Verordnung für Ergotherapie – Für wen und warum?

Ergotherapie in Deutschland: Für wen und warum?

Die Ergotherapie ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Ziel ist es, Menschen dabei zu helfen, ihre körperlichen, geistigen und psychischen Fähigkeiten wiederzuerlangen oder zu verbessern, um alltägliche Aktivitäten selbstständig auszuführen.

Für wen wird Ergotherapie verordnet?

  • Kinder: Entwicklungsverzögerungen, ADHS, Lernschwierigkeiten, Autismus

  • Senioren: Mobilitätsverlust nach Sturz oder Schlaganfall, Alzheimer

  • Erwachsene: Hirn- oder Nervenschäden (z. B. Schlaganfall), Handverletzungen, psychische Erkrankungen (Depression, Schizophrenie)

Ziele der Ergotherapie:

  • Förderung der Feinmotorik (z. B. Handgebrauch)

  • Unterstützung der Selbstständigkeit im Alltag (Ankleiden, Kochen, Toilettengang)

  • Verbesserung von Wahrnehmung, Konzentration und Gedächtnis

  • Behandlung von Gleichgewichts- und Sensibilitätsstörungen

  • Psychisch-funktionelle Rehabilitation

Wer darf verordnen? Hausarzt, Neurologe, Kinderarzt, Psychiater, Orthopäde – mit klarer Diagnose.

Anzahl der Sitzungen:

  • Meist 6 Sitzungen pro Verordnung

  • Verlängerung bis 20 oder mehr möglich

  • Bei chronischen Fällen: langfristiger Heilmittelbedarf

Kostenübernahme: Gesetzliche Krankenkassen (GKV) übernehmen die Kosten, außer:

  • 10 € Rezeptgebühr

  • 10 % Eigenanteil pro Sitzung (außer Befreiung)

Besonders für Kinder:

  • Verbesserung der Handschrift und Auge-Hand-Koordination

  • Behandlung sensorischer Verarbeitungsstörungen

  • Stärkung von Selbstvertrauen und sozialen Fähigkeiten

  • Oft kombiniert mit Logopädie oder Kinderpsychotherapie

 

Share: