Zusätzliche Anfrage vom Amt zu früheren Ehen: benötigte Unterlagen

Zusätzliche Nachfrage der Ausländerbehörde zu früheren Ehen: erforderliche Unterlagen in Deutschland

Bei der Bearbeitung von Anträgen auf Aufenthalt oder Einbürgerung kann die Ausländerbehörde oder Staatsangehörigkeitsbehörde in Deutschland zusätzliche Informationen und Unterlagen zu früheren Ehen anfordern, um Ihre rechtliche Situation möglichst genau prüfen zu können.

Üblicherweise verlangte Unterlagen zu früheren Ehen

Originale Heiratsurkunde zu jeder früheren Ehe
Sie weist das Datum der Eheschließung und den rechtlich registrierten Familienstand nach.

Scheidungsurteil oder Aufhebungsbescheinigung (Scheidungsurteil oder Aufhebungsbescheinigung)
Sie belegt das rechtskräftige und formelle Ende der früheren Ehe.

Sterbeurkunde des früheren Ehepartners / der früheren Ehepartnerin (falls zutreffend)
Im Fall des Todes des früheren Ehepartners bzw. der früheren Ehepartnerin ist eine Sterbeurkunde vorzulegen.

Weitere einschlägige rechtliche Unterlagen zu Sorgerecht oder Vormundschaft
Wenn es aus den früheren Ehen Kinder gibt, zu denen Regelungen zum Sorgerecht oder zur Vormundschaft bestehen, können entsprechende Beschlüsse oder Vereinbarungen verlangt werden.

Beglaubigte Übersetzungen
Alle ausländischen Urkunden müssen von einem in Deutschland vereidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzer oder einer Übersetzerin in die deutsche Sprache übersetzt werden. Die Übersetzungen sollten offiziell und vollständig sein.

Hinweise zur Vorlage der Unterlagen

  • Reichen Sie Originale oder amtlich beglaubigte Kopien der Unterlagen ein.

  • Achten Sie darauf, dass Ihr Unterlagensatz vollständig ist, um wiederholte Nachforderungen der Behörde zu vermeiden.

  • Ziehen Sie bei komplexen familien- oder aufenthaltsrechtlichen Konstellationen einen FachanwaltFachanwältin für Migrationsrecht oder eine anerkannte Beratungsstelle hinzu.

Fazit

Wenn die Ausländerbehörde zu früheren Ehen nachfragt, müssen in der Regel Heiratsurkunden, Scheidungsunterlagen, Sterbeurkunden sowie sonstige einschlägige Dokumente vollständig, übersetzt und – falls erforderlich – beglaubigt vorgelegt werden. Eine sorgfältige und vollständige Einreichung erleichtert die genaue und zügige Prüfung Ihres Aufenthalts- oder Einbürgerungsantrags.

Das Autor:innen- und Redaktionsteam der Webseite ist bemüht, durch sorgfältige Recherchen und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben sich als nicht vollständig gesichert erweisen. Daher sollten die in den Artikeln enthaltenen Informationen als erste Orientierung verstanden werden; für verbindliche und bestätigte Auskünfte wenden Sie sich bitte stets an die zuständigen Behörden und Fachstellen.


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