Visum zur Nachsorge nach Operationen in Deutschland – Voraussetzungen für die rechtliche Verlängerung des Aufenthalts
Nach einer Operation in Deutschland kann eine medizinische Nachsorge erforderlich sein, die über die ursprüngliche Visumsdauer hinausgeht. In solchen Fällen ist eine Verlängerung des Aufenthalts aus medizinischen Gründen möglich – vorausgesetzt, die Notwendigkeit wird klar und dokumentiert nachgewiesen.
Rechtsgrundlage
§ 81 Abs. 4 AufenthG: Verlängerung des Aufenthalts bei dringenden humanitären oder medizinischen Gründen, Antragstellung vor Ablauf des Visums.
Wer darf beantragen?
Patienten mit Behandlungsvisum (§14 AufenthV)
Patienten mit Schengen-Visum (90 Tage), die eine Umwandlung in ein medizinisches Aufenthaltsrecht wünschen
Begleitpersonen, wenn ihre Anwesenheit medizinisch notwendig ist
Wichtige Voraussetzungen
Ärztlicher Bericht: detailliert, mit aktuellem Zustand, Notwendigkeit der Nachsorge, Zeitrahmen
Finanzielle Nachweise: Kontoauszug, Bürgschaft, gültige Krankenversicherung
Antrag vor Ablauf des Visums bei der Ausländerbehörde
Fester Wohnsitznachweis (Anmeldung oder Mietvertrag)
Dauer der Verlängerung
4–12 Wochen für normale Nachsorge
Bis zu 6 Monate für Reha
Weitere Verlängerung möglich bei fortbestehender medizinischer Notwendigkeit
Antragstellung Bei der Ausländerbehörde mit: Reisepass, Foto, medizinische Unterlagen, Versicherung, Wohnsitz- und Finanznachweise. Falls kein Termin vor Ablauf möglich: Antrag per E-Mail/Fax zur Fristwahrung.
Ablehnungsgründe
Antrag nach Ablauf des Visums
Fehlende medizinische Notwendigkeit
Verdacht auf missbräuchliche Nutzung zur Einwanderung
Fehlende Versicherung oder finanzielle Mittel
Zusatzhinweise
Bericht muss von deutscher Klinik/Arzt unterschrieben und gestempelt sein
Schengen-Visum Typ C nur in Notfällen verlängerbar → Umwandlung in §11 oder §25 Abs. 5 AufenthG empfohlen
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