerhaft nach Deutschland übersiedeln und Ihr eigenes Fahrzeug mitbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von zollrechtlichen Vergünstigungen bzw. Befreiungen profitieren.
Es ist empfehlenswert, sich direkt beim zuständigen Zollamt zu informieren.

Das Redaktionsteam der Website ist bemüht, auf Grundlage umfangreicher Recherchen und der Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Informationen unvollständig oder nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachten Sie die Angaben in den Artikeln daher als erste Orientierung und wenden Sie sich stets an die zuständigen Behörden oder Fachstellen, um verbindliche und gesicherte Auskünfte zu erhalten.


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