Steuern auf importierte Fahrzeuge in Deutschland
(Importierte Fahrzeuge – Steuerliche Pflichten)
Der Import eines Fahrzeugs aus dem Ausland (egal ob aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem Drittstaat) unterliegt verschiedenen steuerlichen und zollrechtlichen Pflichten. Hier finden Sie alles, was Sie dazu wissen sollten:
Erstens: Woher kommt das Fahrzeug?
Quelle des Fahrzeugs
Grundlegende steuerliche Regeln
Aus einem Staat innerhalb der Europäischen Union
Keine Zollgebühren, aber andere Steuern können anfallen
Aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union
Es fallen Zollgebühren an + Einfuhrumsatzsteuer und Kosten im Zusammenhang mit der Zulassung
1. Einfuhrumsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer / EUSt)
Wird nur fällig, wenn das Fahrzeug neu ist oder aus einem Nicht-EU-Staat importiert wird.
Satz: 19 % vom Wert des Fahrzeugs + Transport- und Versicherungskosten
Zu zahlen beim Zollamt (Zoll)
Neuwagen aus einem EU-Land?
→ Die MwSt (19 %) ist zu zahlen, wenn das Fahrzeug:
weniger als 6 Monate seit der Erstzulassung alt ist oder
weniger als 6.000 km gefahren ist
2. Zollgebühren (Zollgebühren)
Gelten nur für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Staaten
Satz: ca. 10 % des Fahrzeugwertes
3. Kfz-Steuer (Kfz-Steuer)
Wird auf jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug erhoben
Sie hängt ab von:
Kraftstoffart (Benzin/Diesel)
Hubraum (cm³)
CO₂-Emissionen
Die Berechnung erfolgt genauso wie bei in Deutschland gekauften Fahrzeugen (siehe vorherige Antwort).
4. Zulassungskosten (Zulassungskosten)
Fallen bei der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland an
Liegen in der Regel zwischen 30 – 80 €
Umfassen unter anderem:
Zulassung des Fahrzeugs
Ausgabe der Kennzeichen (Nummernschilder)
Verwaltungsgebühren
5. TÜV-Prüfung + CO₂-Nachweis + COC-Bescheinigung (COC)
Vor der Zulassung erforderlich
Gegebenenfalls sind technische Anpassungen am Fahrzeug notwendig, damit es den deutschen Vorschriften entspricht
Kaufpreis des Fahrzeugs: 10.000 €
Transport- und Nebenkosten: 500 €
Gesamtsumme: 10.500 €
Abgaben
Betrag (€)
Zollgebühren (10 %)
1.050 €
Einfuhrumsatzsteuer (19 %)
1.995 €
Zulassungs- und Prüfkosten
~150 €
Kfz-Steuer (jährlich)
Abhängig von Hubraum und CO₂-Emissionen
Gesamte anfängliche Abgaben = ca. 3.195 €
Steuer/Abgabe
Zeitpunkt der Zahlung
Zoll + MwSt (Einfuhrumsatzsteuer)
Beim Grenzübertritt oder bei der Abfertigung durch das Zollamt
Kfz-Steuer
Bei der Zulassung des Fahrzeugs (später jährlich zu zahlen)
Zulassungskosten
Direkt bei der Fahrzeugzulassung
Deutscher Begriff
Übersetzung
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
Mehrwertsteuer auf Einfuhren
Zollgebühren
Zollabgaben
Kfz-Steuer
Jährliche Kfz-Steuer
Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsbehörde
TÜV / DEKRA
Technische Fahrzeugprüfung
COC (Certificate of Conformity)
Europäische Übereinstimmungsbescheinigung
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie dauerhaft nach Deutschland übersiedeln und Ihr eigenes Fahrzeug mitbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von zollrechtlichen Vergünstigungen bzw. Befreiungen profitieren.
Es ist empfehlenswert, sich direkt beim zuständigen Zollamt zu informieren.
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