Nachsorge-Visum und Verlängerung des rechtmäßigen Aufenthalts

 

Visum zur Nachsorge nach Operationen in Deutschland – Voraussetzungen für die rechtliche Verlängerung des Aufenthalts

Nach einer Operation in Deutschland kann eine medizinische Nachsorge erforderlich sein, die über die ursprüngliche Visumsdauer hinausgeht. In solchen Fällen ist eine Verlängerung des Aufenthalts aus medizinischen Gründen möglich – vorausgesetzt, die Notwendigkeit wird klar und dokumentiert nachgewiesen.

Rechtsgrundlage

  • § 81 Abs. 4 AufenthG: Verlängerung des Aufenthalts bei dringenden humanitären oder medizinischen Gründen, Antragstellung vor Ablauf des Visums.

Wer darf beantragen?

  • Patienten mit Behandlungsvisum (§14 AufenthV)

  • Patienten mit Schengen-Visum (90 Tage), die eine Umwandlung in ein medizinisches Aufenthaltsrecht wünschen

  • Begleitpersonen, wenn ihre Anwesenheit medizinisch notwendig ist

Wichtige Voraussetzungen

  • Ärztlicher Bericht: detailliert, mit aktuellem Zustand, Notwendigkeit der Nachsorge, Zeitrahmen

  • Finanzielle Nachweise: Kontoauszug, Bürgschaft, gültige Krankenversicherung

  • Antrag vor Ablauf des Visums bei der Ausländerbehörde

  • Fester Wohnsitznachweis (Anmeldung oder Mietvertrag)

Dauer der Verlängerung

  • 4–12 Wochen für normale Nachsorge

  • Bis zu 6 Monate für Reha

  • Weitere Verlängerung möglich bei fortbestehender medizinischer Notwendigkeit

Antragstellung Bei der Ausländerbehörde mit: Reisepass, Foto, medizinische Unterlagen, Versicherung, Wohnsitz- und Finanznachweise. Falls kein Termin vor Ablauf möglich: Antrag per E-Mail/Fax zur Fristwahrung.

Ablehnungsgründe

  • Antrag nach Ablauf des Visums

  • Fehlende medizinische Notwendigkeit

  • Verdacht auf missbräuchliche Nutzung zur Einwanderung

  • Fehlende Versicherung oder finanzielle Mittel

Zusatzhinweise

  • Bericht muss von deutscher Klinik/Arzt unterschrieben und gestempelt sein

  • Schengen-Visum Typ C nur in Notfällen verlängerbar → Umwandlung in §11 oder §25 Abs. 5 AufenthG empfohlen

  • Anwalt für Aufenthaltsrecht kann bei Problemen helfen


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